GesundheitExtra

Möchten Sie mehr für Ihre Gesundheit tun? Die Audi BKK unterstützt Ihr Engagement in Sachen Gesundheit und Vorsorge und zahlt Ihnen für ausgewählte Leistungen pro Kalenderjahr bis zu 200 Euro zurück.

Jetzt Audi BKK Service-App installieren.

    

Auf einen Blick

  • Erstattung der Kosten ausgewählter Leistungen aus den Bereichen Zahngesundheit, Osteopathie, Arzneimittel, Schwangerschaft oder Mutterschaft.
  • Geld zurück: Bis zu 200 Euro Kostenerstattung pro Kalenderjahr.
  • Abrechnung schnell, einfach und smart mit der Audi BKK Service-App.

Folgende Leistungen stehen zur Wahl

Arzneimittel

Schätzen Sie die sanfte Heilkraft der Homöopathie? Wir erstatten Ihnen die Kosten für die Arzneimittel, auch wenn das sonst nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zählt. Sichern Sie sich unsere Kostenerstattung für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie.

Ihre Audi BKK bezuschusst dies mit bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr.

Zahngesundheit

Schützen Sie Ihre Zähne langfristig und sparen Sie gleichzeitig Geld. Ihre Audi BKK bezuschusst folgenden Leistungen seit 01.08.2023 mit bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr :

  • Professionelle Zahnreinigung: Auch wenn Ihre Zahnbürste einen guten Job macht, erreicht sie nicht immer alle Stellen. Lassen Sie Ihre Zähne deswegen regelmäßig auch professionell reinigen, um sie zusätzlich zu schützen.
  • Fissurenversiegelung: schützt Ihre Zähne rechtzeitig vor Karies
  • zweite Zahnsteinentfernung innerhalb eines Kalenderjahres
  • Bakterientest bei anstehender Parodontosebehandlung
  • Test zum Ausschluss von Metallallergien – dafür ist keine Anamnese oder klinischer Hinweis nötig
  • Kariesinfiltration: mikroinvasive Behandlung der kariösen Stelle mit einer speziellen Substanz 
Osteopathie

Wir unterstützen alternative Behandlungsmethoden – und die Osteopathie zählt dazu. Im Rahmen von GesundheitExtra beteiligen wir uns an den Kosten mit bis zu 30 Euro je Behandlung für vier Sitzungen, also maximal 120 Euro pro Kalenderjahr. Bitte beachten Sie dabei:

  • Die fachliche Qualität der osteopathischen Behandlung muss sichergestellt sein.
  • Der Osteopath oder die Osteopathin müssen eine spezifische Qualifizierung nachweisen können. Das heißt Mitglied im Bundesverband der Osteopathen oder zumindest beitrittsberechtigt zu einem solchen Verband sein.
  • Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss die osteopathische Behandlung in Form einer schriftlichen Bescheinigung empfehlen. 
Schwangerschaft/ Mutterschaft

Die Audi BKK übernimmt bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für Extraleistungen rund um Ihre Schwangerschaft und Mutterschaft:

  • Geburtsvorbereitungskurs bei einer Hebamme für den Lebenspartner je Schwangerschaft: Dieser bereitet Eltern optimal auf die Geburt ihres Babys und die erste Zeit mit dem Neugeborenen vor.
  • Rufbereitschaft einer zugelassenen freiberuflich tätigen Hebamme je Schwangerschaft
  • ärztliche Leistungen, die mit dem Ziel erbracht werden, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken:
    - Toxoplasmosetest, sofern keine Leistung nach den Mutterschaftsrichtlinien
    - Aus rechtlichen Gründen können Ultraschall-Untersuchungen seit dem 01.01.2022 nicht mehr erstattet werden
    - Feststellung der Antikörper auf Hepatitis C, Ringelröteln, Windpocken und Zytomegalie (CMV Antikörpertest), sofern keine Leistung nach den Mutterschafts-Richtlinien
  • Von Vertragsärzten und –ärztinnen während der Schwangerschaft über Privatrezept verordnete Folsäure-, Magnesium-, Jod- und/oder Eisenpräparate, sofern diese von einer Apotheke abgegeben oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels (Versandapotheke) bezogen wurden

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu GesundheitExtra

Wie kann ich GesundheitExtra in Anspruch nehmen?

Reichen Sie uns für den Nachweis einfach Ihre Unterlagen in der Audi BKK Service-App  unter „Anträge und Dokumente" ein. Anschließend werden Sie je nach ausgewählter Sparte (Arzneimittel/Osteopathie/ Schwangerschaft-Mutterschaft und Zahngesundheit) durch einen geführten Antrag geleitet. Ihre IBAN können Sie unter "Meine Daten" ergänzen und bearbeiten. Wir prüfen die Rechnung und erstatten Ihnen dann den Betrag zu der Leistung bis zu ihrer jeweiligen Höchstgrenze.

Alternativ können Sie Ihre Rechnung auch im Original unter Angabe Ihrer IBAN antragslos einreichen.

Wie hoch ist die Erstattung durch die Krankenkasse?

Sie können frei entscheiden, welches Angebot im Rahmen von GesundheitExtra persönlich für Sie passt. Bei jeder Extraleistung ist die Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse jedoch auf ein Maximalbudget pro Jahr begrenzt. Insgesamt können Sie sich jedes Jahr bis zu 200 Euro aus den ausgewählten Leistungen erstatten lassen.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen bei einer Erstattung über Audi BKK GesundheitExtra keine Prämie über den Wahltarif Prämienzahlung auszahlen können.

Haben familienversicherte Angehörige ein eigenes Budget?

Familienversicherte Angehörige haben ein eigenes Budget über 200 Euro für die ausgewählten Leistungen. Die Rechnungen Ihrer familienversicherten Angehörigen können Sie ganz einfach über die Audi BKK Service-App einreichen und verwalten. Dabei wechsel Sin mit dem roten runden "Button" oben rechts zwischen den einzelnen Profilen. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind bzw. Ihre Kinder bei Ihnen familienversichert sind. Anschließend können Sie die Rechnung unter "Anträge und Dokumente" unter der Auswahl der jeweiligen Sparte für Ihr Kind einreichen. Eine gesonderte Registrierung ist nicht notwendig. Bitte achten Sie allerdings darauf, dass Sie die Dokumente Ihrer Kinder nicht in Ihrem eigenen Profil hochladen, sondern in dem des Kindes.

Ab wann kann ich die Extraleistungen meiner Kasse in Anspruch nehmen?

Ab dem 1. Januar eines jeden Kalenderjahres (frühestens ab Versicherungsbeginn bei Ihrer Audi BKK) können Sie aus unserem breiten Angebot im Rahmen von GesundheitExtra das Passende auswählen und sich die Kostenerstattung sichern.

Bis wann muss ich die Rechnungen bei der Audi BKK einreichen?

Bitte übermitteln Sie die Rechnungen und Unterlagen bis zum 31. März des jeweiligen Folgejahres, damit wir Ihnen Ihre Kosten erstatten können.

Kann ich mein Guthaben oder Restguthaben ins nächste Jahr mitnehmen?

Ein Übertragen des Guthabens oder Restguthabens auf das folgende Kalenderjahr ist leider nicht möglich. Sie können Ihr Guthaben auch nicht auf andere Versicherte übertragen.

Downloads

Das könnte Sie auch interessieren

Service-App

Alles Wichtige mit wenigen Klicks erledigen: Krankmeldung einreichen, am digitalen Bonusprogramm teilnehmen und vieles mehr.

Mehr erfahren

AktivFit - Das digitale Bonusprogramm

Achten Sie auf Ihre Gesundheit und lassen Sie sich belohnen – Wie das funktioniert, erfahren Sie beim Bonusprogramm AktivFit und AktivFit Kids der Audi BKK.

Mehr erfahren

Gesundheitskurse

Um Ihnen ein wenig Zeit für sich zu schenken, unterstützen wir Sie mit zahlreichen Gesundheitskursen.

Mehr erfahren

Ihr Kontakt zu uns

Postfach 10 01 60
85001 Ingolstadt

info@audibkk.de