Im Detail
Mit Beginn einer Berufsausbildung kannst Du Dich grundsätzlich selbst bei der Audi BKK versichern, denn zu diesem Zeitpunkt wirst Du versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Einzige Voraussetzung ist, dass Du gegen Arbeitsentgelt beschäftigt bist. Solltest Du keine Vergütung erhalten, kannst Du maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der beitragsfreien Familienversicherung über Deine Eltern versichert bleiben. In diesem Fall besteht lediglich Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Alle Informationen zur Familienversicherung findest Du hier.
Beiträge
Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde vom Gesetzgeber auf 14,6 Prozent festgelegt. Von Deiner Ausbildungsvergütung zahlen Dein Arbeitgeber und Du jeweils die Hälfte, also 7,3 Prozent.
Für den Fall, dass Krankenkassen ihren Finanzbedarf nicht decken können, dürfen sie zusätzlich zum einheitlichen Beitragssatz einen prozentualen Zusatzbeitragssatz von ihren Mitgliedern erheben.
Die Audi BKK erhebt einen Zusatzbeitragssatz in Höhe von 0,7 Prozent.
Der Zusatzbeitrag in Höhe von 0,7 Prozent wird ab dem 01.01.2019 von dir und dem Arbeitgeber je zur Hälfte getragen, so dass Dein Anteil zur Krankenversicherung 7,65 (7,3 + 0,35) Prozent beträgt. Übrigens: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen liegt in 2019 bei 0,9 Prozent.
Zur Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz 3,05 Prozent. Dieser Beitrag wird von Deinem Arbeitgeber und Dir je zur Hälfte getragen (Ausnahme im Bundesland Sachsen). Solltest du noch keine Kinder haben, aber 23 Jahre oder älter sein, musst Du einen Beitragszuschlag (den sogenannten Kinderlosenzuschlag) in der Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent zahlen.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent, zur Arbeitslosenversicherung 2,5 Prozent. Auch hier werden die Beiträge je zur Hälfte von Deinem Arbeitgeber und Dir getragen.
Alle Beiträge werden grundsätzlich aus Deiner Ausbildungsvergütung berechnet und von Deinem Arbeitgeber direkt einbehalten. Dein Arbeitgeber führt diese über die Audi BKK an die einzelnen Träger der Sozialversicherung ab. Liegt Deine monatliche Vergütung bei maximal 325 Euro brutto, zahlt Dein Arbeitgeber die gesamten Beiträge allein. Solltest Du keine Vergütung erhalten, errechnet Dein Arbeitgeber die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einem fiktiven Entgelt.
Wahlrechte
Wenn Du Dich für eine Mitgliedschaft in der Audi BKK entscheidest, stellen wir Dir eine sogenannte Mitgliedsbescheinigung aus. Diese musst Du Deinem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beginn Deiner Ausbildung vorlegen. Dein Arbeitgeber meldet Dich daraufhin bei der Audi BKK an. Wenn Du vor Aufnahme Deiner Ausbildung über Deine Eltern gesetzlich familienversichert warst, endet diese Versicherung automatisch. Warst Du vorher über eine private Krankenversicherung abgesichert, musst Du das private Versicherungsunternehmen selbst informieren. Grundsätzlich endet die private Krankenversicherung jedoch mit Ablauf des Tages vor Beginn Deiner Ausbildung, sofern Du die Versicherungsbescheinigung der Audi BKK rechtzeitig vorlegst.
Versicherungsnachweis: elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die eGK ist Deine personalisierte Krankenversichertenkarte. Auf der eGK sind die sogenannten Versichertenstammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc.) gespeichert. Auf Basis dieser Daten kann der behandelnde Arzt bzw. Leistungserbringer die erbrachten Leistungen mit der Audi BKK abrechnen.
Alle Informationen zur eGK findest Du hier.