1042 Ergebnisse ergab der Suchbegriff „“

  • Marokko

    Im Detail Entsendung Mit diesem Staat unterhält die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Im Rahmen einer Arbeitnehmerentsendung besteht daher die Möglichkeit einen Mitarbeiter für bis zu 36 Monate im deutschen Sozialversicherungsrecht zu belassen. Es bleibt daher bei der Versicherung und Beitragszahlung in allen Zweigen der deutschen Sozialversicherung. (Für die Arbeitslosen*- und Pflegeversicherung müssen hierbei die Voraussetzungen einer Ausstrahlung nach § 4 SGB IV...

  • Tunesien

    Im Detail Entsendung Mit diesem Staat unterhält die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Im Rahmen einer Arbeitnehmerentsendung besteht daher die Möglichkeit einen Mitarbeiter für bis zu 12 Monate im deutschen Sozialversicherungsrecht zu belassen. Es bleibt daher bei der Versicherung und Beitragszahlung in den vom Abkommen betroffenen Sozialversicherungszweigen. Gleichzeitig sind für den genehmigten Zeitraum in diesen Zweigen keine Sozialversicherungsabgaben im Einsatzland...

  • Türkei

    Im Detail Entsendung Mit diesem Staat unterhält die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Bei einer Beschäftigungsaufnahme in diesem Land kann daher grundsätzlich Sozialversicherungspflicht nach den innerstaatlichen Gegebenheiten eintreten. Wie und in welcher Form müssten Sie bitten bei den lokalen Versicherungsträgern erfragen. Den deutschen Sozialversicherungsträgern sind die Versicherungspflichten in diesem Staat leider nicht bekannt. Sofern die dortigen Behörden eine...

  • Philippinen

    Im Detail Entsendung Mit diesem Staat unterhält die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Bei einer Beschäftigungsaufnahme in diesem Land kann daher grundsätzlich Sozialversicherungspflicht nach den innerstaatlichen Gegebenheiten eintreten. Wie und in welcher Form müssten Sie bitten bei den lokalen Versicherungsträgern erfragen. Den deutschen Sozialversicherungsträgern sind die Versicherungspflichten in diesem Staat leider nicht bekannt. Sofern die dortigen Behörden eine...

  • Korea

    Im Detail Entsendung Mit diesem Staat unterhält die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Bei einer Beschäftigungsaufnahme in diesem Land kann daher grundsätzlich Sozialversicherungspflicht nach den innerstaatlichen Gegebenheiten eintreten. Wie und in welcher Form müssten Sie bitten bei den lokalen Versicherungsträgern erfragen. Den deutschen Sozialversicherungsträgern sind die Versicherungspflichten in diesem Staat leider nicht bekannt. Sofern die dortigen Behörden eine...

  • Japan

    Im Detail Entsendung Mit diesem Staat unterhält die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Bei einer Beschäftigungsaufnahme in diesem Land kann daher grundsätzlich Sozialversicherungspflicht nach den innerstaatlichen Gegebenheiten eintreten. Wie und in welcher Form müssten Sie bitten bei den lokalen Versicherungsträgern erfragen. Den deutschen Sozialversicherungsträgern sind die Versicherungspflichten in diesem Staat leider nicht bekannt. Sofern die dortigen Behörden eine...

  • Israel

    Im Detail Entsendung Mit diesem Staat unterhält die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Bei einer Beschäftigungsaufnahme in diesem Land kann daher grundsätzlich Sozialversicherungspflicht nach den innerstaatlichen Gegebenheiten eintreten. Wie und in welcher Form müssten Sie bitten bei den lokalen Versicherungsträgern erfragen. Den deutschen Sozialversicherungsträgern sind die Versicherungspflichten in diesem Staat leider nicht bekannt. Sofern die dortigen Behörden eine...

  • China

    Im Detail Entsendung Mit diesem Staat unterhält die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Bei einer Beschäftigungsaufnahme in diesem Land kann daher grundsätzlich Sozialversicherungspflicht nach den innerstaatlichen Gegebenheiten eintreten. Wie und in welcher Form müssten Sie bitten bei den lokalen Versicherungsträgern erfragen. Den deutschen Sozialversicherungsträgern sind die Versicherungspflichten in diesem Staat leider nicht bekannt. Sofern die dortigen Behörden eine...

  • Indien

    Im Detail Entsendung Mit diesem Staat unterhält die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Bei einer Beschäftigungsaufnahme in diesem Land kann daher grundsätzlich Sozialversicherungspflicht nach den innerstaatlichen Gegebenheiten eintreten. Wie und in welcher Form müssten Sie bitten bei den lokalen Versicherungsträgern erfragen. Den deutschen Sozialversicherungsträgern sind die Versicherungspflichten in diesem Staat leider nicht bekannt. Sofern die dortigen Behörden eine...

  • Montenegro

    Zwischen der Republik Montenegro und der Bundesrepublik Deutschland liegt noch kein eigenständiges Sozialversicherungsabkommen vor. Es ist daher derzeit noch das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit vom 12.10.1968 im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Montenegro anzuwenden (vgl. auch Bekanntmachung vom 16.11.1992 - BGBl. II, S. 1196). Im Detail Entsendung Mit diesem...

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