FAQ und Hilfe

Von A wie Audi BKK Bonusprogramm bis Z wie Zahnvorsorge:

Hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um unsere Top 20 Leistungen. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt – übersichtlich, informativ und nur einen Klick entfernt.

Check-Up

Wie oft darf ich zu Kassenlasten den Check-Up machen?

Sie haben ab einem Alter von 35 Jahren alle drei Jahre Anspruch auf einen Check-Up.

Besonderheit: Versicherte im Alter von 18 bis 35 Jahren können einmalig eine Gesundheitsuntersuchung bei ihrem Hausarzt durchführen lassen.

Was beinhaltet der Check-Up?

Der Check-Up enthält: Anamnese, persönliches Risikoprofils, Ganzkörperstatus mit Abhören von Herz und Lunge, Blutdruckmessen, Abtasten des Bauchraumes,  Beurteilung des Bewegungsapparates, der Haut und der Sinnesorgane sowie Blut- und Urinuntersuchungen. Außerdem kann im Rahmen des Gesundheits-Check-Ups auch das Hautkrebsscreening durchgeführt werden. Im Anschluss an die Untersuchungen erfolgt eine Beratung über das Ergebnis mit individuellen Präventionstipps.

Ist ein Blutbild enthalten?

Ja, ein Blutbild ist enthalten.

Was beinhaltet die Blutuntersuchung beim Check-Up?

Blutuntersuchung enthält die Ermittlung folgender Werte:  Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride und Nüchternplasmaglucose.

GesundheitExtra

Was bedeutet GesundheitExtra?

GesundheitExtra ist unser zusätzlicher Beitrag in Ihre Gesundheit. Wir unterstützen Sie durch die Übernahme von Kosten ausgewählter Leistungen, die eigentlich Privatleistungen sind, gesund zu werden und zu bleiben. Die Gesamterstattung für Versicherte beläuft sich auf maximal 200 Euro pro Kalenderjahr.

Wie kann ich an GesundheitExtra teilnehmen?

Jeder Versicherte kann an GesundheitExtra teilnehmen.
Reichen Sie hierzu einfach Ihre Originalrechnung unter Angabe Ihrer Krankenversicherungsnummer sowie der Bankverbindung bei uns ein.

Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit Ihre Unterlagen ganz eigenständig, sicher und unkompliziert über unsere Audi BKK Service-App einzureichen.

Welche Leistungen sind enthalten?

Audi BKK Versicherte können bis zu 200 Euro für Arzneimittel, Zahngesundheit, Osteopathie und Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft zurückerhalten.

Wie kann man die Rechnungen für GesundheitExtra einreichen?

Sie können die Originalrechnung der Leistung, ggf. mit notwendiger ärztlicher Bescheinigung in einem unserer Service Centern abgeben oder Ihre Unterlagen per Post übersenden.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit Ihre Unterlagen ganz eigenständig, sicher und unkompliziert über unsere Audi BKK Service-App einzureichen. Bitte bewahren Sie die Originale dann auf.

Unterlagen per Mail sowie Kopien können leider nicht akzeptiert werden.

Benötige ich für die Einreichung der Rechnungen/Unterlagen jedes Mal ein entsprechendes Formblatt?

Nein, einen gesonderten Antrag bzw. ein Formblatt wird für die Einreichung nicht benötigt, ein kurzes Anschreiben mit Ihrer IBAN genügt.

Bis wann kann ich Rechnungen einreichen?

Die Rechnungen können bis zum 31.03. des Folgejahres eingereicht werden.

Gesundheitskurse

Wo kann ich die Gesundheitskurse durchführen?

Eine Übersicht aller qualitätsgeprüften und bezuschussungsfähigen Präventionskurse finden Sie in der Kursdatenbank der „Zentralen Prüfstelle Prävention“. Einfach Postleitzahl und Kursthema eingeben, Kurs auswählen und direkt beim Anbieter anmelden. Für Online-Kurse wählen Sie unter weitere Suchkriterien „nur IKT-basierte Selbstlernprogramme“ aus.

Wie viele Kurse zahlt die Audi BKK?

Bezuschussung von zwei Kursen pro Kalenderjahr aus den Bereichen Bewegung, Entspannung, Ernährung und Suchtprävention. Die Audi BKK übernimmt hierbei 95 Prozent der Kursgebühren (maximal 100 Euro pro Kurs) für bis zu zwei Kurse je Kalenderjahr.

Was bedeutet „eine regelmäßige Teilnahme muss erfüllt sein“?

Regelmäßige Teilnahme entspricht  einer Teilnahme an 80 Prozent aller Kurstermine.

Warum wird mein Gesundheitskurs nicht bezuschusst?

Es liegt keine Zertifizierung der Zentralen Prüfstelle Prävention vor.

Wie kann ich meine Kursbescheinigung einreichen?

Bitte reichen Sie nach erfolgreicher/regelmäßiger Teilnahme (mind. 80 Prozent der Kurstermine) Ihre Teilnahmebescheinigung bzw. -bestätigung zusammen mit Ihrer aktuellen Bankverbindung bei der Audi BKK ein.

Werden auch Folgekurse gezahlt bzw. zwei gleiche Kurse?

Bezuschusst werden können zwei Kurse pro Kalenderjahr aus den Bereichen Bewegung, Entspannung, Ernährung und Suchtprävention. Der 2. Kurs kann auch aus dem gleichen Handlungsfeld sein.

Warum zahlt die Audi BKK kein Baby-Schwimmen?

Für Präventionskurse gilt grundsätzlich eine Altersuntergrenze von 6 Jahren, mit Ausnahme von Kursen zur Stressbewältigung und zur Vermeidung bzw. Reduktion von Übergewicht. Letztgenannte Kurse dürfen erst für Kinder ab 8 Jahren erstattet werden.

Gesundheitswoche

Wo finde ich den Anbieterkatalog?

Die Broschüre zur Gesundheitswoche erhalten Sie in Ihrem Service-Center oder direkt auf der Webseite zum Download.

Wann kommen die neuen Broschüren?

In der Regel Anfang Dezember. Kundenservice und Kooperationspartner werden zeitnah über den Erscheinungstermin informiert. Erst dann sind Buchungen in den Häusern möglich.

Wo kann ich eine Gesundheitswoche durchführen?

Ist der jährlich neu aufgelegten Broschüre Gesundheitswoche zu entnehmen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um an der Gesundheitswoche teilnehmen zu dürfen?

  1. Bestehendes Versicherungsverhältnis bei der Audi BKK
  2. Mindestalter 16 Jahre
  3. Gewisses Maß an Fitness und Beweglichkeit
  4. Keine Erstattung von Präventionskursen am Wohnort in demselben Jahr

Wie viel zahlt die Audi BKK bei einer Gesundheitswoche?

Einmal im Kalenderjahr 200 Euro bei regelmäßiger Teilnahme an zwei Präventionskursen.

Wie kann ich das Angebot in Anspruch nehmen?

Zunächst bucht der Versicherte die Gesundheitswoche direkt bei der gewählten Einrichtung. Die erforderlichen Kontaktdaten sind der Broschüre zu entnehmen. Anschließend beantragt der Versicherte seinen Zuschuss bei der Audi BKK. Bei regelmäßiger Teilnahme am Kursprogramm verringert sich der in der Gesundheitswoche vor Ort zu zahlende Preis um den Zuschuss der Audi BKK in Höhe von 200 Euro, d.h. der Versicherte tritt nicht in Vorleistung. Die Abrechnung der Zuschüsse mit der Audi BKK erfolgt durch die Kooperationspartner mittels Sammelrechnung.

Wie kann ich den Zuschuss beantragen?

Für die Beantragung des Zuschusses gibt es ein Antragsformular:

  1. Dieses liegt der Broschüre Gesundheitswoche bei.
  2. Das Antragsformular zur Gesundheitswoche finden Sie online auf unserer Website

Für die Beantragung des Zuschusses gibt es ein Antragsformular:

  1. Dieses liegt der Broschüre Gesundheitswoche bei.
  2. Das Antragsformular zur Gesundheitswoche finden Sie online auf unserer Website 

Kann ich die Gesundheitswoche verlängern?

Eine Verlängerungsmöglichkeit ist direkt mit der Unterkunft zu klären. Weitere Zuschüsse der Audi BKK können nicht gewährt werden.

Warum kann ich keine Gesundheitskurse und Gesundheitswoche im gleichen Kalenderjahr durchführen?

Laut Leitfaden Prävention ist zur Erhöhung der Breitenwirksamkeit der verfüg­baren finanziellen Mittel die Förderung durch die Krankenkassen auf maximal zwei Kurse pro Versichertem und Kalenderjahr begrenzt. Das heißt die GKV darf je Kalenderjahr entweder zwei wohnortnahe Kurse oder zwei wohnortferne Kompaktangebote (Gesundheitswoche) erstatten.

Warum werden nur die BKK-eigenen Häuser bezuschusst und nicht andere Anbieter?

Die Audi BKK bezuschusst auch wohnortferne Präventionsangebote anderer Anbieter, sofern sie die geforderten Qualitätsmerkmale erfüllen. Der Zuschuss beträgt insgesamt höchstens 200 Euro für maximal zwei von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifizierte Kompaktkurse. Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme an den Kursprogrammen. In diesem Fall erhalten Sie vom Anbieter eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Audi BKK. Der Anspruch auf den Zuschuss besteht nur, wenn in demselben Kalenderjahr noch keine Kursgebührenerstattung erfolgt ist.

Kuren / Rehabilitation

Wer ist Kostenträger?

Als Kostenträger für Kuren können grundsätzlich die Deutsche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft, das Versorgungsamt oder auch wir, die Audi BKK in Frage kommen.

Warum ist die Rentenversicherung für meinen Kurantrag zuständig?

Die Rentenversicherung bietet medizinische Rehabilitationsmaßnahmen zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit an, sodass Erwerbsminderungsrenten vermieden werden können.

Wie beantrage ich eine Kur?

Den Antrag für eine ambulante Vorsorgemaßnahme erhalten Sie auf unserer Website oder wir senden Ihnen diesen gerne nach schriftlicher oder telefonischer Rücksprache zu.

Für eine  stationäre Mutter-/Vater-Kind-Vorsorge oder Mütter-/Väter-Vorsorge erhalten Sie hierfür die nötigen Antragsunterlagen bei Ihrem/Ihrer Haus- oder Facharzt/-ärztin. (Vordruck Muster 61). Dann reichen Sie diese bitte zur Prüfung der Kostenübernahme bei der Audi BKK ein.

Ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, die die Erwerbsfähigkeit von Beschäftigten erhalten sollen, bietet der jeweilige Rentenversicherungsträger an. Die entsprechenden Anträge übermitteln wir Ihnen gerne. Sie finden diese auch auf der Website der Rentenversicherung.

Wie lange dauert die Prüfung des Antrags?

Die Prüfung dauert in der Regel 3 bis 5 Wochen.

Werden die Kosten in voller Höhe übernommen?

Ihr gesetzlicher Eigenanteil beträgt lediglich 10 Euro täglich. Wenn Sie jünger sind als 18 Jahre oder wenn bei Ihnen ein sogenannter Härtefall vorliegt, sind Sie von dieser Zuzahlung befreit.

Zahlt die Audi BKK eine Familienkur?

Die Audi BKK zahlt eine familienorientierte Rehabilitation. Es handelt sich hierbei um keine Eltern-Kind-Kur. Bei einer familienorientierten Rehabilitation leidet ein Kind an einer schwersten chronischen Erkrankung die die Alltagsaktivitäten der Familie erheblich beeinträchtigt. Sie können den Antrag sowohl bei Ihrer Krankenkasse als auch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.

Werden die Fahrtkosten zur Kur übernommen?

Ja, ist grundsätzlich möglich. Die Erstattung erfolgt nach abgeschlossener Durchführung oder direkt in der Rehaklinik.

In welchen Kliniken ist die Durchführung möglich?

Die Auswahl der Vertragsklinik wird nach medizinischer Prüfung, abgestimmt auf das Beschwerdebild, vorgenommen.

Kann ich jedes Jahr eine Kur machen?

Bei einer ambulanten und stationären Rehabilitationsmaßnahme muss eine 4-jährige Wartefrist eingehalten werden. Ebenso bei einer Mutter/Vater-Kind-Kur. Bei einer ambulanten Vorsorgekur beträgt die Wartezeit 3 Jahre.

Online-Center

Wer kann sich registrieren?

Versicherte der Audi BKK, die das 15. Lebensjahr vollendet haben (gilt ab Versicherungsbeginn).

Wie kann ich mich registrieren?

Für die Registrierung benötigen Sie besondere Daten: Dazu gehören Ihre Krankenversicherungsnummer (siehe elektronische Gesundheitskarte), Ihre Postleitzahl, Telefonnummer und E-Mailadresse. Nach der Registrierung wird Ihnen das Passwort aus datenschutzrechtlichen Gründen per Post zugeschickt.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Krankenversicherungsnummer mit einem Buchstaben beginnt –  z.B. K123456789.

Warum wird mir mein Passwort per Brief zugesandt?

Die Zusendung per Post geschieht aus datenschutzrechtlichen Gründen.

Was passiert, wenn ich mich im Online-Center gesperrt habe?

Nach dreimaligem Eingeben eines falschen Passwortes wird Ihr Zugang zum Online-Center aus Sicherheitsgründen gesperrt. Sie haben dann die Möglichkeit, ein neues Passwort anzufordern, das wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen per Post zuschicken.

Warum kann ich mein Passwort nicht ändern?

Bitte beachten Sie: Das Passwort sollte aus mindestens sechs Zeichen bestehen. Darin müssen zwingend mindestens zwei Ziffern und ein Großbuchstabe enthalten sein.

Entstehen mir durch die Nutzung Kosten?

Nein, der Service ist für Kunden der Audi BKK kostenlos.

Ich habe mein Passwort vergessen. Was kann ich tun?

Sie können jederzeit ein neues Passwort, über den Punkt „Passwort vergessen“ anfordern, welches wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen per Post zuschicken werden.

Können sich auch familienversicherte Kunden registrieren?

Ja, ein persönlicher Zugang ist ab Vollendung des 15. Lebensjahres möglich.

Kann ich meine Registrierung auch wieder aufheben?

Ja, Sie können ihre Anmeldung im Online-Center jederzeit wieder aufheben.

Osteopathie

Wie viel wird bei Osteopathie gezahlt?

Die Kostenübernahme im Rahmen von GesundheitExtra liegt bei 30 Euro je Sitzung. Es werden maximal vier Sitzungen pro Kalenderjahr, also insgesamt 120 Euro, gezahlt.

Welche Voraussetzungen sind für eine Übernahme der Kosten notwendig?

  1. Es liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, die die osteopathische Behandlung empfiehlt.
  2. Der Leistungserbringer der osteopathischen Behandlung erbringt die Leistung in der fachlich gebotenen Qualität.
  3. Der Leistungserbringer hat eine umfassende osteopathische Ausbildung absolviert (nachgewiesen durch eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband der Osteopathie bzw. die Berechtigung zum Beitritt in einen Verband).

Zahlen Sie auch Heilpraktiker/ Chiropraktiker?

Nein, die Audi BKK zahlt ausschließlich Behandlungen bei einem Osteopathen bzw. einer Osteopathin.

Wo kann ich die Osteopathie durchführen?

Bitte prüfen Sie, ob Sie unter den folgenden Links einen Osteopathen in Ihrer Umgebung finden:

Warum kann ich keine Osteopathie beim Heilpraktiker durchführen lassen?

Der Leistungserbringer muss eine umfassende osteopathische Ausbildung absolviert haben (nachgewiesen durch eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband der Osteopathie bzw. die Berechtigung zum Beitritt in einen Verband haben).

Professionelle Zahnreinigung

Wie viel wird für professionelle Zahnreinigung gezahlt?

Die Audi BKK bezuschusst die Professionelle Zahnreinigung  im Rahmen von GesundheitExtra, mit bis zu 60 Euro pro Jahr.

Wie oft kann ich die Professionelle Zahnreinigung erstattet bekommen?

Ein Zuschuss von 60 Euro ist einmal im Kalenderjahr möglich.

Was muss ich bei der Einreichung der Rechnung beachten?

Es ist die Originalrechnung unter Angabe der Krankenversicherungsnummer einzureichen.

Wird die professionelle Zahnreinigung auch bei Kindern bezahlt?

Es gibt keine Begrenzungen beim Alter. Jeder Versicherte hat die Möglichkeit die Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Schwangerschaft

Warum wird der Vorsorgeultraschall der Gebärmutter nicht gezahlt?

Eine gynäkologische Ultraschalluntersuchung ist immer dann eine Privatleistung, wenn eine Vorsorgeuntersuchung ohne Beschwerdesymptomatik gemacht wird.

Sie ist dann eine Kassenleistung, wenn ein konkreter Krankheitsverdacht oder Beschwerden wie Schmerzen oder Blutungsstörungen bestehen.

Wenn Ihr Arzt die Untersuchung auf Ihren Wunsch durchführt, berechnet er die Kosten privat.

Welche Leistungen übernimmt die Audi BKK bei einer Schwangerschaft?

Wenn Sie schwanger sind übernimmt die Audi BKK die Kosten für regelmäßige Vorsorge-untersuchungen. Diese begleiten Sie und Ihr ungeborenes Kind durch die ganze Schwangerschaft hindurch.

Bei Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit der Entbindung erhalten Sie Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Hilfsmittel ohne Zuzahlungen.

Die Audi BKK trägt bei regelmäßiger Teilnahme die Kosten für Schwangerschaftsgymnastik und die Geburtsvorbereitung bei einer Hebamme (für maximal 14 Stunden und entsprechend der vertraglichen Regelung).

Falls es Ihnen aufgrund erheblicher Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung nicht möglich ist, den Haushalt zu führen, unterstützen wir Sie mit einer Haushaltshilfe, wenn keine Person in Ihrem Haushalt lebt, die diese Aufgabe übernehmen kann.

Umfassende Informationen zur Schwangerschaftsvorsorge erhalten Sie unter folgendem Link.

Oder in unserer Broschüre Mutterschutz und Elternzeit.

Wo gibt es den Antrag auf Mutterschaftsgeld?

Den Antrag auf Mutterschaftsgeld bzw. die „Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin“ erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt / Ihrer Ärztin. Denken Sie auch daran, selbst die Rückseite dieser Bescheinigung auszufüllen und zu unterschreiben.

Wo bekomme ich die Bescheinigung über den Bezug?

Die Audi BKK stellt Ihnen eine Bescheinigung über den Zeitraum der Mutterschaftsgeldzahlung aus.

Was mache ich, wenn ich mit meinem neugeborenen Kind zu den U-Untersuchungen muss und die Gesundheitskarte für das Kind noch nicht da ist?

Die Audi BKK trägt die Kosten für die U-Vorsorgeuntersuchung. Diese werden direkt über die Gesundheitskarte Ihres Kindes abgerechnet. Haben Sie die Karte noch nicht vorliegen, stellen wir Ihnen gerne, sofern die Familienversicherung bereits durchgeführt wurde, eine Mitgliedsbescheinigung aus.

Wann muss ich das Mutterschaftsgeld beantragen? Wie läuft es ab?

Zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes wird die Bescheinigung mit dem Entbindungstermin benötigt, die Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Hebamme kurzzeitig vor Mutterschutzbeginn ausstellt. Bitte ergänzen Sie die Ausfertigung für die Krankenkasse mit den persönlichen Daten sowie Ihrer aktuellen Bankverbindung und schicken sie diese unterschrieben an die Audi BKK.

Die erste Abschlagszahlung erhalten Sie von der Audi BKK mit Beginn des Mutterschutzes. Sie umfasst das Mutterschaftsgeld für die sechs Wochen vor der Geburt.

Nach der Geburt Ihres Kindes, schicken Sie uns bitte die Geburtsurkunde (Ausführung für die Krankenkasse) im Original zu. Ist Ihr Kind als Frühchen zur Welt gekommen oder wurde eine Behinderung festgestellt, benötigen wir zusätzlich die entsprechende ärztliche Bescheinigung im Original.

Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie das Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt.

Wie wird das Kind versichert?

Wir senden Ihnen bei der Bearbeitung des Mutterschaftsfalles einen Fragebogen zur Familienversicherung Ihres Neugeborenen zu.

Schicken Sie zusammen mit der Geburtsbescheinigung („Nur gültig in Angelegenheiten der Mutterschaftshilfe“) Ihres Kindes den Fragebogen zur Familienversicherung zurück.

So sichern Sie auch Ihrem Kind die umfassenden Leistungen der Audi BKK. Die Krankenversichertenkarte wird Ihnen so schnell wie möglich zugestellt.

Wird der Geburtsvorbereitungskurs von der Audi BKK bezahlt?

Die Audi BKK übernimmt die Kosten des von einer Vertragshebamme durchgeführten Geburtsvorbereitungskurses.

Service

Wie lautet ihre Adresse? Wo schicke ich meinen Krankenschein hin?

Zentrale Postanschrift der Audi BKK für die Einsendung von Anträgen, Krankmeldungen etc.:

Audi BKK Postfach 10 01 60 85001 Ingolstadt

Versicherungsbescheinigungen für Studenten?

Ihre Mitgliedsbescheinigung fordern Sie ganz einfach in unserem Online-Center an. Hier geht’s direkt zur Registrierung oder wenn Sie bereits registriert sind zum Login.

Vorsorge

Zahlen Sie jedes Jahr die Hautkrebsvorsorge?

Die Audi BKK übernimmt Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen durch zugelassene Dermatologen oder entsprechend qualifizierte Hausärzte bundesweit ab einem Alter von 35 Jahren im 2-Jahres-Rhythmus. Zu beachten gilt, dass in vielen Bundesländern regionale Verträge mit Besonderheiten gelten, wodurch die Altersgrenze sowie der Behandlungsintervall reduziert wurde.

Welche Krebsvorsorgeuntersuchungen gibt es?

Die Audi BKK übernimmt folgende Krebsvorsorgeuntersuchungen:

Gebärmutterhalskrebs, Brustkrebs, Hautkrebs, Prostatakrebs, Darmkrebs. Detailinformationen zu den jeweiligen Untersuchungen finden sie in der Rubrik Krebsvorsorge.

Übernimmt die Audi BKK die Kosten für einen Brustultraschall im Rahmen der Krebsvorsorge?

Wenn Ihr Arzt die Untersuchung auf Ihren Wunsch durchführt, berechnet er die Kosten privat. Eine Kostenbeteiligung ist nicht möglich. Wenn Ihr Arzt jedoch feststellt, dass die Untersuchung medizinisch notwendig ist, bspw. zum Ausschluss einer Krankheit, rechnet er die Kosten über die Audi BKK-Krankenversichertenkarte ab.

Warum bietet mir mein Arzt einige Untersuchungen im Rahm der Krebsvorsorge an, die ich aber selber zahlen muss?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), als oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, bestimmt in Richtlinien den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Der G-BA prüft, was über Nutzen und Wirkung der Methoden bekannt ist und richtet sich dabei nach wissenschaftlichen Studien und Stellungnahmen der ärztlichen Dachverbände. Bei keinem positiven Beschluss kann die Audi BKK keine Kostenübernahme abgeben und ist jederzeit an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden.

Individuelle Gesundheitsleistungen oder IGeL sind nicht zwingend erforderliche medizinische (teilweise auch unwirtschaftliche) Leistungen, die von der Audi BKK nicht erstattet werden dürfen.

Patienten sind vor Inanspruchnahme vom Arzt aufzuklären und müssen über die eigenständige Zahlung informiert werden.

Ausführliche, wissenschaftlich fundierte Aussagen zu möglichem Nutzen und Schaden von individuellen Gesundheitsleistungen stehen im IGeL-Monitor zur Verfügung.

Zahnvorsorge

Ist die Zahnsteinentfernung in der Vorsorge mit inbegriffen?

Ja, die Zahnbehandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hat vor allem ein Ziel: akute Entzündungen zum Abklingen zu bringen und ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern. Wir übernehmen die Kosten für die halbjährliche allgemeine Kontrolluntersuchung, die Zahnsteinentfernung einmal im Jahr und die spezielle Untersuchung auf Parodontitis (PSI) alle zwei Jahre.

Warum werden die Vorsorgeuntersuchungen nicht bei der Kasse gespeichert?

Als Nachweis bestätigt der Zahnarzt die jeweilige Untersuchung im Bonusheft. Im Bonusheft kreuzt der Zahnarzt entweder die "zahnärztliche Untersuchung" eines Erwachsenen oder die "Individualprophylaxe" bei einem Kind oder Jugendlichen an. Der Tag der Untersuchung bzw. der Individualprophylaxe wird festgehalten und mit einem Stempel des Zahnarztes bestätigt.

Was beinhaltet die Zahnvorsorge?

Die Audi BKKK übernimmt die Kosten für die halbjährliche allgemeine Kontrolluntersuchung, die Zahnsteinentfernung einmal im Jahr und die spezielle Untersuchung auf Parodontitis (PSI) alle zwei Jahre.

Warum bekomme ich eine Privatrechnung?

Folgende Leistungen können gesetzliche Versicherte nur als private Leistung in Anspruch nehmen:

  • die regelmäßige professionelle Zahnreinigung (PZR), die der Verhütung von Entzündungen und der Nachsorge von Parodontalbehandlungen dient,
  • Labortests, mit denen die Keime genau bestimmt werden können, die für die Entzündung verantwortlich sind,
  • die örtliche Anwendung von Antibiotika direkt in den Zahnfleischtaschen,
  • die Versorgung von Entzündungen an Zahnfleisch und Kieferknochen, die mit Implantaten im Zusammenhang stehen,
  • Verfahren, die der Wiederherstellung von verloren gegangenem Gewebe und Knochen dienen (Regeneration, Rekonstruktion).

Ab welchem Alter müssen Kinder zum Zahnarzt?

Gesetzlich krankenversicherte Kleinkinder zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat stehen ab 1. Juli 2019 drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung.

Erstmals werden damit auch Kinder unter drei Jahren in das umfassende zahnärztliche Präventionsangebot einbezogen. Die drei zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollen insbesondere das Auftreten frühkindlicher Karies - auch „Nuckelflaschenkaries“ genannt - vermeiden.

Diese Früherkennungsuntersuchungen sind neu:

Dazu zählen eine eingehende Untersuchung des Kindes, die Beratung der Eltern und eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind. Zusätzlich haben Kinder zwischen dem 6. und dem 33. Lebensmonat zweimal im Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung durch das Auftragen von Fluoridlack in der Praxis.

Dem Entstehen frühkindlicher Karies kann so effektiv vorgebeugt und bestehender Initialkaries entgegengewirkt werden.

Warum sollte ich jährlich zur Zahnvorsorge gehen?

Die eigene Mundgesundheit und die möglichst lebenslange Gesunderhaltung der eigenen Zähne sollten im Vordergrund von regelmäßigen Zahnarztbesuchen stehen. Denn kein Zahnersatz kann so gut sein wie das Original, das er ersetzt.

Wo bekomme ich ein neues Bonusheft?

Wenn Sie bislang noch kein Bonusheft haben, sollten Sie Ihren Zahnarzt beim nächsten Praxisbesuch unbedingt darauf ansprechen.

Wie oft müssen Kinder zur Zahnvorsorge?

Dreimal für Kinder bis sechs Jahre; die erste Untersuchung findet in der Regel im dritten Lebensjahr statt.

Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren werden einmal im Halbjahr untersucht. Ab dem 12. Lebensjahr werden die Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen. Diese Eintragungen dienen später als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.

Die Untersuchung umfasst:

  • Einschätzung des Kariesrisikos
  • Mundhygiene-Beratung
  • Inspektion der Mundhöhle
  • Motivation zur Prophylaxe
  • Gegebenenfalls lokale Fluoridierung zur Schmelzhärtung
  • Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der Backenzähne

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