Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage ist in Deutschland ein Ausgleichsverfahren zur Finanzierung des Insolvenzgeldes, die von allen insolvenzfähigen Arbeitgebern in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom jeweiligen rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt ihrer Arbeitnehmer zu zahlen ist.

 

Bis Ende 2008 wurde die Insolvenzgeldumlage von den Unfallversicherungsträgern eingezogen und an die Bundesagentur für Arbeit abgegeben. Seit 1. Januar 2009 wird die Umlage von den Einzugsstellen zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogen und
an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet.

 

Wichtige Informationen zur Berechnung der Insolvenzgeldumlage in
den einzelnen Beschäftigungsformen finden Sie in unserem Merkblatt:

 

Merkblatt Insolvenzgeldumlage