Kündigungstermine

Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse ist jederzeit zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich (Bindefrist 18 Monate beachten).



Dazu ein Beispiel:
 

Kündigung der bisherigen Krankenkasse: 

15. April

Ablauf des übernächsten Kalendermonats:

30. Juni

Versicherung bei der Audi BKK:

01. Juli

       


Ein Sonderkündigungsrecht gilt, wenn die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht bzw. eine Prämienzahlung verringert.

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