Audi BKK ePA­ – die elektronische Patientenakte. Das Opt-Out-Verfahren

Die ePA ist ein digitaler Online-Speicher für alle Ihre medizinischen Daten. Aktuell ist viel über das sogenannte „Opt-Out“-Verfahren zu lesen. Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen & Antworten

Was bedeutet das Verfahren?

„Opt-Out“ hat seinen Ursprung im Englischen und bedeutet im übertragenen Sinne, dass man sich aktiv gegen etwas entscheidet. Bei einem „Opt-Out“-Verfahren ist somit erstmal jede Person beteiligt und nur Personen, die dies nicht wünschen, müssen sich aktiv dagegen entscheiden.

Zur Zeit müssen Sie sich bei der ePA aktiv für die Nutzung entscheiden („Opt-In“-Verfahren).

Die Audi BKK wird somit zukünftig ihren Versicherten automatisch eine persönliche ePA anlegen. Wenn Sie sich gegen die ePA entscheiden, müssen Sie der Anlage widersprechen. Die Nutzung der ePA bleibt selbstverständlich freiwillig.

Warum wird das „Opt-Out“ eingeführt?

Die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung sieht vor, dass ein „Opt-Out“ Verfahren eingeführt werden soll. Um den Nutzen der ePA zu vestärken, wird auf eine automatische Anlage der ePA gesetzt. Dadurch werden für alle medizinischen Fachkräfte Anreize geschaffen, medizinische Informationen in die ePA einzutragen. Darüber hinaus wird Ihnen als versicherte Person die Anlage der ePA abgenommen. Das übernimmt in Zukunft die Audi BKK für Sie.

Ab wann gilt das „Opt-Out“ für die ePA?

Aktuell gibt es noch keinen festen Termin für das „Opt-Out“-Verfahren, jedoch ist eine Umsetzung Anfang 2025 vorgesehen.

Ich möchte keine ePA. Kann ich heute schon widersprechen?

Nein, da das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Somit wird aktuell noch keine ePA automatisch angelegt. Erst wenn das Vorhaben beschlossen und umgesetzt wurde, können Sie aktiv einer Anlage widersprechen. Vielleicht können wir Sie vor Ihrem Widerspruch von den Vorteilen einer ePA überzeugen.

Weitere interessante­ Informationen zur ePA

Wie sicher ist die ePA?

Für die Bundesregierung sind Gesundheitsdaten sehr schützenswerte Daten. Die ePA erfüllt damit sehr hohe Sicherheitsstandards und wird vor der Zulassung von der gematik GmbH1 geprüft. Für die Einhaltung der Vorgaben ist unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig.

Die Informationen die in der ePA gespeichert werden, sind verschlüsselt und sind ausschließlich durch Sie oder bestimmte Personen, die Sie aktiv dazu berechtigen, einsehbar.

1 (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) Die gematik GmbH ist die nationale Agentur für digitale Medizin und trägt die Gesamtverantwortung für den Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) in Deutschland.

Wo sind die Daten meiner ePA gespeichert?

Die Audi BKK hat hierfür den IT Dienstleister Bitmarck Technik GmbH beauftragt. Alle Daten werden auf eigenständigen, speziell geschützten Servern verschlüsselt gespeichert. All diese Server befinden sich in Deutschland. Denn die Sicherheit Ihrer Daten ist für uns eine Herzensangelegenheit. Informationen zur ePA der Audi BKK finden Sie hier.

Erfolgt die Weitergabe meiner Daten nur mit meiner Zustimmung?

Ja, nur Sie selbst entscheiden, welche medizinischen Einrichtungen (z.B. Ärzte, Krankehäuser) in welchem Umfang Zugriff auf Ihre Daten haben dürfen.

Wer darf auf meine ePA zugreifen und wie kann ich die Zugriffe regeln?

Nur die Einrichtungen die Sie auch dazu befugt haben.

Darüber hinaus haben Sie durch ein feingranulares Berechtigungssystem die Möglichkeit, jeder Einrichtung ganz individuelle Zugriffe zu gewähren. Sie selbst entscheiden, wer welche Dokumente sehen kann und wer nicht. Diese Berechtigungen können Sie jederzeit ergänzen oder löschen.

Ist für mich erkennbar, wer meine ePA einsieht?

Ja, alles was in Ihrer ePA passiert, wird aufgezeichnet. Die protokollierten Zugriffe finden Sie in der ePA App der Audi BKK. Weitere Informationen zur ePA finden Sie hier.

Hat die Audi BKK Zugriff auf meine Daten?

Nein. Die Audi BKK kann keine Dokumente in Ihrer ePA lesen.

Die Audi BKK kann Ihnen lediglich, wenn Sie dies ausdrücklich Wünschen, einmal jährlich eine Leistungsauskunft zur Verfügung stellen. Diese Berechtigung können Sie uns einfach über die ePA App erteilen.

Gut zu wissen! Auch die von uns eingestellte Leistungsauskunft ist für uns als Audi BKK nicht einsehbar und kann, wie in Ihren Briefkasten, nur eingeworfen werden.

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