
Kündigungstermine
Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse ist jederzeit zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich (Bindefrist 18 Monate beachten).
Dazu ein Beispiel:
Kündigung der bisherigen Krankenkasse: | 15. April |
|---|---|
Ablauf des übernächsten Kalendermonats: | 30. Juni |
Versicherung bei der Audi BKK: | 01. Juli |
Ein Sonderkündigungsrecht gilt, wenn die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht bzw. eine Prämienzahlung verringert.



