Detaillierte Hilfsmittelinformationen

Ableitende Inkontinenzhilfen

Was sind ableitende Inkontinenzhilfen? 

Ableitende Inkontinenzhilfen leiten die Körperausscheidungen Urin bzw. dünnflüssigen/breiigen Stuhl direkt oder über Verbindungsschläuche in entsprechende Auffangbeutel ab. Zu ihnen gehören in unterschiedlichen Größen, Ausführungen und Ausstattungen u. a.:

  • externe Urinableiter für Frauen, Männer und Kinder in Verbindung mit unsterilen Urinauffangbeuteln
  • Urinalkondome/Rolltrichter verschiedener Art in Verbindung mit  unsterilen Urinauffangbeuteln
  • Katheter verschiedener Art, z. B. Einmalkatheter (auch mit sterilen Urinauffangbeuteln) oder Dauerkatheter
  • Urin- und Stuhlauffangbeutel

    Weitere Informationen zu „Ableitende Inkontinenzhilfen“ finden Sie hier.

    Apparative Kompressionssysteme

    Versorgung mit apparativen Kompressionssystemen

    Apparative Kompressionssysteme sind elektrische Wechseldrucksysteme, die den venösen und lymphatische Abfluss unterstützen. Von diesen Druckgeräten wird Luft intermittierend, d. h. im Wechsel zwischen Druck und Entspannung, in Manschetten mit überlappenden Luftzellen gepumpt. Bei Mehrkammergeräten sind, im Unterschied zu den sogenannten Einkammergeräten, mehrere überlappende oder nebeneinander liegende Luftkammern eingearbeitet. Dabei erfolgt die Luftfüllung immer zum Herzen hin. Dies hat den Vorteil, dass durch strömungsmechanische Effekte der venöse und lymphatische Abfluss unterstützt wird.

    Indikationen für apparative Kompressionstherapie sind z. B. Lipödeme, Lymphödeme oder die periphere arterielle Verschlusskrankheit (paVk).

    Weitere Informationen zu „apparative Kompressionssysteme“ finden Sie hier.

    ¹ vgl. Produktgruppe 17 „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Aufsaugende Inkontinenzhilfen

    Versorgung mit Aufsaugenden Inkontinenzhilfen

    Was sind Aufsaugende Inkontinenzhilfen?

    Aufsaugende Inkontinenzhilfen saugen Urin und flüssigen Stuhlgang auf. Vorlagen und anatomisch geformte Vorlagen können in einer eng anliegenden handelsüblichen Unterhose oder in einer sog. Netzhose bzw. Fixierungshose getragen werden.

    Netzhosen dienen der Fixierung von Vorlagen. Sie werden eingesetzt, wenn mit einer handelsüblichen Unterhose die Vorlage nicht ausreichend fixiert werden kann.

    Die vorrangig eingesetzte, weil hautfreundlichste und am einfachsten zu wechselnde Versorgung, ist die anatomische Vorlage mit Netz- oder Fixierhose. Wenn aufgrund des Krankheitsbildes Vorlagen nicht zweckmäßig sind oder ausreichen, können Inkontinenzhosen in Betracht kommen.

    Weitere Informationen zu „Aufsaugende Inkontinenzhilfen“ finden Sie hier.

    Badehilfen

    Versorgung mit Badehilfen

    Was sind Badehilfen?¹

    Badehilfen sind Hilfsmittel, die dem Versicherten die selbständige Ausübung der täglichen Körperpflege ermöglichen sollen. Darunter fallen Badewannenlifter, Badewannensitze, Duschhilfen, Badewanneneinsätze, Sicherheitsgriffe und Aufrichthilfen.

    Sie gleichen eingeschränkte oder ausgefallene Körperfunktionen ganz oder teilweise aus. Durch die Badehilfe sollen sie weitestgehend unabhängig von fremder Hilfe werden. Für die ausschließlich pflegerischen Verrichtungen durch fremde Personen sind andere Sozialleistungsträger zuständig.

    Weitere Informationen zu „Badehilfen“ finden Sie hier.

    ¹vgl. hierzu Produktgruppe 04 „Badehilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Beatmungsgeräte und Zubehör

    Versorgung mit Beatmungsgeräten und Zubehör

    Was sind Beatmungsgeräte?¹

    Beatmungsgeräte kommen zum Einsatz, wenn aufgrund einer ventilatorischen Insuffizienz eine Störung der Sauerstoffaufnahme und der Sauerstoffabgabe besteht. Bei einer akuten ventilatorischen Insuffizienz wird in der Regel unter intensivmedizinischen Bedingungen beatmet. Dagegen kann bei einer chronisch ventilatorischen Insuffizienz auch eine außerklinische Beatmung durchgeführt werden.

    Man unterscheidet weiterhin zwischen invasiver und nichtinvasiver Beatmung. Nichtinvasive Beatmung erfolgt grundsätzlich über Nasenmasken, Ganzgesichtsmasken oder Mundmasken und wird häufig intermittierend, also nur nachts, durchgeführt. Die invasive Beatmung ist deutlich aufwändiger und betreuungsintensiver und erfolgt in der Regel über einen Zugang mittels Trachealkanüle. Es muss eine Absaugung von Sekret und außerdem eine Befeuchtung und Erwärmung der Atemluft erfolgen, damit das Sekret nicht eindickt.

    Weitere Informationen zu „Beatmungsgeräte und Zubehör“ finden Sie hier.

    ¹vgl. Produktgruppe 14 „Inhalations- und Atemtherapiegeräte“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Bewegungstrainer

    Versorgung mit Bewegungstrainern

    Was sind Bewegungstrainer?¹

    Therapeutische Bewegungstrainer werden i. d. R. bei Menschen mit neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen eingesetzt, denen eine aktive Körperbewegung nicht mehr oder nur noch teilweise erschwert möglich ist.

    Bei Erhalt einer Verordnung wenden Sie sich bitte an einem Leistungserbringer Ihrer Wahl. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Leistungserbringer unsere Vertragsbedingungen akzeptiert. Bei Bedarf nennen wir Ihnen gerne unsere Vertragspartner. Der Leistungserbringer beantragt die Kostenübernahme bei der Audi BKK.

    ¹vgl. hierzu Produktgruppe 32 „Bewegungstrainer“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Bilevel-ST-Geräte

    Bilevel-ST-Geräte

    Was sind Bilevel-ST-Geräte?¹

    Bilevel-ST-Geräte dienen der Behandlung von Schlafapnoe. Hierunter versteht man ein mehr oder weniger langes Aussetzen oder willentliches Anhalten der Atmung während des Schlafs in der Nacht. Die Systeme bestehen aus einem elektrischen Grundgerät mit Kompressor/Gebläse, mit dem ein definierter, konstanter Druck erzeugt wird, und Zubehör in Form von Atemschläuchen oder Masken, über die der Patient an das Grundgerät angeschlossen wird. Der einstellbare, positive Druck wirkt im Sinne einer "pneumatischen Schienung" auf die im Schlaf erschlaffte Schlund- und Rachenmuskulatur, wodurch die Häufigkeit und Dauer von nächtlichen Apnoephasen reduziert wird.  

    Zeitgesteuerte Bilevel-ST-Systeme zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen schalten immer dann, in den sogenannten Time-Modus (T-Modus), wenn der spontane Atemantrieb ausbleibt. In diesem T-Modus führt das Gerät eine künstliche Beatmung mit vorher durch den Arzt eingestellten Werten durch.

    Weitere Informationen zu „Bilevel-ST-Geräte“ finden Sie hier.

    ¹vgl. hierzu Produktgruppe 14 „Inhalations- und Atemtherapiegeräte“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Blindenhilfsmittel

    Blindenhilfsmittel

    In der Produktgruppe 07 des Hilfsmittelverzeichnisses sind unter dem Überbegriff der Blindenhilfsmittel spezifische Hilfsmittel, Geräte, Technologien und notwendige Schulungen zusammengefasst. Sie dienen der persönlichen Orientierung und Mobilität in der Umwelt sowie der Informationsbeschaffung. Der individuelle effektive Gebrauch von Hilfsmitteln, Geräten und Technologien ist in diesem Zusammenhang integraler Bestandteil für eine sichere, zielgerichtete und selbstbestimmte Fortbewegung, sowie für die Informationsgewinnung und Kommunikation.

    In Deutschland gilt nach den gesetzlichen Bestimmungen und Versorgungsrichtlinien eine Person als blind, wenn ihre Sehschärfe auf dem besseren Auge auch mit optimaler Brillen- oder Kontaktlinsenkorrektur höchstens 1/50 = 0,02 beträgt. Oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzustellen sind.

    Hochgradig in seiner Sehfähigkeit behindert ist ein Mensch, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht beidäugig > 0,05 (1/20) beträgt oder wenn andere hinsichtlich des Schweregrades gleichzusetzende Störungen der Sehfunktion vorliegen.

    Zu solchen Hilfsmitteln zählen unter anderem Blindenlangstöcke, Systeme zur Schriftumwandlung, Hardware zur blindenspezifischen Anpassung von Computersystemen, elektronische System zur Informationsverarbeitung und Informationsausgabe, Schreibhilfen und Schreibgeräte und Blindenführhunde.

    Blutdruckmessgeräte

    Versorgung mit Blutdruckmessgeräten

    Was sind Blutdruckmessgeräte?¹ 

    Mit einem Blutdruckmessgerät kann äußerlich am Oberarm oder Handgelenk der arterielle Druck gemessen werden.

    Bei Erhalt einer Verordnung wenden Sie sich bitte an einem Leistungserbringer Ihrer Wahl. Der Leistungserbringer beantragt die Kostenübernahme bei der Audi BKK. Alternativ können Sie Ihre Verordnung auch bei der Audi BKK abgeben.

    Weitere Informationen zu „Blutdruckmessgeräte“ finden Sie hier.

    ¹ vgl. Produktgruppe 21 „Messgeräte für Körperzustände“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Brustprothesen

    Versorgung mit Brustprothesen

    Was sind Brustprothesen?¹

    Brustprothesen können nach einseitiger oder beidseitiger Amputation bzw. Teilamputation den optischen Ausgleich der natürlichen Brust nachahmen. Sie sind aus Schaumstoff, textilem Gewebe oder Silikon gefertigt.

    Die Regelgebrauchszeit für Brustprothesen beträgt zwei Jahre. Eine Folgeversorgung ist deshalb frühestens nach Ablauf von zwei Jahren möglich.

    Bei Erhalt einer Verordnung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Leistungserbringer Ihrer Wahl. Der Leistungserbringer beantragt die Kostenübernahme bei der Audi BKK.

    Der Zuschuss für einen Brustprothesen-BH liegt bei 40,00 Euro. Die Audi BKK übernimmt die Kosten für einen Prothesenbadeanzug in Höhe von 50,00 Euro, eine Ersatzbeschaffung kann nach drei Jahren erfolgen.

    ¹ vgl. Produktgruppe 24 „Prothesen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Bewegungsschienen

    Versorgung mit Bewegungsschienen

    Was sind Bewegungsschienen?¹

    Fremdkraftbetriebene Bewegungsschienen, auch CMP-Schienen genannt, sorgen dafür, dass Gelenke nach einer Operation wieder mobilisiert werden. Dies erfolgt durch die passive Bewegung (CMP = continuous passive motion) des Gelenks, ohne eigene Muskelkraft. Eine Führung sowie Bewegung des Gelenks werden durch die Schiene gewährleistet.

    Bitte beachten Sie, dass der therapeutische Nutzen einer durchgeführten passiven Bewegungstherapie mit Bewegungsschiene bzw. CMP-Schiene bisher nicht anhand von wissenschaftlichen Studien belegt ist. Die Kostenübernahme von Bewegungsschienen der Audi BKK beruht aus diesem Grund auf einer Einzelfallentscheidung.

    Bei Erhalt einer Verordnung einer CMP-Schiene wenden Sie sich bitte an einen Leistungserbringer Ihrer Wahl. Der Leistungserbringer beantragt die Kostenübernahme der Bewegungsschiene bei der Audi BKK.

    Weitere Informationen zu „Bewegungsschienen“ finden Sie hier.

    ¹ vgl. Produktgruppe 32 „Therapeutische Bewegungsgeräte“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    CPAP/Bilevel-Geräte

    Versorgung mit CPAP/Bilevel-Geräten

    Was sind CPAP-Geräte?¹

    CPAP-Geräte dienen der Behandlung von schlafbezogenen Atemstörungen. Das Schlafapnoesyndrom wird durch Atemstillstände (Apnoen) während des Schlafens verursacht. Die Versorgung mit einem CPAP-Gerät erfolgt im Rahmen einer Versorgungspauschale. Das bedeutet, unser Vertragspartner stellt Ihnen für die genehmigte Dauer ein CPAP-Gerät zur Verfügung und ist für den gesamten Zeitraum für alle ggf. notwendigen Reparaturen, Wartungen und Zubehör zuständig. 

    Bei Erhalt einer ärztlichen Verordnung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Audi BKK.

    Weitere Informationen zu „CPAP/Bilevel-Geräte“ finden Sie hier.

    ¹ vgl. Produktgruppe 14 „Inhalations- und Atemtherapiegeräte“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Diabetikerbedarf

    Versorgung mit Diabetikerbedarf

    Was sind Hilfsmittel zum Diabetikerbedarf?¹

    Hilfsmittel zum Diabetikerbedarf umfassen zum einen Blutzuckermessgeräte und das entsprechende Zubehör (Blutzuckerteststreifen, Stechhilfen und Lanzetten) für Diabetiker zur Messung der Glukosekonzentration im Blut. Eine regelmäßig selbst durchgeführte Kontrolle des Glukosestoffwechsels gibt sowohl dem Patienten als auch dem Arzt einen guten Überblick über die therapeutisch erreichte Stoffwechselsituation unter Alltagsbedingungen und kann zur Vermeidung von Komplikationen und somit zu einer Verbesserung der Krankheitssituation führen.

    Darüber hinaus gehören auch Hilfsmittel zur Insulinabgabe, wie Insulinspritzen und Anwendungshilfen, Pens und Pennadeln, in den Diabetikerbedarf. Im Gegensatz zu den Insulinspritzen besitzen Pens ein Arzneimittelreservoir, aus dem eine einstellbare Dosis per Knopfdruck freigesetzt und injiziert werden kann.

    Weitere Informationen zu „Diabetikerbedarf“ finden Sie hier.

    ¹ vgl. Produktgruppe PG PG 03 „Applikationshilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Elektrostimulationsgeräte (TENS- und EMS-Geräte)

    Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten (TENS- und EMS-Geräte)

    Schmerzen mit Strom behandeln: Das müssen Sie über die Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten¹ (TENS- und EMS-Geräte) wissen

    Sogenannte Elektrostimulationsgeräte (TENS und EMS) können zur Schmerztherapie oder Muskelstimulation eingesetzt werden. Hierbei werden Behandlungselektroden auf die betroffenen Körperstellen aufgelegt, um eine Reizung der Nerven zur Schmerzlinderung bzw. eine Stimulation bestimmter Muskeln zum Muskelaufbau zu erzielen. Nach sorgfältiger Einweisung kann die Behandlung in einigen Fällen selbständig zuhause erfolgen.

    • TENS – Bedeutung und Anwendungsgebiete TENS-Geräte (TENS = transkutane elektrische Nervenstimulation) werden in erster Linie für die Behandlung von Schmerzen eingesetzt. Elektrische Impulse regen die Nervenbahnen an und können durch unterschiedliche Wirkungsweisen für Schmerzlinderung sorgen.
    • EMS – Bedeutung und Anwendungsgebiete Mit Hilfe von EMS-Geräten (EMS = elektrische Muskelstimulation) können gezielt Muskeln und Muskelgruppen trainiert und stimuliert werden. Dieses Hilfsmittel wird v. a. bei der Rehabilitation, zur Unterstützung der Fitness oder zum Muskelerhalt eingesetzt. Beim Einsatz von EMS-Geräten werden die Muskeln direkt, d.h. ohne den Weg über Nervenbahnen, angesprochen.

    Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten (TENS und EMS) als Hilfsmittel für die Schmerztherapie Gerne helfen wir Ihnen bei der Wahl des für Sie passenden Vertragspartners und übernehmen die Übermittlung Ihres Rezepts. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu unseren Fachexperten auf und senden das Rezept für Ihre Versorgung an folgende Adresse:

    Audi BKK, Postfach 10 01 60, 85001 Ingolstadt

    Der Leistungserbringer beantragt für Sie die Kostenübernahme bei der Audi BKK.

    Weitere Informationen zu „Elektrostimulationsgeräte (TENS- und EMS-Geräte)“ finden Sie hier.

    ¹ vgl. Produktgruppe PG 09 „Elektrostimulationsgeräte“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Encasing Antiallergene Bettwäsche (nicht barrierefrei)

    Encasing (Antiallergene Bettwäsche)

    Was ist Encasing?

    Encasing ist der Fachbegriff für spezielle Bettbezüge, die über die Matratze, das Kopfkissen und das Oberbett gezogen werden. Es handelt sich um beschichtete oder aus Microfaser hergestellte Zwischenbezüge, die für Hausstaubmilben und deren Exkremente undurchlässig sind und damit den Kontakt des Patienten mit den allergieauslösenden Faktoren verhindert.

    Bei Erhalt einer Verordnung wenden Sie sich bitte unter Angabe der Maße direkt an die Audi BKK. Wir werden dann alles Weitere an unseren Vertragspartner weiterleiten.

    Eine Kostenübernahme kann in Höhe unserer Vertragspreise erfolgen. Die Audi BKK übernimmt eine Ausstattung, welche eine Mindesthaltbarkeit von 10 Jahren hat. Zusätzlich werden auch die Kosten die Versorgung für den nicht-allergischen (Ehe-)Partner oder nicht-allergische Geschwister, wenn sich die Kinder ein Schlafzimmer teilen, übernommen. Die Kosten für Wechselversorgungen oder Versorgungen für Reisen können nicht übernommen werden.

    Enterale Ernährung

    Versorgung mit Enteraler Ernährung

    Was ist Enterale Ernährung?¹

    Enterale Ernährung bezeichnet die künstliche Nahrungszufuhr und -aufnahme über den Magen-Darm-Kanal mittels einer Sonde oder einem Stoma ohne die natürliche Benutzung des Mund-Rachen-Raums. Die Enterale Ernährung zählt zur künstlichen Ernährung. Im engeren Sinn wird der Begriff meist nur für die Ernährung per Sonde verwendet.

    Darüber hinaus umfasst unser Vertrag auch die Versorgung mit Ernährungspumpen, dem notwendigen Zubehör sowie mit Trinknahrung und Verbandstoffen.

    Unser Vertragspartner liefert Ihnen die Hilfsmittel zur Enteralen Ernährung innerhalb von 2 Werktagen nach Genehmigung durch die Audi BKK kostenfrei an Ihren Wohnort bzw. Ihren üblichen Aufenthaltsort. Die Lieferung erfolgt darüber hinaus in einem neutralen Karton, der keinen Rückschluss auf den Inhalt zulässt.

    Sie erhalten eine monatliche Lieferung der Hilfsmittel, können aber auf Wunsch auch eine Mehrmonatslieferung für maximal 3 Monate bei unserem Vertragspartner beauftragen.

    Weitere Informationen zu „Enterale Ernährung“ finden Sie hier.

    ¹ vgl. Produktgruppe 03 „Applikationshilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Gehhilfen

    Versorgung mit Gehhilfen

    Was sind Gehhilfen?¹

    Gehhilfen unterstützen und sichern die selbstständige Fortbewegung bei Gehbehinderungen.  Durch das Abstützen des Oberkörpers wird die Belastung für die Beine deutlich verringert. Dabei werden diese Hilfsmittel in der Regel im Alltag oder zum Erlernen bzw. Trainieren des aktiven Gehens genutzt. Gehgestelle, Gehwagen und Gehübungsgeräte werden hauptsächlich in der Wohnung genutzt. Hand- und Gehstöcke, Unterarmgehstützen, Achselstützen oder Rollatoren können hingegen in- und außerhalb der Wohnung eingesetzt werden.

    Die Vertragspartner der Audi BKK haben sich dazu verpflichtet, Ihnen nur solche Produkte zur Verfügung zu stellen, die die Qualitätsanforderungen des vom GKV-Spitzenverband erstellten Hilfsmittelverzeichnisses erfüllen. Derartige Produkte werden vor der Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis einer umfangreichen medizinisch-technischen Prüfung unterzogen.

    Zusätzlich zu den im Hilfsmittelverzeichnis enthaltenen Anforderungen gelten bei Rollatoren und Deltagehrädern folgende Standards:

    • Arretierbare Bremsen hinten
    • Lenkbare Vorderräder
    • Alle Griffarten (anatomisch, Weichpolster etc.)
    • Sicherheitssystem zur Verhinderung einer Faltung während der Nutzung
    • Korb
    • Tablett
    • Sitzfläche
    • Stockhalterungen (falls notwendig)

    Weitere Informationen zu „Gehhilfen“ finden Sie hier.

    ¹vgl. hierzu Produktgruppe 10 „Gehhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Gerinnungsmonitore

    Versorgung mit Gerinnungsmonitoren

    Was sind Gerinnungsmonitore?¹

    Gerinnungsmonitore sind Geräte zur Bestimmung des Quickwertes (Gerinnungswert) im Blut. Sie werden von Personen benötigt, die gerinnungshemmende Arzneimittel (z. B. Marcumar) einnehmen und aufgrund des gemessenen Wertes selbstständig ihre Medikation anpassen können.

    Bei Erhalt einer Verordnung wenden Sie sich bitte direkt an die Audi BKK. Zur Prüfung der Kostenübernahme benötigt Ihre Audi BKK eine Kopie Ihres Marcumarausweises sowie eine kurze Begründung, warum Ihnen keine regelmäßigen Arztbesuche zur Bestimmung des Quickwerts möglich sind.

    ¹ vgl. Produktgruppe 21 „Messgeräte für Körperzustände/ -funktionen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Haarersatz

    Versorgung mit Haarersatz

    Was ist ein Haarersatz?¹

    Perücken bestehen aus Kunst- oder Echthaar und können maschinell oder handgefertigt sein.

    Kosten für Perücken können grundsätzlich nur bei Frauen und Kindern übernommen werden. Eine Kostenübernahme bei Männern ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Perücke ist das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung.  Die durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit liegt bei ein bis zwei Jahren.

     ¹ vgl. Produktgruppe 34 „Haarersatz“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Hörgeräte

    Versorgung mit Hörgeräten

    Was sind Hörgeräte?¹

    Ein Hörgerät ist ein Hilfsmittel, welches dem Ausgleich eines Funktionsdefizits des Hörorgans und damit der Verbesserung bis zur Wiederherstellung des Sprachverständnisses und der sozialen Eingliederung Hörgeschädigter dient.

    Eine Hörhilfe erhalten Sie, wenn Ihr HNO-Arzt bei Ihnen eine Hörbehinderung nach den Bestimmungen der Hilfsmittelrichtlinien feststellt und verordnet.

    Bei Erhalt einer Verordnung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Leistungserbringer Ihrer Wahl. Der Leistungserbringer beantragt die Kostenübernahme bei der Audi BKK. Eine Folgeversorgung ist nach Ablauf von sechs Jahren möglich.

     ¹ vgl. Produktgruppe 13 „Hörhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Hilfsmittel gegen Dekubitus

    Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus

    Was sind Hilfsmittel gegen Dekubitus?¹

    Hilfsmittel gegen Dekubitus sind zum Beispiel Schaumauflagen, Weichlagerungs- und Wechseldruckmatratzen, die der Dekubitusprophylaxe und/oder -therapie dienen.

    Eine Lieferung der Hilfsmittel gegen Dekubitus über den Postweg ist ausgeschlossen, da die Auslieferung und eine eventuelle Einweisung von medizinischem Fachpersonal zu erfolgen hat.

    Unser Vertragspartner nimmt im Rahmen der Auslieferung der Hilfsmittel die individuellen Einstellungen auf Ihre Maße sowie ggf. eine Einweisung in die Nutzung des Hilfsmittels vor. Dabei muss die/der Mitarbeiter*in über die erforderlichen Kenntnisse für die Abgabe von Hilfsmitteln gegen Dekubitus verfügen.

    Weitere Informationen zu „Hilfsmittel gegen Dekubitus“ finden Sie hier.

    ¹vgl. hierzu Produktgruppe 11 „Hilfsmittel gegen Dekubitus“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Inkontinenzartikel

    Versorgung mit Inkontinenzartikeln

    Was sind Inkontinenzartikel?¹

    Es gibt zahlreiche Hilfsmittel gegen Inkontinenz. Grundsätzlich wird zwischen aufsaugenden (Windeln, Einlagen usw.) und ableitenden Inkontinenzhilfsmitteln (Katheter, Urinalkondome usw.) unterschieden.

    Sofern Ihr behandelnder Arzt Harn-und/oder Stuhlinkontinenz diagnostiziert, wird er Ihnen eine ärztliche Verordnung ausstellen. Bei Erhalt einer Verordnung wenden Sie sich bitte an einen Leistungserbringer Ihrer Wahl. 

    Unser Vertragspartner prüft im Rahmen der Beratung Ihren individuellen Versorgungsbedarf. Dabei hat er Ihnen aufzahlungsfreie Produkte anzubieten. Wünschen Sie dennoch eine höherpreisige Versorgung, so sind die dadurch entstehenden Mehrkosten von Ihnen zu tragen.

    ¹vgl. hierzu Produktgruppe 15 „Inkontinenzhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Inkontinenztherapie, Muskelstimulation und Vakuumstherapie

    Versorgung mit Hilfsmitteln zur Inkontinenztherapie, Muskelstimulation und Vakuumtherapie

    Was versteht man unter diesen Hilfsmitteln?¹

    Inkontinenztherapiegeräte

    Inkontinenztherapiegeräte bewirken eine Stimulation der Beckenbodenmuskulatur und werden unterstützend zur Behandlung der Inkontinenz eingesetzt. Die netzunabhängigen Geräte können vom Patienten selbständig im Rahmen des vom Arzt vorgegebenen Therapiekonzeptes zur Inkontinenztherapie eingesetzt werden. Die Therapie ermöglicht eine selbstständige Therapie durch elektronische Stimulation der betreffenden Körperstelle.


    Muskelstimulationsgeräte für den Peroneus

    Muskelstimulationsgeräte im Sinne dieser Produktart stimulieren die Fuß-Muskulatur zur Behandlung von Gangstörungen. Durch einen Elektroimpuls wir die Fußspitze beim Gehen angehoben.


    Vakuumerektionssysteme

    Als Alternative zu operativen Maßnahmen kommt die symptomatische Behandlung erektiler Dysfunktionen mittels Vakuum-Erektionssystemen in Betracht. Derartige Geräte bewirken durch die Erzeugung eines Unterdrucks eine Erektion des männlichen Gliedes. 

    Unser Vertragspartner ermittelt zunächst Ihren individuellen Versorgungsbedarf in einem Beratungsgespräch. Dieses findet in der Regel telefonisch statt, kann aber, sofern Sie dies wünschen, auch an Ihrem Wohnort bzw. üblichen Aufenthaltsort durchgeführt werden. Bei der Auswahlentscheidung des Hilfsmittels soll Ihren Wünschen entsprochen werden, sofern diese das Maß des medizinisch notwendigen nicht überschreiten und keine medizinischen oder fachlichen Gründe dagegen sprechen.

    Innerhalb von 4 Wochen nach der erstmaligen Versorgung werden Sie von unserem Vertragspartner telefonisch kontaktiert, ob Sie mit der Versorgung zufrieden sind oder noch Dinge geklärt werden müssen.

    Weitere Informationen zu „Inkontinenztherapie, Muskelstimulation und Vakuumtherapie“ finden Sie hier.

    ¹ vgl. Produktgruppen 09, 15 und 99 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Insulinpumpe

    Versorgung mit Insulinpumpen

    Was versteht man unter einer Insulinpumpe?¹

    Mit der Insulinpumpe wird das notwendige Insulin von einer dauerhaft am Körper getragenen Pumpe über einen dünnen Katheter und eine Injektionsnadel in den Körper geleitet. Die Insulinpumpentherapie kommt bei Menschen mit einem insulinpflichtigen Diabetes zum Einsatz.

    Zur Prüfung der Kostenübernahme benötigt Ihre Audi BKK die Blutzuckertagebücher der letzten drei Monate und die letzten beiden HbA1c- Werte. Außerdem wird eine Begründung vom Facharzt benötigt, warum die bisherige Spritzentherapie nicht (mehr) bedarfsgerecht erscheint.

    Bei Erhalt einer Verordnung wenden Sie sich bitte direkt an die Audi BKK.

    Weitere Informationen zu „Insulinpumpen und Zubehör“ finden Sie hier.

     ¹ vgl. Produktgruppen 03 „Applikationshilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Insulinpumpen und Zubehör

    Versorgung mit Insulinpumpen und Zubehör

    Was sind Insulinpumpen und Zubehör?

    Insulinpumpen sind spezielle akkubetriebene Spritzenpumpen, die so klein sind, dass sie relativ unauffällig am Körper getragen werden können. Aus einem Reservoir (Spritze oder Ampulle) wird über ein Schlauchsystem mit Kanüle kontinuierlich eine einstellbare Menge Insulin verabreicht. Der nahrungsunabhängige Insulinbedarf wird durch die sogenannter Basalrate abgedeckt, indem entsprechend der eingestellten, zeitlich konstanten Förderrate Insulin abgegeben wird. Ein nahrungsabhängiger Insulinanteil wird als sogenannter Bolus vor jeder Mahlzeit ausgelöst. Da Über- oder Unterdosierungen von Insulin erhebliche Konsequenzen haben können, besitzen Insulinpumpen zahlreiche Sicherheits- und Alarmvorrichtungen u. a. zur Überwachung des Akkus, des Reservoirs und der Elektronik.

    Weitere Informationen zu „Insulinpumpen und Zubehör“ finden Sie hier.

    Was müssen Sie tun, um eine Versorgung zu erhalten?

    Vor einer erstmaligen Versorgung stellt Ihnen Ihr Arzt bzw. das Krankenhaus ein Rezept für eine Versorgung mit einer Insulinpumpe aus. In der Verordnung sollte Ihr Arzt die Hilfsmittel so eindeutig wie möglich bezeichnen, ferner sollten alle für die individuelle Versorgung oder Therapie erforderlichen Einzelangaben enthalten sein, insbesondere Ihre Diagnose. Dies gilt für einen Versorgungszeitraum von 12 Monaten. Erst dann ist eine erneute Verordnung notwendig.

    Der behandelnde Arzt muss sich außerdem davon überzeugen, dass Sie bzw. Ihre Betreuungsperson die Messungen fehlerfrei durchführen kann, das Patiententagebuch zuverlässig geführt wird und die Ergebnisse richtig bewerten und umsetzen werden können.

    Anschließend können Sie mit diesem Rezept einen Vertragspartner der Audi BKK kontaktieren, welcher die Versorgung in die Wege leitet. Welche Vertragspartner die Audi BKK im Bereich der Insulinpumpen und entsprechendem Zubehör hat, können Sie unter folgendem Link einsehen: Zur Audi BKK Hilfsmittel-Vertragspartnersuche

    Gerne helfen wir Ihnen bei der Wahl des für Sie passenden Vertragspartners und übernehmen die Übermittlung Ihres Rezepts. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu unseren Fachexperten auf und senden das Rezept an folgende Adresse:

    Audi BKK, Postfach 10 01 60, 85001 Ingolstadt

    Welche Qualität können Sie von Ihrem Hilfsmittel erwarten?

    Die Vertragspartner der Audi BKK haben sich dazu verpflichtet, Ihnen nur solche Produkte zur Verfügung zu stellen, die die Qualitätsanforderungen des vom GKV-Spitzenverband erstellten Hilfsmittelverzeichnisses erfüllen. Derartige Produkte werden vor der Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis einer umfangreichen medizinisch-technischen Prüfung unterzogen.

    Wie erfolgt die Lieferung des Hilfsmittels?

    Unser Vertragspartner liefert Ihnen die Insulinpumpen sowie das Zubehör kostenfrei an Ihren Wohnort bzw. Ihren üblichen Aufenthaltsort. Bei der Erstversorgung wird die Insulinpumpe von unserem Vertragspartner in Ihre einweisende Praxis gesendet. Auf Ihren Wunsch kann die Einweisung auch bei Ihnen zuhause stattfinden. Die Lieferung von anderen Produkten und Zubehör kann postalisch bzw. über einen Lieferdienst erfolgen.

    Wie erfolgen Beratung und Einweisung in den Gebrauch?

    Unser Vertragspartner ermittelt zu Beginn jeder erstmaligen Versorgung und bei einer Änderung der ärztlichen Diagnose Ihren individuellen Versorgungsbedarf. Hierzu wird ein Beratungs- und Informationsgespräch mit Ihnen durchgeführt, bei dem unter anderem Ihr individueller Gesundheits- und Versorgungszustand berücksichtigt wird.

    Sie erhalten eine kostenfreie persönliche technische Einweisung zum Gebrauch Ihrer Insulinpumpe. Die Schulung erfolgt durch unseren Vertragspartner direkt oder in Ihrer behandelnden Praxis, sofern diese vom Hersteller zertifiziert wurde. Auf Ihren Wunsch hin kann die Schulung auch bei Ihnen Zuhause erfolgen.

    Im Reparatur- und Garantiefall stellt Ihnen unser Vertragspartner Ihnen innerhalb von 24 Stunden an Werktagen ein Ersatzgerät zur Verfügung. Haben Sie ein Problem, zögern Sie nicht, Ihren Versorger zu kontaktieren. Er bietet Ihnen innerhalb von 4 Stunden ab Ihrem ersten Anrufversuch eine Lösung zu ihrem Problem an.

    Müssen Sie einen Eigenanteil leisten?

    Sie müssen, sofern Sie mindestens 18 Jahre alt und nicht zuzahlungsbefreit sind, im Rahmen der Versorgung mit Insulinpumpen und Zubehör durch die Audi BKK lediglich eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von in der Regel 10 % des Abgabewerts, maximal jedoch 10 € monatlich entrichten. Die monatliche Zuzahlung wird Ihnen direkt von unserem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

    Wer hilft bei Fragen oder Problemen weiter?

    Wenn Sie Fragen zum Hilfsmittel selbst haben, kontaktieren Sie bitte direkt Ihren Lieferanten. Die Daten können Sie dem Lieferschein entnehmen.

    Im Falle von medizinischen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

    Bei allgemeinen Fragen zur Hilfsmittelversorgung und Problemen in der Beratung und Lieferung können Sie sich gerne an die Fachexperten der Audi BKK wenden.

    Versorgungsstrümpfe

    Versorgung mit Kompressionsstrümpfen

    Was versteht man unter Kompressionsstrümpfe?¹

    Medizinische Kompressionsstrümpfe (MKS) sind wesentlicher Bestandteil der Kompressionstherapie und werden als medizinisches Hilfsmittel bei Bedarf vom Arzt verordnet. Sie können bei Krampfadern (Varizen), Beinvenenthrombosen und deren Folgen, die chronisch-venöse Insuffizienz (CVI) in all ihren Ausprägungen, das postthrombotische Syndrom (PTS), das Lymphödem und das Lipödem zum Einsatz kommen.

    Sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf eine Versorgung mit einem Paar sowie einem weiteren Paar als Wechselversorgung.

    ¹ vgl. Produktgruppen 17 „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Kranken- und Behindertenfahrzeuge

    Was sind Kranken- und Behindertenfahrzeuge?¹

    Kranken- und Behindertenfahrzeuge fördern die individuelle Mobilität und den Aktionsradius von Menschen mit einer Gehbehinderung oder eingeschränkter Gehfähigkeit. Sie können entweder manuell durch den Anwender oder dessen Begleitperson, oder elektrisch angetrieben werden. Elektrische Antriebe können entweder direkt mit dem Fahrzeug verbunden sein (Elektrorollstuhl/Scooter), oder als externe Antriebe (zur Fortbewegung/zum Überwinden von Treppen) genutzt werden.

    Bei Erhalt einer Verordnung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Leistungserbringer Ihrer Wahl. Der Leistungserbringer beantragt für Sie die Kostenübernahme bei der Audi BKK.

    Weitere Informationen zu „Kranken- und Behindertenfahrzeuge“ finden Sie hier.

    ¹vgl. hierzu Produktgruppe 18 „Kranken- und Behindertenfahrzeuge“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Krankenbett/Pflegebett

    Versorgung mit einem Kranken-/Pflegebett

    Was ist ein Kranken-/Pflegebett?¹

    Bei einen Krankenbett handelt es sich um so genannte Fallpauschalen-Hilfsmittel. Sie werden bei Leistungserbringern für einen bestimmten Zeitraum gemietet, d. h. das Hilfsmittel bleibt Eigentum des Leistungserbringers.

    Die Mietvereinbarungen beinhalten alle notwendigen Wartungen, Reparaturen und auch Abholungen. In diesen Fällen können sich Versicherte direkt an den ausliefernden Leistungserbringer wenden.

    Bei Erhalt einer Verordnung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Vertragspartner.

    Der Leistungserbringer beantragt für Sie die Kostenübernahme bei der Audi BKK.

    ¹ vgl. Produktgruppe 19 oder 50 „Kranken- und Pflegebett“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Krankenpflegeartikel

    Versorgung mit Krankenpflegeartikel

    Was sind Krankenpflegeartikel?¹

    Krankenpflegeartikel sind Hilfsmittel, die der Erleichterung der Pflege dienen, wie zum Beispiel Pflegebetten, Einlegerahmen und Betttische.

    Weitere Informationen zu „Krankenpflegeartikel“ finden Sie hier.

     ¹vgl. hierzu Produktgruppe 19 und 50 „Krankenpflegeartikel“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

     

     

    Mobilitätshilfen

    Versorgung mit Mobilitätshilfen

    Was sind Mobilitätshilfen?¹

    Mobilitätshilfen dienen dazu, elementare Grundbedürfnisse wie z. B. Aufrichten und Überwinden von kurzen Wegen oder Treppen weitgehend selbständig ausführen zu können. Dazu zählen beispielsweise sogenannte Rutschbretter sowie Umsetz- und Aufrichthilfen, Umlagerungshilfen wie Drehscheiben, Positionswechselhilfen, Umlager- und Wendehilfen oder Patientenhebekissen. Neben den Aufstehhilfen für Sessel oder Stühle zählen zu den Mobilitätshilfen auch Lifter. Zur Überwindung von Höhenunterschieden wie z. B. Treppen in der Wohnung ermöglichen mobile Rampen für Rollstuhlfahrer eine weitestgehend selbständige Mobilität.

    Als Mobilitätshilfen für Kinder kommen unter bestimmten Voraussetzungen mehrspurige Fahrräder mit Eigenkraftantrieb, in Form von Zweirädern mit Teleskopstützrädern oder Dreiräder in Betracht.

    Weitere Informationen zu „Mobilitätshilfen“ finden Sie hier.

    ¹vgl. hierzu Produktgruppe 22 „Mobilitätshilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Neurodermitis Overalls

    Neurodermitis Overalls

    Was ist Neurodermitis?

    Neurodermitis ist eine chronisch entzündliche Hauterkrankung die mit starkem Juckreiz einhergeht. Es bilden sich Ekzeme vor allem im Bereich der großen Beugen (Ellbogen, Knie, Hals) oder am behaarten Kopf.

    Bei Erhalt einer Verordnung wenden Sie sich bitte unter Angabe der Maße direkt an die Audi BKK. Wir werden dann alles Weitere an unseren Vertragspartner weiterleiten.

    Sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf eine Versorgung mit einem Overall / Pyjama sowie einer weiteren Versorgung als Wechselversorgung.

    Eine Kostenübernahme kann in Höhe unserer Vertragspreise erfolgen. Grundsätzlich werden die Kosten bis zum 10. Lebensjahr von der Audi BKK übernommen.

    Orthopädische Maßschuhe

    Versorgung mit orthopädischen Maßschuhen

    Was sind orthopädische Maßschuhe?¹

    Grundsätzlich sind Schuhe Bekleidungsstücke und damit Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Schuhe gehören nur dann zu den Leistungen der Gesetz­­lichen Kranken­versicherung, wenn der bei definierten Krankheits­­­bildern / Funktions­­­störungen der medizinisch notwendige Behinderungs­­­ausgleich nicht mit fußgerechten Konfektionsschuhen, deren orthopädischer Zurichtung bzw. orthopädischen Einlagen erreicht werden kann.

    Bei Erhalt einer Verordnung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Vertragspartner. Der Leistungserbringer beantragt für Sie die Kostenübernahme bei der Audi BKK.

    Ein Eigenanteil fällt bei der Versorgung mit orthopädischen Straßenschuhen für Erwachsene in Höhe von 76,00 Euro und für Kinder in Höhe von 45,00 Euro an. Bei Hausschuhen beträgt der Eigenanteil 40,00 Euro bzw. 20,00 Euro.

    ¹vgl. hierzu Produktgruppe 31 „Orthopädische Maßschuhe“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Patientenlifter

    Versorgung mit Patientenlifter

    Was sind Patientenlifter?¹

    Fahrbare Lifter bestehen aus einem vierrädrigen Fahrgestell und einem Hubarm, der sich entweder über eine Kurbel, eine Handhebe-Hydraulik oder über ein energetisch betriebenes System bedienen lässt. Das Fahr- bzw. Untergestell ist mit verstellbarem (spreizbarem) V- oder H-förmigen Fußteil konstruiert. Bei Erhalt einer Verordnung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Vertragspartner.Der Leistungserbringer beantragt für Sie die Kostenübernahme bei der Audi BKK.

    ¹vgl. hierzu Produktgruppe 22 „Patientenlifter“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    rtCGM-Geräte

    Real-Time-Glucose-Messgeräte (rtCGM)

    Die Audi BKK übernimmt die Kosten für ein rtCGM-Gerät, wenn eine zwingende Notwendigkeit vorliegt. Zur Prüfung der Kostenübernahme benötigen wir zur Vorlage beim Medizinischen Dienst (MD) eine ärztliche Verordnung (Muster 16) vom Facharzt (Zusatzbezeichnung Diabetologe). Zusätzlich werden die Blutzuckertagebücher der letzten drei Monate, die letzten beiden HbA1c-Werte sowie eine ausführliche fachärztliche Stellungnahme benötigt, aus der hervorgeht, welche individuellen Therapieziele vereinbart wurden und warum diese ohne das rtCGM-Gerät nicht erreicht werden können.

    Die Fortsetzung dieser Therapie wird von der Audi BKK regelmäßig gemeinsam mit dem MD überprüft.

    Sauerstofftherapiegeräte, Flüssigsauerstoff und Zubehör

    Was versteht man unter einer Sauerstofftherapie?¹

    Eine Sauerstofftherapie kommt in Betracht, wenn eine Störung der Sauerstoffaufnahme mit nachweisbarem Sauerstoffmangel im Blut besteht. Krankheitsbilder, bei denen eine Sauerstofftherapie angewendet wird sind z. B. COPD, schweres Asthma oder Erkrankungen des Nervensystems. Die Sauerstofftherapie kann in Form von Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff oder Druckgas erfolgen. Unabhängig von der Art der Hilfsmittelversorgung erfolgt die Applikation des Sauerstoffs über Mund oder Nase bzw. kombinierte Systeme.

    Entscheidend für die Art der Behandlung sind die Blutgaswerte, der benötigte Flow (Abgabemenge des Sauerstoffs pro Zeiteinheit) sowie die Mobilität und häuslichen Gegebenheiten des Patienten. 

    Weitere Informationen zu „Sauerstofftherapiegeräte, Flüssigsauerstoff und Zubehör“ finden Sie hier.

    ¹vgl. hierzu Produktgruppe 14 „Sauerstofftherapie“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Schuheinlagen

    Versorgung mit Schuheinlagen

    Was sind Schuheinlagen?¹

    Orthopädische Einlagen sind funktionelle Orthesen zur Korrektur, Stützung oder Bettung von Fußdeformitäten, zur Entlastung oder Lastumverteilung der Fußweichteile, der Bein- oder auch Wirbelsäulengelenke. Sie werden aus Kork, Leder, thermoplastischen Kunststoffen und/oder Metall gefertigt. Einlagen sind passend und bedarfsgerecht vom Orthopädieschuhmacher bzw. Orthopädietechniker abzugeben. Grundsätzlich steht Ihnen eine Versorgung mit zwei Paar Einlagen zu.

    In der Regel wird durch dem Leistungserbringer ein Wirtschaftlicher Aufpreis verlangt.

    Bei Erhalt einer Verordnung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Vertragspartner.
    Der Leistungserbringer beantragt für Sie die Kostenübernahme bei der Audi BKK.

    ¹vgl. hierzu Produktgruppe 08 „Schuheinlagen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Sehhilfen

    Was versteht man unter Sehhilfen?¹

    Sehhilfen sind optische bzw. opto-elektronische Vorrichtungen, die zur Korrektion von Brechungsfehlern oder dem Ausgleich, der Verbesserung oder Behandlung eines anderen Krankheitszustandes des Auges dienen.

    Hierunter fallen im Wesentlichen Brillengläser, Kontaktlinsen sowie vergrößernde und therapeutische Sehhilfen.

    Kosten für die Brillengläser werden ggfs. anteilig in Höhe der Festbeträge übernommen, wenn Sie unter 18 Jahre alt und fehlsichtig sind. Ab 18 Jahren, wenn Ihnen Ihr Augenarzt eine Fernbrille verschreibt oder wenn beide Augen schwer sehbeeinträchtigt sind. Von einer schweren Sehbeeinträchtigung spricht man, wenn Sie auf dem besseren Auge trotz Sehhilfen eine maximale Sehschärfe von 30 Prozent erreichen. Ein Zuschuss für Erwachsene wird außerdem gezahlt, wenn sie zur Korrektur einer Sehschwäche einen Fernausgleich von mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder einen Fernausgleich von mehr als vier Dioptrien wegen einer Hornhautverkrümmung brauchen.

    Bei Erhalt einer Verordnung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Optiker. Dieser beantragt für Sie die Kostenübernahme bei der Audi BKK. 

    Weitere Informationen zu „Sehhilfen“ finden Sie hier.

    ¹vgl. Produktgruppe 25 „Sehhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Sitzhilfen

    Was sind Sitzhilfen?¹

    Sitzhilfen sind Hilfsmittel, die durch Stabilisation der Körperhaltung Sitzfehlhaltungen und/oder Sitzhaltungsinstabilitäten ausgleichen. So können vitale Funktionen wie z. B. die Atmung und die Herz-Kreislauftätigkeit verbessert, sowie ein aktiver Einsatz der Arme und Hände für selbständige Bewegungen ermöglicht werden. Krankheitsbilder für die Therapie mit Sitzhilfen sind z. B. anatomische Veränderungen oder Deformierungen des Halteapparates, Lähmungen sowie Hüft- oder Kniegelenkversteifungen.

    Weitere Informationen zu „Sitzhilfen“ finden Sie hier.

    ¹vgl. hierzu Produktgruppe 26 „Sitzhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Was müssen Sie tun, um eine Versorgung zu erhalten?

    Vor einer erstmaligen Versorgung stellt Ihnen Ihr Arzt bzw. das Krankenhaus ein Rezept für eine Versorgung mit einer Sitzhilfe aus. In der Verordnung sollte Ihr Arzt die Hilfsmittel so eindeutig wie möglich bezeichnen, ferner sollten alle für die individuelle Versorgung oder Therapie erforderlichen Einzelangaben enthalten sein, insbesondere Ihre Diagnose. Anschließend können Sie mit diesem Rezept zu einem Vertragspartner der Audi BKK gehen, welcher die Versorgung in die Wege leitet.

    Welche Vertragspartner die Audi BKK im Bereich der Sitzhilfen hat, können Sie unter folgendem Link einsehen: Zur Audi BKK Hilfsmittel-Vertragspartnersuche

    Gerne helfen wir Ihnen bei der Wahl des für Sie passenden Vertragspartners und übernehmen die Übermittlung Ihres Rezepts. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu unseren Fachexperten auf und senden das Rezept an folgende Adresse:

    Audi BKK, Postfach 10 01 60, 85001 Ingolstadt

    Welche Qualität können Sie von Ihrem Hilfsmittel erwarten?

    Die Vertragspartner der Audi BKK haben sich dazu verpflichtet, Ihnen nur solche Produkte zur Verfügung zu stellen, die die Qualitätsanforderungen des vom GKV-Spitzenverband erstellten Hilfsmittelverzeichnisses erfüllen. Derartige Produkte werden vor der Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis einer umfangreichen medizinisch-technischen Prüfung unterzogen.

    Wie erfolgt die Lieferung des Hilfsmittels?

    Unser Vertragspartner liefert Ihnen die Sitzhilfen kostenfrei an Ihren Wohnort bzw. Ihren üblichen Aufenthaltsort. Die örtlichen und infrastrukturellen Bedingungen (z. B. Breite zu überwindender Türöffnungen etc.) sind bei der Beratung entsprechend zu prüfen, sowie bei der Auswahl des Hilfsmittels zu berücksichtigen. Nach Ende der Versorgung erfolgt die Rückholung ebenfalls kostenfrei durch unseren Vertragspartner.

    Eine Lieferung der Sitzhilfen über den Postweg ist ausgeschlossen, da die Auslieferung und eine eventuelle Anpassung von medizinischem Fachpersonal zu erfolgen hat.

    Wie erfolgen Beratung und Einweisung in den Gebrauch?

    Unser Vertragspartner ermittelt zu Beginn jeder erstmaligen Versorgung und bei einer Änderung der ärztlichen Diagnose Ihren individuellen Versorgungsbedarf. Hierzu wird ein Beratungs- und Informationsgespräch mit Ihnen durchgeführt, bei dem unter anderem Ihr individueller Gesundheits- und Versorgungszustand berücksichtigt wird. Unser Vertragspartner nimmt im Rahmen der Auslieferung der Sitzhilfe ggf. die individuellen Einstellungen auf Ihre Maße sowie eine Einweisung in die Nutzung des Hilfsmittels vor.

    Sollten Sie Rückfragen zum Produkt oder der Handhabung haben, können Sie den Vertragspartner zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch erreichen.

    Wenn Reparaturen oder ein Austausch notwendig werden sollten, kommt unser Vertragspartner unverzüglich zu Ihnen in die Häuslichkeit, um die Probleme zu beheben.

    Wer hilft bei Fragen oder Problemen weiter?

    Wenn Sie Fragen zum Hilfsmittel selbst haben, kontaktieren Sie bitte direkt Ihren Lieferanten. Die Daten können Sie dem Lieferschein entnehmen.

    Im Falle von medizinischen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

    Bei allgemeinen Fragen zur Hilfsmittelversorgung und Problemen in der Beratung und Lieferung können Sie sich gerne an die Fachexperten der Audi BKK wenden.

    Müssen Sie einen Eigenanteil leisten?

    Sie müssen, sofern Sie mindestens 18 Jahre alt und nicht zuzahlungsbefreit sind, im Rahmen der Versorgung mit Sitzhilfen durch die Audi BKK eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von in der Regel 10 % des Abgabewerts, maximal jedoch 10,00 € monatlich entrichten. Die monatliche Zuzahlung wird Ihnen direkt von unserem Vertragspartner in Rechnung gestellt

    Stehhilfen

    Versorgung mit Stehhilfen

    Was sind Stehhilfen?¹

    Stehhilfen sind Hilfsmittel, die bei Einschränkungen oder dem Verlust des kontrollierten Stehvermögens ein kurzzeitiges Aufrichten in den Stand ermöglichen oder helfen, in einer senkrechten oder annähernd senkrechten Körperhaltung zu verbleiben. Stehständer sind Geräte, die eine Stabilisierung der Fuß-, Knie- und evtl. der Hüftgelenke ermöglichen und  zur Durchführung von Steh- und Bewegungsübungen des Rumpfes und der oberen Extremitäten dienen.

    Schrägliegebretter werden ebenfalls zur Stabilisierung von Rumpf und Beinen eingesetzt. Sie erleichtern die Kopfkontrolle und Armfunktion und helfen, den sonst sehr eingeschränkten Gesichtskreis zu erweitern. Sie sind winkelverstellbar von der Horizontalen bis fast zur Senkrechten und lassen sich auch zu therapeutischen Zwecken oder bei der Nahrungsaufnahme verwenden.

    Weitere Informationen zu „Stehhilfen“ finden Sie hier.

    ¹vgl. hierzu Produktgruppe 28 „Stehhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Stomaartikel

    Versorgung mit Stomaartikeln

    Was sind Stomaartikel?¹

    Als Stoma ("Mund") werden im allgemeinen operativ angelegte Körperöffnungen bezeichnet, bei denen eine Öffnung von Dünndarm, Dickdarm oder Harnleiter in die vordere Bauchdecke eingenäht wird. Solche künstlichen Körperöffnungen mit Dickdarm- oder Dünndarmanschluss werden auch als Anus praeter (künstlicher After) bezeichnet.

    Man unterscheidet folgende Stomaarten: 

    • Kolostomie, ein meist am linken Unterbauch künstlich angelegter Dickdarmausgang
    • Ileostomie, ein meist am rechten Unterbauch künstlich angelegter Dünndarmausgang
    • Urostomie, ein meist im rechten und/oder linken oberen Bauchbereich künstlich angelegter Harnleiterausgang

    Hilfsmittel für Stomata bestehen in erster Linie aus Auffangbeuteln, die die Körperausscheidungen aufnehmen.

    Weitere Informationen zu „Stomaartikel“ finden Sie hier.

    ¹vgl. hierzu Produktgruppe 29 „Stomaartikel“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Therapeutische Bewegungsgeräte

    Versorgung mit therapeutischen Bewegungsgeräten

    Was sind therapeutische Bewegungsgeräte?¹

    Therapeutische Bewegungsgeräte sind fremdkraftbetriebene Bewegungstrainer, die sowohl für das Training der Beine als auch der Arme eingesetzt werden. Sie ähneln in ihrer Konstruktion sogenannten Fahrradergometern, besitzen jedoch keinen Sattel, da das Bewegungstraining sitzend aus dem (Roll-)Stuhl oder liegend durchgeführt wird.

    Bei fremdkraftbetriebenen Beintrainern bewegt ein Motor die betroffenen Gliedmaßen passiv. Über eine Steuerelektronik können Motorgeschwindigkeit und Drehrichtung beeinflusst und überwacht werden. Bei Lähmungsbildern oder neuromuskulären Erkrankungen mit weitgehendem Funktionsverlust der Beinbeweglichkeit ermöglichen therapeutische Bewegungsgeräte so ein kontinuierliches Bewegen der Gelenke.

    Weitere Informationen zu „Therapeutische Bewegungsgeräte“ finden Sie hier.

    ¹vgl. hierzu Produktgruppe 32 „Therapeutische Bewegungsgeräte“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Toilettenhilfen

    Versorgung mit Toilettenhilfen

    Was sind Toilettenhilfen?¹

    Toilettenhilfen ermöglichen bzw. erhöhen die Selbständigkeit bei der Toilettenbenutzung und den damit verbundenen körperhygienischen Maßnahmen, indem sie beeinträchtigte oder fehlende Funktionen des Bewegungs- oder Halteapparates kompensieren. Zu Ihnen zählen Toilettensitze, Toilettensitzerhöhungen (ohne und mit Armlehnen), Kindertoilettensitze, Toilettenstützgestelle, Toilettenaufstehhilfen, Toilettenstühle und WC-Aufsätze mit Wascheinrichtung.

    Weitere Informationen zu „Toilettenhilfen“ finden Sie hier.

    ¹vgl. hierzu Produktgruppe 33 „Toilettenhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Tracheostoma

    Versorgung mit einem Tracheostoma

    Hilfsmittel zur künstlichen Beatmung: Was versteht man unter einem Tracheostoma?¹

    Als Tracheostoma wird ein operativ angelegter Eingang der Luftröhre am Hals des Patienten bezeichnet. Die Atmung erfolgt nicht mehr - oder nur noch teilweise - durch Nase und Mund, sondern durch die über dem Brustbein in Höhe des zweiten bis fünften Trachealringknorpels (Luftröhrenringknorpels) angebrachte künstliche Körperöffnung. Durch diese Öffnung wird die Luft direkt in die Luftröhre geleitet. Eine Tracheotomie wird z. B. bei Patienten mit künstlicher Beatmung, nach einer operativen Entfernung des Kehlkopfes (Laryngektomie), bei mechanischer Behinderung der Atmung oder bei Tumor und Trauma im Bereich der oberen Luftwege (Trachea und Mund-Rachen-Raum) durchgeführt.

    Wird dem Patient das Tracheostoma im Zusammenhang mit einer Laryngektomie (Kehlkopfentfernung) angelegt, so trennt man dabei vollständig den Luft- vom Speiseweg, indem man den Stumpf der Trachea in die Halshaut einnäht. Die Atmung erfolgt in diesem Fall ausschließlich über das Tracheostoma, sodass die Sprechfunktion vollständig, die Riechfunktion teilweise und der natürliche Atemwiderstand sowie die Erwärmungs-, Befeuchtungs- und Reinigungsfunktion der oberen Atemwege verloren geht.

    Weitere Informationen zu „Tracheostoma“ finden Sie hier.

    ¹vgl. Produktgruppe 12 „Hilfsmittel bei Tracheostoma“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V

    Überwachungsgeräte

    Versorgung mit Überwachungsgeräten

    Was sind Überwachungsgeräte?¹

    Unter Überwachungsgeräten oder auch Hilfsmitteln zum Monitoring versteht man Produkte zur Überwachung von Funktionsparametern des Körpers. Ihre Krankenkasse hat Verträge mit qualifizierten Vertragspartnern für Überwachungsgeräte zum Monitoring der Vitalfunktion von Kindern und für Pulsoximeter geschlossen.

    Monitoring

    Überwachungsgeräte zur Vitalfunktion von Kindern überwachen sowohl die Atem- und die Herztätigkeit des Säuglings als auch den Sauerstoffgehalt des Blutes und lösen einen akustischen Alarm aus, wenn eine möglicherweise kritische oder lebensbedrohende Situation auftritt. Die Überwachungsparameter und die Alarmgrenzen werden durch den behandelnden Arzt individuell eingestellt. Die Geräte werden häufig bei Säuglingen mit Risikofaktoren oder Frühgeburten eingesetzt.

    Pulsoximetrie

    Die Pulsoximetrie misst auf optischem Wege die Sauerstoffsättigung des Blutes. Die Methode beruht auf dem Prinzip der Lichtabsorption im durchleuchteten Gewebe, die Sättigung wird aus der Farbe des Blutes zwischen einer Lichtquelle und einem Photodetektor ermittelt. Dazu wird ein Körperteil (z.B. Finger, Ohrläppchen oder bei Kindern auch der Fuß) mit Hilfe einer speziellen Lichtquelle durchleuchtet und die Sauerstoffsättigung indirekt gemessen.

    Weitere Informationen zu „Überwachungsgeräte“ finden Sie hier.

    ¹vgl. Produktgruppe 21 „Messgeräte für Körperzustände“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V