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Die Audi BKK ist eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands – mit den zufriedensten Versicherten.

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Mehr Leistung, mehr Service:
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Eine gute Krankenkasse macht es Ihnen leicht. Sie bietet die Leistungen, die Sie wirklich brauchen, und einen Service, der zu Ihrem Alltag passt. Bei der Audi BKK bekommen Sie genau das: unabhängig davon, in welchem Bundesland Sie leben oder für wen Sie arbeiten. Denn wir sind offen für alle.

Günstig und trotzdem die Besten

Mit 17,0 Prozent Gesamtbeitrag (davon 2,4 % Zusatzbeitrag) gehören wir zu den günstigsten deutschlandweit geöffneten Krankenkassen. Gleichzeitig haben wir die zufriedensten Mitglieder aller getesteten Krankenkassen, das bestätigt der Kundenmonitor Deutschland. Bei uns bekommen Sie also mehr für weniger Geld: starke Leistungen, faire Preise und einen Service, der hält, was er verspricht.

Starke Leistungen der Audi BKK

  • GesundheitExtra mit bis zu 200 Euro Vorteil
    Für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung und mehr.
  • Kostenlose Reiseschutzimpfungen
    Wir übernehmen die Kosten für alle empfohlenen Reiseschutzimpfungen.
  • 200 Euro Zuschuss für Gesundheitskurse und Gesundheitswoche
    Rücken Sie Ihre Gesundheit in den Fokus. Wir unter­stützen Sie dabei.
  • Digitales Bonusprogramm AktivFit
    Vorsorge zahlt sich doppelt aus: Jährlich bis zu 80 Euro für Kinder und bis zu 120 Euro für Versicherte ab 15 Jahren erhalten.
  • Arztbesuch per App
    Persönlich, bequem und rund um die Uhr möglich mit TeleClinic.

Rechnen Sie Ihren persönlichen
Vorteil aus

Unser Vorteilsrechner zeigt Ihnen, wie viel Sie bei uns sparen können. Einfach die bisherige Krankenkasse auswählen, Einkommen eingeben, fertig. Unsere Empfehlung: Vergleichen Sie auch unsere starken Leistungen mit denen Ihrer Krankenkasse. Denn wir punkten nicht nur beim Preis, sondern auch mit unseren vielfältigen Leistungen. Entdecken Sie die Leistungen der Audi BKK im Leistungsnavigator

Hinweis: Falls Sie den Audi BKK Vorteilsrechner hier nicht sehen, stimmen Sie bitte in den Cookie-
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Kombination aus Siegel und Bild von Frau mit Handy auf Sofa

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Wer ist die Audi BKK?

Seit 130 Jahren und an 28 Standorten mit mehr als 800 Beschäftigten sind wir als gesetzliche Krankenversicherung für die Gesundheit unserer Kundinnen und Kunden im Einsatz. Mittlerweile vertrauen uns über 800.000 Versicherte in ganz Deutschland. 

Das Leben stellt uns täglich vor neue Herausforderungen. Unsere Aufgabe ist dabei ganz klar: Ihre Gesundheit mit passenden Angeboten zu unterstützen. Deshalb bieten wir unseren Versicherten auch mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog und haben immer ein offenes Ohr für Sie – per Telefon, online oder vor Ort in unseren Service-Centern.  

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FAQ – Die häufigsten Fragen zum Krankenkassenwechsel

Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag der Audi BKK?

Bei der Audi BKK sind Sie immer hervorragend versichert. Mit einem attraktiven Beitragssatz von 17,0 % (davon 2,4 % Zusatzbeitrag) liegt dieser im Vergleich unter dem Durchschnitt der Beiträge aller Krankenkassen.

Wer muss ich beim Wechsel der aktuellen Krankenkasse kündigen?

Nachdem Sie Ihre Beitrittserklärung an uns geschickt haben, kümmern wir uns um alles Weitere, auch um die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenversicherung.

Kann ich zur Audi BKK wechseln, wenn ich nicht bei der Audi AG beschäftigt bin?

Ja, die Audi BKK ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse und für alle wählbar. Sie können der Audi BKK beitreten und von allen Vorteilen profitieren, unabhängig davon, bei welchem Arbeitgeber Sie angestellt sind.

Welche Kündigungsfristen gelten beim Wechsel der Krankenkasse?

In der Regel beträgt die Wechselfrist den laufenden Monat plus zwei volle Monate. Das bedeutet: Entscheiden Sie sich zum Beispiel im November für einen Wechsel Ihrer Krankenkasse, sind Sie ab Februar bei uns versichert. In einigen Fällen ist ein sofortiger Krankenkassenwechsel möglich. Dazu zählt der Wechsel des Arbeitgebers oder der Start ins Berufsleben.

Wann ist eine Sonderkündigung bei der alten Krankenkasse möglich?

Nach einem Krankenkassenwechsel sind Sie zwölf Monate an die Krankenkasse gebunden (Bindungsfrist). Erhöht Ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatz­beitrag, haben Sie allerdings ein Sonderkündigungsrecht und die Bindungsfrist greift in diesem Fall nicht. Die neue Krankenkasse muss allerdings innerhalb des Monats gewählt werden, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird. Die Kündigungsfrist von zwei Monaten ist dennoch einzuhalten.

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