Hilfsmittel

Sie brauchen einen Rollstuhl, eine Gehhilfe oder ein Hörgerät? Egal ob Hilfsmittel für den Alltag, oder eine spezielle Therapie: sie unterstützen allesamt ein aktives, eigenständiges Leben von Menschen mit dauerhaften oder vorübergehenden körperlichen Einschränkungen. Die Audi BKK versorgt Sie individuell mit den medizinisch notwendigen Hilfsmitteln.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die Audi BKK versorgt Sie individuell mit den medizinisch notwendigen Hilfsmitteln. Hier finden Sie alle Details zur Hilfsmittelversorgung.

Was tun wenn ich ein Hilfsmittel benötige?

Sollten Sie ein Hilfsmittel benötigen, so besprechen Sie dies mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Sofern von dort die medizinische Notwendigkeit festgestellt wird, erhalten Sie für dieses Hilfsmittel ein Rezept.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Beauftragung eines Vertragspartners Ihrer Wahl. Eine Übersicht unserer Vertragspartner finden Sie unter dem Button „Hello Hilfsmittel öffnen“.

Sobald Sie Ihre Wahl getroffen haben, nehmen Sie einfach Kontakt zum ausgewählten Vertragspartner auf und senden Sie diesem das Rezept direkt zu. Bitte beachten Sie, dass wir als Audi BKK Ihr Rezept mit Ihren Daten ohne eine entsprechende schriftliche Einverständniserklärung Ihrerseits nicht weiterleiten dürfen.

Audi BKK
Postfach 10 01 60
85001 Ingolstadt

Wie erfolgt eine Versorgung?

Die Vertragspartner der Audi BKK haben sich dazu verpflichtet, Ihnen nur solche Produkte zur Verfügung zu stellen, die die Qualitätsanforderungen des vom GKV-Spitzenverband erstellten Hilfsmittelverzeichnisses erfüllen. Derartige Produkte werden vor der Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis einer umfangreichen medizinisch-technischen Prüfung unterzogen.

Unser Vertragspartner liefert grundsätzlich Ihnen das Hilfsmittel kostenfrei und persönlich an Ihren Wohn- bzw. üblichen Aufenthaltsort. Nach Ende der Versorgung erfolgt die Rückholung ebenfalls kostenfrei durch unseren Vertragspartner. 

Eine Lieferung über den Postweg ist im Einzelfall möglich, wenn keine Einweisung von medizinischem Fachpersonal zu erfolgen hat.

Unser Vertragspartner ermittelt zunächst Ihren individuellen Versorgungsbedarf in einem (telefonischen) Beratungsgespräch. Bei der Auswahlentscheidung des für Sie geeigneten Hilfsmittels soll Ihren Wünschen entsprochen werden, sofern diese das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und keine fachlichen oder medizinischen Gründe dagegen sprechen.

Welche Kosten können entstehen?

Sofern Sie mindestens 18 Jahre alt und nicht zuzahlungsbefreit sind, sind im Rahmen der Versorgung mit einem Hilfsmittel lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10% der Kassenleistung, mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € zu entrichten. Wenn es sich um zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel handelt, beträgt die Zuzahlung monatlich 10% der Kassenleistung und höchstens 10,00 € je Monat. Die Zuzahlung wird Ihnen von unserem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

An wen kann ich mich wenden, wenn mein Hilfsmittel defekt ist?

Sollte Ihr Hilfsmittel defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Leistungserbringer. Dieser wird umgehend einen Termin zur Reparatur mit Ihnen vereinbaren.

Wann erhalte ich Stromkosten von der Audi BKK erstattet?

Gerne übernimmt Ihre Audi BKK die anfallenden Stromkosten, die beim Betreiben elektrischer Hilfsmittel entstehen. Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise.

Was muss ich beachten?

  • Eine Erstattung erfolgt einmal jährlich für zurückliegende Zeiträume.
  • Die Höhe der Erstattung ist abhängig vom Stromverbrauch des Hilfsmittels sowie der durchschnittlichen Nutzungsdauer.
  • Eine Erstattung erfolgt bei Hilfsmitteln, die intensiv genutzt werden und bei denen ein nennenswerter Stromverbrauch von mindesten 3,00 Euro je Monat entsteht.
  • Ein Nachweis der Stromkosten wird nicht benötigt.

Für welche Hilfsmittel ist eine Erstattung möglich?

  • Beatmungsgeräte mit und ohne Befeuchter
  • Brems- und Schiebehilfen
  • CPAP/BIPAP Geräte mit und ohne Befeuchter
  • E-Fix Antriebe
  • E-Scooter
  • Elektrorollstühle
  • HeartMate Linksherzunterstützungssystem
  • Restkraftverstärker (z.B. E-Motion)
  • Rollstuhlzuggeräte
  • Sauerstoffkonzentratoren mobil
  • Sauerstoffkonzentratoren stationär

Wie beantrage ich eine Stromkostenerstattung?

Einfach Antrag herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und an info@audibkk.de schicken.  

Was tun bei offenen Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Hilfsmittel selbst haben, kontaktieren Sie bitte direkt Ihren Lieferanten. Die Daten können Sie dem Lieferschein entnehmen.

Im Falle von medizinischen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

Bei allgemeinen Fragen zur Hilfsmittelversorgung und Problemen in der Beratung und Lieferung können Sie sich gerne an die Fachexperten der Audi BKK wenden.

Sie haben weitere Fragen bezüglich Ihrer Hilfsmittelversorgung?

Ihre Audi BKK ist Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr für Sie da.

+49 7132 9994 505

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