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Wichtiger Hinweis:


Verbesserte steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung verbessert die steuerliche Berücksichtigung von sonstigen Vorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall-, oder Haftpflichtversicherung). Dadurch werden Bürgerinnen und Bürger seit 2010 in einem Umfang von circa 10 Mrd. € jährlich steuerlich entlastet.

 

Weitere Informationen über das Thema finden Sie hier.