Mammographie

Die Mammographie ist eine Röntgenuntersuchung der Brust, durch die sehr kleine Krebsherde frühzeitig (bevor sie tastbar sind oder andere Symptome hervorrufen) erkannt werden können. Die frühe Erkennung verbessert die Behandlungsmöglichkeiten und die Chancen einer Heilung. Allerdings kann man mit der Mammographie nicht mit letzter Sicherheit feststellen, ob es sich um eine bösartige Veränderung handelt. Durch den Einsatz hochwertiger und regelmäßig überprüfter Röntgengeräte wird die Strahlenbelastung hierbei gering gehalten.

Auf einen Blick

  • Kostenübernahme bei medizinischer Notwendigkeit und familiärem Risiko
  • Abrechnung über elektronische Gesundheitskarte

Im Detail

Die Audi BKK übernimmt die Kosten für eine kurative Mammographie in folgenden Fällen:

  • altersunabhängig, wenn die Leistung medizinisch angezeigt ist
  • bei Frauen bis zum 50. Lebensjahr nur mit begründetem Verdacht auf eine Erkrankung
  • bei Vorliegen eines Risikos für eine Erkrankung (zum Beispiel bei Brustkrebsfällen in der Familie oder einer früheren Brustkrebsbehandlung)

Wenn Sie den Arzt bitten, eine Untersuchung durchzuführen, ohne dass ein konkreter Verdacht auf eine Erkrankung festgestellt wurde oder Sie zu keiner Risikogruppe gehören, müssen Sie die Mammographie selbst bezahlen. Für diese Fälle ist noch nicht eindeutig geklärt, ob die Leistung medizinisch angezeigt ist. Im Zweifelsfall ist es ratsam, den behandelnden Arzt zu befragen, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine Mammographie ohne Zuzahlung erfüllt sind.

Übrigens:
Diese kurative Mammographie hat nichts mit dem flächendeckenden Mammographie-Screening für gesunde Frauen ab einem Alter von 50 bis 69 Jahren zu tun. Die Kosten für eine Früherkennungsmammographie werden von der Audi BKK alle zwei Jahre übernommen, wenn diese in einem sogenannten Screening-Zentrum stattfindet.

Für Frauen ab dem Alter von 30 Jahren übernimmt die Audi BKK im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchung unter anderem die Kosten für das Abtasten der Brust und der Lymphknoten durch den Arzt mit einer Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung.

Inanspruchnahme

Die Kosten der Untersuchungen werden grundsätzlich über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.

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