Mitglied werden: So einfach geht der Wechsel zur Audi BKK

Sie suchen eine neue Krankenkasse? Damit sind Sie nicht allein. Immer mehr Menschen entscheiden sich für einen Krankenkassenwechsel, und das aus gutem Grund: Viele Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag spürbar angehoben. Wer jetzt die Krankenkasse wechselt, kann oft mehrere Hundert Euro im Jahr sparen – bei gleichen oder sogar besseren Leistungen.

Das Beste: Der Wechsel zur Audi BKK ist einfacher, als Sie denken. Denn Sie können Ihren Beitritt komplett online regeln, in wenigen Minuten. Die Kündigung bei Ihrer bisherigen Kasse? Übernehmen wir für Sie. Und auch Ihren Arbeitgebenden müssen Sie nicht selbst informieren, das läuft automatisch über die elektronische Meldung.

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Krankenkasse wechseln – das Wichtigste in Kürze

Sie möchten die Krankenkasse wechseln und wollen schnell wissen, worauf es ankommt? Hier die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Bindungsfrist

    Nach dem Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie in der Regel 12 Monate an diese gebunden. Erst danach können Sie erneut wechseln – es sei denn, ein Sonderkündigungsrecht greift.

  • Kündigungsfrist

    Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende. Reichen Sie Ihren Beitritt beispielsweise im März ein, beginnt Ihre Mitgliedschaft bei uns am 1. Juni.

  • Sonderkündigungsrecht

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  • Arbeitgebende

    Sie müssen Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihren Arbeitgeber nicht selbst informieren. Die Audi BKK meldet den Wechsel elektronisch. Ihre Arbeitgebenden erfahren automatisch von der neuen Mitgliedschaft.

  • Versorgungslücke

    Es gibt keine. Der Leistungsanspruch bei uns beginnt nahtlos zum Versicherungsbeginn. Sie sind zu keinem Zeitpunkt unversichert.

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Das dauert in der Regel nur 2 bis 5 Minuten.

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Mitgliedschaft startet

Wir übernehmen für Sie und kündigen Ihre bisherige Versicherung. Sobald der Wechseltermin erreicht ist, beginnt Ihre Mitgliedschaft bei der Audi BKK.

Versichert und startklar.

Zurücklehnen und von unseren starken Leistungen profitieren.

Krankenkasse wechseln – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der Krankenkassenwechsel ist unkompliziert. Damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt, erklären wir den Wechsel zur Audi BKK in zwei einfachen Schritten.

Schritt 1: Beitritt online erklären

Sie können Ihre Krankenkasse online wechseln – ganz bequem von zu Hause. Füllen Sie die Beitrittserklärung auf unserer Website aus. Das dauert in der Regel nur zwei bis fünf Minuten. Halten Sie dafür Ihre Versichertennummer und die Daten Ihrer bisherigen Krankenkasse bereit. 

Übrigens: Um die Kündigung Ihrer alten Krankenkasse müssen Sie sich nicht selbst kümmern. Wir übernehmen das für Sie und leiten die Kündigung elektronisch weiter. Ihre bisherige Kasse stellt daraufhin eine Mitgliedsbescheinigung aus, die den Wechsel bestätigt. Sie müssen nichts weiter tun.

Schritt 2: Start der Mitgliedschaft

Sobald der Wechseltermin erreicht ist, beginnt Ihre Mitgliedschaft bei der Audi BKK. Sie erhalten von uns eine Bestätigung sowie Ihre neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) per Post. Ab dem Versicherungsbeginn können Sie alle Leistungen der Audi BKK in vollem Umfang nutzen.

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Krankenkasse wechseln – welche Fristen gelten?

Wer die Krankenkasse wechseln möchte, sollte die gesetzlichen Fristen kennen. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und planen Ihren Wechsel optimal.

Bindungsfrist Krankenkasse: 12 Monate

Nach dem Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse gilt eine Bindungsfrist von 12 Monaten. Das bedeutet: Sie können frühestens nach Ablauf dieser Frist erneut die Krankenkasse wechseln. Die oft gestellte Frage „Krankenkassenwechsel – muss ich 12 Monate warten?“ lässt sich also mit Ja beantworten. Mit einer wichtigen Ausnahme: dem Sonderkündigungsrecht.

Kündigungsfrist: 2 Monate zum Monatsende

Die Kündigungsfrist für den Krankenkassenwechsel beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende. Wenn Sie zum Beispiel am 15. März Ihren Beitritt bei der Audi BKK erklären, endet Ihre alte Mitgliedschaft am 31. Mai, und die neue Mitgliedschaft beginnt am 1. Juni.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall können Sie die Krankenkasse wechseln, ohne die Bindungsfrist abwarten zu müssen. Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats erfolgen, in dem der erhöhte Beitragssatz erstmals gilt. 

Wechsel bei Arbeitgeberwechsel oder Statusänderung

Ein neuer Job, der Beginn eines Studiums oder der Wechsel in die Selbstständigkeit – bei bestimmten Statusänderungen können Sie ebenfalls die gesetzliche Krankenkasse wechseln, ohne an die reguläre Bindungsfrist gebunden zu sein. Auch Rentnerinnen und Rentner, die in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wechseln, haben unter Umständen ein Wahlrecht.

Was muss ich beim Wechsel der Krankenkasse beachten?

Hier gibt es einige Punkte, die für einen reibungslosen Übergang wichtig sind. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist der Wechsel völlig unkompliziert.

Laufende Behandlungen und Genehmigungen

Sie können die Krankenkasse wechseln trotz Krankheit – laufende Behandlungen dürfen Sie fortsetzen. Bereits genehmigte Leistungen (z. B. Kuren, Hilfsmittel oder Psychotherapie) werden in der Regel von der neuen Kasse übernommen. Sprechen Sie uns im Zweifel einfach an, wir klären das für Sie.

Bonusprogramme und Wahltarife

Wenn Sie aktuell an einem Bonusprogramm oder einem Wahltarif Ihrer bisherigen Kasse teilnehmen, kann eine Sonderbindungsfrist bestehen. Prüfen Sie vor dem Wechsel, ob laufende Prämien oder Boni betroffen sind. Bei der Audi BKK profitieren Sie direkt vom digitalen Bonusprogramm AktivFit – mit bis zu 120 Euro Bonus pro Jahr.

Familienversicherung beim Krankenkassenwechsel

Wenn Sie über Ihre bisherige Kasse familienversichert sind oder Angehörige über Sie familienversichert sind, sollten Sie dies beim Wechsel berücksichtigen. Die Familienversicherung betrifft beim Wechsel alle mitversicherten Personen: Sie können Ihre Angehörigen bei der Audi BKK ebenfalls kostenfrei mitversichern sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

eGK und ePA

Nach dem Wechsel erhalten Sie von uns eine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK). Ihre bisherige elektronische Patientenakte (ePA) wird automatisch an uns übertragen. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Krankengeld-Anspruch und Pflegeversicherung

Ihr Krankengeld-Anspruch bleibt beim Wechsel vollständig erhalten. Auch bei der Pflegeversicherung ändert sich nichts: Sie sind automatisch über uns pflegeversichert. Gleiches gilt für den Mutterschutz.Hier entstehen keine Nachteile.

Krankenkasse wechseln – Nachteile im Überblick

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb möchten wir Ihnen mögliche Nachteile beim Krankenkassenwechsel nicht verschweigen – auch wenn sie in den meisten Fällen gering ausfallen.

  • Bindung an Wahltarife: Wenn Sie bei Ihrer bisherigen Kasse einen Wahltarif (zum Beispiel Prämienzahlung) gewählt haben, kann eine zusätzliche Bindungsfrist von bis zu drei Jahren bestehen. In diesem Fall müssen Sie den Ablauf abwarten.
  • Bonusprogramme: Laufende Bonusprogramme enden mit dem Kassenwechsel. Noch nicht ausgezahlte Prämien verfallen möglicherweise. Tipp: Reichen Sie offene Bonusaktivitäten noch vor dem Wechsel ein.
  • Unterschiedliche Satzungsleistungen: Jede Krankenkasse bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen eigene Extras an. Es lohnt sich, die Satzungsleistungen der neuen Kasse mit denen der alten zu vergleichen.

Fazit: Die Nachteile beim Krankenkassenwechsel sind überschaubar – besonders, wenn Ihre neue Krankenkasse einen niedrigeren Zusatzbeitrag mit starken Leistungen kombiniert.

Ihre Vorteile bei der Audi BKK

Die Audi BKK gehört 2026 zu den günstigsten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands – und wurde beim Kundenmonitor Deutschland 2025 erneut auf Platz 1 gewählt. Das sind Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Attraktiver Zusatzbeitrag: Mit einem Zusatzbeitrag von 2,6 Prozent liegt die Audi BKK deutlich unter dem Durchschnitt aller gesetzlichen Krankenkassen. Der gesamte Beitragssatz beträgt 17,2 Prozent (14,6 Prozent allgemeiner Beitrag + 2,6 Prozent Zusatzbeitrag).
  • Bonusprogramm AktivFitNutzen Sie das digitale Bonusprogramm und erhalten Sie bis zu 120 Euro Bonus pro Jahr für Vorsorge-Aktivitäten wie Check-ups, Impfungen oder Fitnessstudio-Besuche. Kinder erhalten bis zu 80 Euro.
  • GesundheitskurseDie Audi BKK bezuschusst bis zu zwei Präventionskurse pro Jahr mit jeweils bis zu 100 Euro – ob Yoga, Pilates, Functional Training oder Entspannungskurse.
  • GesundheitExtraProfitieren Sie von Zuschüssen zu wichtigen Behandlungen wie professioneller Zahnreinigung oder Osteopathie mit bis zu 200 Euro Vorteil.

Überblick über unsere starken Leistungen

  • Meine Audi BKK App und WebErledigen Sie alles digital – Krankmeldung einreichen, Bonusprogramm verwalten, Rechnungen hochladen und vieles mehr. Schnell, unkompliziert und ohne Papierkram.
  • Elektronische Patientenakte (ePA)Nutzen Sie die ePA für einen zentralen Überblick über Ihre Gesundheitsdaten – sicher und jederzeit verfügbar.
  • E-Rezept und GesundheitsIDProfitieren Sie von den neuesten digitalen Gesundheitsanwendungen für einen modernen Versicherungsalltag.

Bei der Audi BKK sind Sie keine Nummer. Ob telefonisch, per App oder persönlich im Service-Center – unsere Beraterinnen und Berater sind für Sie da. 

Zusätzlich steht Ihnen eine medizinische Hotline für Gesundheitsfragen und eine Facharztvermittlung für schnelle Terminvereinbarungen zur Verfügung.

Häufige Fragen zum Kassenwechsel (FAQ)

Welche Kündigungsfrist gilt beim Wechsel der Krankenkasse?

Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende. Wenn Sie beispielsweise im März kündigen, endet die Mitgliedschaft bei Ihrer alten Kasse am 31. Mai. Die Kündigung übernehmen die neue Krankenkasse. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.

Kann ich die Krankenkasse trotz laufender Behandlung wechseln?

Ja, Sie können die Krankenkasse trotz Krankheit wechseln – laufende Behandlungen werden fortgesetzt. Bereits genehmigte Leistungen wie Kuren, Hilfsmittel oder Psychotherapie werden in der Regel von der neuen Krankenkasse übernommen. Ihr Leistungsanspruch bleibt durchgehend bestehen.

Was passiert mit meiner Familienversicherung beim Wechsel?

Wenn Sie das zahlende Mitglied sind und wechseln, betrifft das auch Ihre familienversicherten Angehörigen. Diese können bei der Audi BKK ebenfalls beitragsfrei mitversichert werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es besteht kein Risiko einer Versorgungslücke.

Muss ich meine Arbeitgebenden informieren?

Nein. Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, müssen Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zwar informiert werden – aber das geschieht automatisch über eine elektronische Meldung. Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern.

Welche Nachteile hat ein Krankenkassenwechsel?

Die Nachteile sind in der Regel gering: Laufende Bonusprogramme enden, Wahltarife können eine zusätzliche Bindungsfrist mit sich bringen und Satzungsleistungen können sich unterscheiden. Ein Vergleich der Leistungen lohnt sich. Bei der Audi BKK profitieren Sie von einem günstigen Zusatzbeitrag, starken Extras und einem ausgezeichneten Service.

Kann ich trotz Bindungsfrist wechseln?

In der Regel nicht. Die Bindungsfrist von 12 Monaten muss eingehalten werden. Eine Ausnahme besteht beim Sonderkündigungsrecht: Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, können Sie sofort wechseln. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder einer Statusänderung (zum Beispiel Beginn eines Studiums oder Wechsel in die Selbstständigkeit) entfällt die Bindungsfrist.

Wann beginnt meine Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse?

Die neue Mitgliedschaft beginnt nach Ablauf der zweimonatigen Kündigungsfrist – also zum Ersten des übernächsten Monats. Bei einem Sonderkündigungsrecht kann der Versicherungsbeginn früher liegen. Sie erhalten von der neuen Krankenkasse rechtzeitig eine Bestätigung und Ihre neue elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Wie lange dauert ein Krankenkassenwechsel?

Der eigentliche Beitritt dauert nur wenige Minuten. Bei der Audi BKK können Sie Ihre Beitrittserklärung online in zwei bis fünf Minuten ausfüllen. Bis zum tatsächlichen Versicherungsbeginn vergehen je nach Kündigungsfrist rund zwei Monate. In dieser Zeit läuft Ihr Versicherungsschutz bei der bisherigen Krankenkasse ganz normal weiter.

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