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Reiseinformation für Marokko
Urlaubszeit: schöne Zeit! Doch auch im Urlaub können unvorhergesehene Dinge passieren. Beispielsweise eine Erkrankung, die eine medizinische Behandlung am Urlaubsort erforderlich macht. Bitte beachten Sie, dass Sie in Marokko keinen Anspruch auf ärztliche oder zahnärztliche Leistungen haben.
Auf einen Blick
- Kein Leistungsanspruch
- Private Auslandsreisekrankenversicherung wird zwingend für alle Auslandsaufenthalte empfohlen um finanzielle Nachteile zu vermeiden
Im Detail
Sofern eine medizinisch notwendige Behandlung nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann, haben Sie in Marokko trotz allem keinen Anspruch auf Leistungen. Auch darf die Audi BKK keinerlei Kosten für privat in Anspruch genommene Behandlungen oder die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport erstatten. Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Zusatzversicherung.
Allerdings können Sie sich im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. Krankengeld erhalten. Wenden Sie sich hierzu bitte an eine Vertragseinrichtung der Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS). Hier finden Sie alle notwendigen Informationen.
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