Organ- und Gewebespende

Jeder Mensch in Deutschland sollte regelmäßig über eine Organ- bzw. Gewebespende nachdenken. Egal ob Sie sich letztendlich für, gegen oder eingeschränkt für eine Organ- und/oder Gewebespende aussprechen – wichtig ist nur, dass Sie eine Entscheidung treffen!

Auf einen Blick

  • Entscheidung für Angehörige vereinfachen
  • Erklärung zur Organ- und Gewebespende ist freiwillig

Mit einem Organspendeausweis entscheiden Sie selbst

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren wird regelmäßig von seiner Krankenkasse informiert und soll sich bewusst entscheiden, ob er nach dem Tod Organe bzw. Gewebe spenden will. Mit dem Ausfüllen des Organspendeausweises schaffen Sie Klarheit für sich und vor allem Ihre Angehörigen. Denn wenn Sie sich nicht zu Lebzeiten für oder gegen eine Organspende entscheiden, müssen es später Ihre Angehörigen tun.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende wurde eine ergebnisoffene Beratung als zusätzliche hausärztliche Leistung verankert. Das aktualisierte Transplantationsgesetz (TPG) sieht vor, dass Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte ihre Patientinnen und Patienten über die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende beraten sollen.

Den Ausweis auszufüllen ist eine gute Sache. Doch dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Audi BKK möchte, dass Sie bestens informiert sind und Ihre Entscheidung richtig dokumentieren können. Daher stellen wir Ihnen nachfolgend einige Tipps zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis

Ihre Daten werden nirgendwo registriert. Tragen Sie also den Organspendeausweis, auf dem Ihre ganz persönliche Entscheidung dokumentiert ist, am besten immer mit Ihren Personalpapieren bei sich!

Nützliche Tipps zum Ausfüllen

In unserem Informations-Flyer geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen und praktische Hinweise in Sachen Patientenverfügung. Den Flyer erhalten Sie jederzeit mit Organspendeausweis auch in unseren Service-Centern.

Was Sie wissen sollten

Mit dem Organspendeausweis können Sie sich nicht nur für, sondern auch gegen eine Spende entscheiden. Außerdem lässt sich auf dem Ausweis festhalten, welche Organe und Gewebe man spenden möchte. Der Ausweis kann auch jederzeit vernichtet werden, sofern Sie Ihre Meinung ändern.

Jeder kann einen Ausweis mit sich führen

Laut Transplantationsgesetz können auch Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organ- bzw. Gewebespende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.

Wann werden Organe entnommen?

Eine Organentnahme darf nur erfolgen, wenn der Hirntod eingetreten ist. Die Feststellung des Hirntods müssen nach dem Transplantationsgesetz zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander vornehmen. Der Ablauf des dreistufigen Diagnoseschemas ist durch die Richtlinien der Bundesärztekammer nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft genau vorgeschrieben.

Der Hirntod ist definiert als der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm. Jede Möglichkeit der bewussten Wahrnehmung, d. h. auch der Schmerzempfindung, des Denkens usw., ist unwiederbringlich verloren; eine Wiedererlangung des Bewusstseins ist ausgeschlossen.

Für die Organ- und Gewebespende gibt es keine feststehende Altersgrenze. Entscheidend ist der Zustand der Organe bzw. des Gewebes. Über die Frage, ob ein Organ oder Gewebe transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Tests nach dem Tod und letztlich der transplantierende Arzt.

Infotelefon

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) haben gemeinsam das Infotelefon Organspende eingerichtet. Das Team des Infotelefons beantwortet Fragen rund um das Thema Organ- und Gewebespende unter der kostenlosen Rufnummer 0800 9040400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.

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