Kindervorsorge

Die Gesundheit ihrer Kinder ist für alle Eltern das Wichtigste. Die richtige Vorsorge ist dabei das A und O. Denn je früher Gesundheitsprobleme erkannt und behandelt werden, desto größer sind die Heilungschancen. Deshalb beginnen die ersten Untersuchungen zur Früherkennung bereits direkt nach der Geburt Ihres Kindes. Die Audi BKK fördert die frühzeitige Erkennung durch die Übernahme der Kosten für verschiedene Vorsorgeleistungen.

Auf einen Blick

  • Kostenübernahme der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (Neugeborenenscreening, U1 bis U9, J1)
  • Darüber hinaus Kostenübernahme für zusätzliche Gesundheits- und Vorsorgeleistungen für Kinder
  • Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen
  • Keine Zuzahlungen bei Vorsorgeleistungen für Ihr Kind

Im Detail

Im Kindes- und Jugendalter treten bei bis zu einem Drittel aller Kinder in Deutschland Fehlentwicklungen insbesondere in den Bereichen Sprache, Motorik und Sehen auf. Diese können durch gezielte fachärztliche Untersuchungen und standardisierte Testverfahren frühzeitig erkannt und therapiert werden.

Neugeborenenscreening

Es ist selten, kommt aber vor: Manchmal tragen bereits Neugeborene Krankheiten in sich, die auf den ersten Blick verborgen bleiben. Etwa eines von 1.000 Babys leidet unter angeborenen Erkrankungen wie z. B. Hypothyreose (angeborene Unterfunktion der Schilddrüse) oder das Adrenogenitale Syndrom (Hormonstörung durch Defekt der Nebennierenrinde).

Bei der freiwilligen Früherkennungsuntersuchung werden die Kleinen auf insgesamt zwölf angeborene Erkrankungen untersucht. Damit Hörstörungen frühzeitig erkannt werden, wird zudem ein Neugeborenen-Hörscreening durchgeführt.

U1 bis U9 und Jugendvorsorge J1

Zu den Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern in den ersten sechs Lebensjahren gehören insgesamt zehn Untersuchungen, die Sie freiwillig in Anspruch nehmen können. Die Untersuchungen können nur in den jeweils angegebenen Zeiträumen unter Berücksichtigung folgender Toleranzgrenzen in Anspruch genommen werden:

Untersuchungsstufe

Toleranzgrenze

U1 Unmittelbar nach der Geburt

Keine

U2     3. bis 10. Lebenstag

3. bis 14.   Lebenstag

U3     4. bis 5. Lebenswoche

3. bis 8.     Lebenswoche

U4      3. bis 4. Lebensmonat

2. bis 4½.  Lebensmonat

U5      6. bis 7. Lebensmonat

5. bis 8.     Lebensmonat

U6    10. bis 12. Lebensmonat

9. bis 14.   Lebensmonat

U7    21. bis 24. Lebensmonat

20. bis 27. Lebensmonat

U7a  34. bis 36. Lebensmonat

33. bis 38. Lebensmonat

U8    46. bis 48. Lebensmonat

43. bis 50. Lebensmonat

U9    60. bis 64. Lebensmonat

58. bis 66. Lebensmonat

J1 Für Kinder zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 15. Lebensjahr. Die Anspruchsberechtigung schließt einen Zeitraum von zwölf Monaten vor Vollendung des 13. und nach Vollendung des 14. Lebensjahres ein (Toleranzzeit).

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (BKK Starke Kids)

Über die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen hinaus, bietet die Audi BKK mit dem Gesundheitsprogramm BKK Starke Kids eine große Auswahl an zusätzlichen Gesundheits- und Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche an. Diese Angebote gehen weit über die gesetzlichen Leistungen hinaus und fördern die gesunde Entwicklung Ihres Kindes.

  • Babycheck (1. - 5. Lebensmonat)
  • 1. Amblyopiescreening ("Schielen") (5. - 14. Lebensmonat) beim Kinder- und Jugendarzt
  • 2. Amblyopiescreening ("Schielen") beim Kinder- und Jugendarzt und Elternfragebogen (20. -50. Lebensmonat)
  • Grundschulcheck I (7-8 Jahre, U10)
  • Grundschulcheck II (9-10 Jahre, U11)
  • Jugendcheck II (16-17 Jahre, J2)
  • Depressionsscreening (11 – 17 Jahre)

BKK Starke Kids beinhaltet zusätzlich telemedizinische Inhalte um eine optimale Versorgung Ihres Kindes durch den teilnehmenden Kinder- und Jugendarzt zu ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie hier oder unter dem Stichwort „PädExpert“.

Ausführliche Informationen zu den Leistungsinhalten finden Sie hier.

Eine Liste der teilnehmenden Ärzte finden Sie hier.

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen

Gesetzlich krankenversicherten Kleinkindern zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat stehen ab 1. Juli 2019 drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung.
Erstmals werden damit auch Kinder unter drei Jahren in das umfassende zahnärztliche Präventionsangebot einbezogen. Die drei zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollen insbesondere das Auftreten frühkindlicher Karies- auch „Nuckelflaschenkaries“ genannt – vermeiden.

Diese Früherkennungsuntersuchungen sind neu:

  • Eine eingehende Untersuchung des Kindes
  • Die Beratung der Eltern und eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind
  • Kinder zwischen dem 6. und dem 33. Lebensmonat haben zusätzlich zweimal im Kalenderjahr Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung durch das Auftragen von Fluoridlack in der Praxis

Dem Entstehen frühkindlicher Karies kann so effektiv vorgebeugt und bestehender Initialkaries entgegengewirkt werden.

Inanspruchnahme

Legen Sie einfach die Versichertenkarte Ihres Kindes beim (teilnehmenden) Kinderarzt vor. Dann werden die genannten Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind kostenlos durchgeführt. Eine Zuzahlung fällt nicht an.

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