Verhütung

Es gibt viele Möglichkeiten, eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern. Ob mit Pille, Spirale oder Kondom: Welche Verhütungsmethode die richtige ist, muss jedoch jedes Paar individuell für sich selbst entscheiden. Mit welchen Leistungen Sie die Audi BKK hierbei unterstützt, erfahren Sie auf dieser Seite.

Auf einen Blick

  • Die Audi BKK übernimmt die Kosten für die ärztliche Beratung
  • Darüber hinaus sind für unsere Versicherten alle verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis zum vollendeten 22. Lebensjahr kostenlos

Im Detail

Es gibt eine Vielzahl empfängnisverhütender Mittel (Kontrazeptiva) und der Empfängnisschutz muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Wahl der Methode ist oft mit der jeweiligen Lebenssituation und den persönlichen Bedürfnissen verbunden. Die individuelle Entscheidung oder auch im Einzelfall medizinische Belange können maßgebend sein.

Die meisten Verhütungsmittel sind vor allem Frauensache. Männer können aktiv nach wie vor nur mit Kondomen verhüten. Wichtig: Das Kondom ist auch die einzige Verhütungsmethode, die vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützen kann.

Ein Überblick über die wichtigsten Verhütungsmethoden finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Die ärztliche Beratung beim Frauenarzt umfasst Fragen zur Empfängnisverhütung.

Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis zum vollendeten 22. Lebensjahr können unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots (bspw. Pille) durch den behandelnden Arzt/Ärztin verordnet werden. Ab dem 18. Geburtstag ist die gesetzliche Zuzahlung zu bezahlen.

Verhütungsmittel mit Hormonen

Hormonelle Verhütungsmittel enthalten verschiedene Hormonkombinationen, die den Eisprung hemmen oder die Einnistung der Eizelle in die Gebärmutter vermeiden. Diese Verhütungsmittel sind verschreibungspflichtig.                                               

Das Beratungsgespräch beim Frauenarzt ist zur Klärung offener Fragen und zur Auswahl geeigneter Verhütungsmittel oft hilfreich.

Verhütung für den Notfall: „Pille danach“

Die „Pille danach“ enthält Wirkstoffe, die den Eisprung hemmen oder verzögern. Die Befruchtung der Eizelle wird verhindert, wenn die „Pille danach“ rechtzeitig vor dem Eisprung eingenommen wird. Idealerweise sollte die Einnahme innerhalb von zwölf Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr erfolgen. 

Die „Pille danach“ ist rezeptfrei in der Apotheke zu beziehen. 

Wichtig: Bei Frauen unter 22 Jahren können die Kosten übernommen werden, wenn die „Pille danach“ ärztlich verordnet wurde.

Inanspruchnahme

Bei Frauen unter 22 Jahren übernimmt die Audi BKK die Kosten. Die Abrechnung erfolgt einfach und unkompliziert über die elektronische Gesundheitskarte. Legen Sie diese bitte beim Arztbesuch vor.

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