
Beitragsnachweise elektronisch übermitteln
Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) wird der Daten-austausch zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen seit dem 1. Januar 2006 geregelt. Dieses sieht vor, dass Sie Sozialversicherungs-meldungen und Beitragsnachweise Ihrer Beschäftigten nur noch als gesicherte und verschlüsselte Daten an die Krankenkassen übermitteln dürfen.
Durch diese Regelung ist es möglich, das Meldeverfahren, das Sie für jeden Ihrer Mitarbeiter einzeln und nach Kalenderjahren getrennt durch-führen, deutlich schneller abzuwickeln. Der Audi BKK ermöglicht das elektronische Verfahren die gezielte Rückmeldung und Kommunikation
mit Ihnen als Arbeitgeber.
Alles Wissenswerte zur digitalen Beitragsdatenübergabe finden Sie in unserem Merkblatt:
Elektronische Datenübermittlung
Software zur elektronischen Beitragsnachweisübermittlung
Die Entgeltabrechnungsprogramme müssen für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch System geprüft und zugelassen sein.
Ob Ihre Software zertifiziert ist, erfahren Sie von Ihrem Software-Entwickler.
Sofern Sie oder Ihr Steuerberater noch kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, das zur maschinellen Übermittlung von Meldungen und Beitrags-nachweisen zugelassen ist, können Sie auf sv.net zurückgreifen. Dieses
Produkt wurde von den Krankenkassen in Zusammenarbeit mit der
Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) entwickelt.
Das Programm steht in den Versionen "sv.net online" als webbasierte Anwendung und "sv.net classic" zur Installation auf PC zur Verfügung.
Weitere Informationen dazu: www.itsg.de



