
Gleitzone
Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt zwischen 400,01 Euro und 800 Euro sind kranken-, renten-, pflege- und arbeitslosenversicherungs-pflichtig.
Dabei ist das regelmäßige Arbeitsentgelt maßgeblich. Sonderzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld werden bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts mit berücksichtigt.
Werden mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt, werden die hieraus erzielten Entgelte zusammengerechnet. Die Gleitzonenregelung findet nur dann Anwendung, wenn die Summe der Entgelte 800 Euro nicht übersteigt.
Die Gleitzonenregelungen sind nicht auf Personen anzuwenden, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind.
Gleitzonenrechner
Mit dem Gleitzonenrechner des BKK Bundesverbandes können Sie die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge direkt online vornehmen.



