Bis zu 20 Prozent aller bekannten Schwangerschaften enden in einer Fehlgeburt. Etwa jede dritte Frau erlebt diesen Verlust. Dennoch ist das Thema nach wie vor ein Tabu. Reden Sie über Ihren Schmerz, sofern Sie das wollen. Sie müssen da nicht allein durch.
Tabuthema Fehlgeburt – Betroffene bleiben oft allein
Der Schmerz kann grenzenlos sein, gesprochen wird darüber kaum: Fehlgeburten. Die Sprachlosigkeit rund um diesen Verlust ist gesellschaftlich normalisiert. Müttern wird geraten, „vorsichtshalber“ in den ersten drei Monaten noch nicht über ihr Baby zu sprechen – die Wahrscheinlichkeit für eine Fehlgeburt ist dann am höchsten. Erst seit 2025 gibt es bis zu zwei Wochen Mutterschutz im Falle einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche. Vorher mussten Frauen um Krankschreibungen kämpfen. Wissen zu Bestattungen von Sternenkindern wird ebenfalls kaum weitergegeben. Das Thema steckt nach wie vor in der Tabuzone fest, dabei brauchen die meisten Mütter und auch Väter Trost und Begleitung.

Jetzt Online-Magazin-Newsletter abonnieren und keinen Artikel mehr verpassen!
Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand und erhalten Sie regelmäßig wertvolle Tipps zu Gesundheit und Wohlbefinden direkt in Ihr Postfach.
Symptome einer Fehlgeburt: kein festes Muster
Neben der tiefen Trauer gibt es eine Frage, die sich viele Betroffene wieder und wieder stellen: Hätte ich es merken müssen? Die klare Antwort: Nein, hätten Sie nicht. Denn die Symptome einer Fehlgeburt folgen keinem festen Muster. Häufig, aber nicht immer, treten Blutungen auf – von leichten Schmierblutungen bis zu starken Blutungen. Dazu können krampfartige Schmerzen im Unterleib oder im Rücken kommen. Manche Frauen bemerken, dass Schwangerschaftsanzeichen wie Übelkeit oder Brustspannen plötzlich nachlassen. Und dann gibt es die verhaltene Fehlgeburt. Hier zeigt der Körper zunächst gar nichts an, die Diagnose kommt erst beim Ultraschall.
Gleichzeitig gilt: Fehlgeburt-Symptome sind nie eindeutig. Blutungen und ein Ziehen im Bauch kommen auch in intakten Schwangerschaften vor. Sie sind ein Anlass für eine ärztliche Abklärung, jedoch nicht dafür, sofort das Schlimmste anzunehmen. Wer nichts bemerkt hat, hat nichts übersehen. Ein Körper, der schweigt, ist kein Versäumnis.
Wichtig: Bedürfnisse ernst nehmen
Das Thema ist ein Tabu, obwohl es in der Mitte unserer Gesellschaft geschieht. Etwa jede dritte Frau erleidet in ihrem Leben mindestens eine Fehlgeburt. Dies kann eine traumatische Erfahrung sein, viele fühlen sich alleingelassen. Vereine wie die Initiative Regenbogen wollen das ändern. Sie informieren Eltern mit wissenswerten Details zum Thema. Beispielsweise, dass nicht immer eine Ausschabung unter Vollnarkose nötig ist, wenn der Körper die Schwangerschaft nicht von allein beendet. Oder dass Eltern sich Zeit nehmen dürfen, sich von ihrem Kind zu verabschieden. Je nach Bundesland sogar für 36 Stunden in den eigenen vier Wänden. Die wichtigste Botschaft: Lassen Sie sich Zeit. Nehmen Sie Ihre Bedürfnisse ernst. Sprechen Sie über Ihren Kummer und Schmerz – wenn Sie das wollen.
Häufige Fragen zum Thema Fehlgeburt (FAQs)
Fehlgeburt-Symptome sind unterschiedlich, ein sicheres Zeichen gibt es nicht. Am häufigsten sind Blutungen, oft begleitet von krampfartigen Schmerzen im Unterleib oder im Rücken. Manchmal lassen Schwangerschaftsanzeichen wie Übelkeit oder Brustspannen unvermittelt nach. Bei einer verhaltenen Fehlgeburt fehlen solche Hinweise ganz. Es kommen plötzlich keine Lebenszeichen mehr vom Kind, dies jedoch ohne jegliche äußere Symptome. Sie wird meist bei einer Ultraschalluntersuchung entdeckt. Sicherheit bringt allein die ärztliche Abklärung.
Wenden Sie sich an Ihre gynäkologische Praxis, auch wenn Sie unsicher sind. Dort lässt sich per Ultraschall klären, wie es Ihrem Kind geht. Bei starken Blutungen, heftigen Schmerzen, Fieber oder Kreislaufproblemen wählen Sie den Notruf 112. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Diesen Weg müssen Sie übrigens nicht allein gehen, nehmen Sie ruhig einen nahen Menschen zur Unterstützung mit.
Wenn Sie sich nicht arbeitsfähig fühlen, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie krankschreiben – unabhängig davon, in welcher Woche die Schwangerschaft endete. Seit Juni 2025 kommt der gestaffelte Mutterschutz hinzu: Nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche stehen Ihnen bis zu zwei Wochen Schutzfrist zu, ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen, ab der 20. Woche bis zu acht Wochen. In dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Ob Sie die Schutzfrist nutzen, entscheiden Sie selbst. Nötig ist eine ärztliche Bescheinigung über die Fehlgeburt. Ab der 12. Schwangerschaftswoche greift zusätzlich ein besonderer Kündigungsschutz für vier Monate.
An mehr Menschen, als es sich in dem Moment anfühlt. Sie haben Anspruch auf Hebammenbetreuung im Wochenbett, auch nach einer frühen Fehlgeburt. Das wissen viele nicht. Schwangerschaftsberatungsstellen, etwa von pro familia, Caritas oder Diakonie, beraten kostenlos und auf Wunsch anonym. Selbsthilfeinitiativen wie die Initiative Regenbogen bringen Sie mit Eltern zusammen, die Ähnliches erlebt haben. Und wenn die Trauer Sie über Wochen nicht loslässt: Eine Fehlgeburt verarbeiten Sie nicht nach Zeitplan. Eine psychotherapeutische Sprechstunde ist dann kein zu großer Schritt, sondern ein naheliegender



