Dieses volldigitale Premiumangebot richtet sich an Versicherte mit unerfülltem Kinderwunsch.
Seit 01.04.2021 bietet die Audi BKK ihren Versicherten ein innovatives Versorgungsangebot im digitalen Bereich an. Gynäkologen und Reproduktionsmediziner (Kinderwunscharzt) arbeiten zum ersten Mal digital zusammen.
Das BKK-Kinderwunschkonsil vernetzt niedergelassene Frauenärzte mit Experten des Bundesverbandes Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V. (BRZ) über eine digitale Plattform.
Fester Bestandteil ist eine vertragseigene App, die für Sie kostenfrei ist. Sie dokumentieren Daten zum Zyklusgeschehen, zum Zervixschleim, zur Aufwachtemperatur und zur Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs. Die so bereitgestellten Daten sind Voraussetzung für die Beurteilung Ihrer speziellen Situation und können mit Ihrer Zustimmung direkt dem Behandlungsteam digital zur Verfügung gestellt werden.
Über einen von Frauenärzten und Reproduktionsmedizinern erstellten Online-Fragenkatalog wird zusammen mit Ihren Daten aus der App eine Beratungsanfrage an ein Reproduktionsmedizinisches Zentrum gestellt. Innerhalb von 24 Stunden erhält Ihr Frauenarzt spezielle Unterstützung durch einen Reproduktionsmediziner.
Sind weitere Maßnahmen vor Ort erforderlich und erfolgt, kann nach drei bis sechs Monaten eine erneute Anfrage durch Ihren Frauenarzt gestellt werden.
Sollte sich aus dieser Beratung die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen in einem Reproduktionsmedizinschen Zentrum ergeben, stellen die erhobenen Daten eine wertvolle Basis für die Behandlung dar.
Die Teilnahme am BKK-Kinderwunschkonsil ist freiwillig und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung oder der elektronischen Zustimmung (Näheres hierzu ergibt sich aus der Teilnahmeerklärung) bei einem teilnehmenden Frauenarzt. Teilnehmende Frauenärzte sehen Sie auf der Homepage des Kinderwunschkonsils.
Für die Dauer der Teilnahme am BKK-Kinderwunschkonsil sind Sie an die Betreuung durch Ihren Frauenarzt für 3 Quartale gebunden. Ein Arztwechsel ist nur aus wichtigem Grund (Umzug, Praxisschließung, oder gestörtes Arzt-Patientenverhältnis) möglich und ist gegenüber Ihrer BKK spätestens 4 Wochen vor Quartalsende schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift mit Wirkung für die Zukunft anzuzeigen.
Teilnehmen können Sie, wenn Sie mindestens das 25.Lebensjahr aber noch nicht das 42. Lebensjahr sowie Ihr Partner das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Zudem muss Ihr Partner der Weitergabe seiner für den gemeinsamen Kinderwunsch notwendigen medizinischen Daten zustimmen. Ihr Recht auf freie Arztwahl bleibt bis auf diese Leistungen uneingeschränkt erhalten.
Das BKK- Kinderwunschkonsil ist für Sie als Versicherte bei Ihrer BKK kostenfrei.
Interessierte Frauenärzte und Zentren für Reproduktinsmedizin wenden sich bitte an
Sanakey Systems GmbH c/o Sanakey GmbH
Robert-Koch-Platz 9
10115 Berlin
Weiterführende Informationen über das Kinderwunschkonsil beim Facharztkonsil