Im Detail
Im Rahmen von GesundheitExtra übernimmt die Audi BKK die Kosten bis zu bestimmten Höchstgrenzen für eine Vielzahl an frei wählbaren Angeboten, die grundsätzlich Privatleistungen darstellen. Jeder Versicherte kann diese eigenverantwortlich in Anspruch nehmen und sich die Kosten anschließend von der Audi BKK erstatten lassen.
Der Gesamtanspruch im Rahmen von GesundheitExtra ist für jeden Versicherten auf höchstens 200 Euro jährlich begrenzt.
Welche Leistungen können im Rahmen von GesundheitExtra bis zu welchen Höchstgrenzen erstattet werden?
1. Arzneimittel
- nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, die durch einen Arzt verordnet wurden
Kostenübernahme von bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr
2. Zahngesundheit
- Fissurenversiegelung der kariesfreien Prämolaren
- zweite Zahnsteinentfernung innerhalb eines Kalenderjahres
- Bakterientest bei anstehender Parodontosebehandlung
- Test zum Ausschluss von Metallallergien ohne Vorliegen anamnestischer oder klinischer Hinweise
- Kariesinfiltration
- professionelle Zahnreinigung
Kostenübernahme von bis zu 40 Euro pro Kalenderjahr
3. Osteopathie
- Der Leistungserbringer der osteopathischen Behandlung erbringt die Leistung in der fachlich gebotenen Qualität
- Der Leistungserbringer hat eine umfassende osteopathische Ausbildung absolviert (nachgewiesen durch eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband der Osteopathie bzw. der Berechtigung zum Beitritt in einen Verband)
- Es liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, die die osteopathische Behandlung empfiehlt
Kostenübernahme von bis zu 30 Euro je Sitzung, für maximal vier Sitzungen. Höchstbetrag pro Kalenderjahr 120 Euro.
4. Schwangerschaft/Mutterschaft
- Geburtsvorbereitungskurs bei Hebamme für den Lebenspartner, wenn beide Elternteile bei der Audi BKK versichert sind
- Rufbereitschaft einer zugelassenen freiberuflich tätigen Hebamme
- ärztliche Leistungen, die mit dem Ziel erbracht werden, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken:
- Nackenfaltenmessung
- Toxoplasmosetest, sofern keine Leistung nach den Mutterschaftsrichtlinien
- Triple-Test
- Ultraschalluntersuchungen, sofern keine Leistung nach den Mutterschaftsrichtlinien
Kostenübernahme von bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr