Was kostet gesetzliche Krankenversicherung – konkret, in Euro? Das fragen Sie sich zu Recht. Denn der Beitragssatz ist kein Kleingedrucktes, sondern eine echte Zahl in Ihrer Gehaltsabrechnung. Wir zeigen Ihnen, wie sich der Krankenkassenbeitrag zusammensetzt, was Sie bei 2.500, 3.500 oder 5.000 Euro Bruttogehalt tatsächlich zahlen und was unser günstiger Zusatzbeitrag von 2,6 Prozent unter dem Strich ausmacht. Transparent. Ohne Wenn und Aber.
Auf einen Blick
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Der allgemeine Beitragssatz beträgt gesetzlich festgelegt 14,6 % – je zur Hälfte von Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber.
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Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag – er entscheidet, ob Ihre Kasse günstiger oder teurer ist.
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Der Zusatzbeitrag der Audi BKK für 2026 beträgt 2,6 % – und liegt somit unter dem bundesweiten Durchschnitt von 2,9 %.
Wie setzt sich der Krankenkassenbeitrag zusammen?
Ihr monatlicher Krankenkassenbeitrag besteht aus zwei Teilen: dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
Der allgemeine Beitragssatz
Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich auf 14,6 Prozent festgelegt und gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen. Davon zahlen Sie 7,3 Prozent und Ihr Arbeitgeber beziehungsweise Ihre Arbeitgeberin zahlt die anderen 7,3 Prozent. Beamtinnen und Beamte sowie freiwillig Versicherte ohne Arbeitgebende tragen den vollen Satz selbst – abzüglich des gesetzlichen Bundeszuschusses.
Der Zusatzbeitrag
Hier liegen die echten Unterschiede. Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Er wird je zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin getragen. Der bundesweite Durchschnitt für 2026 liegt bei 2,9 Prozent. Krankenkassen mit niedrigerem Zusatzbeitrag kosten monatlich weniger. Das ist real spürbares Geld.
Beitragsbemessungsgrenze
Ihr Beitrag wird an Ihrem Gehalt bemessen berechnet, jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2026 bei 5.812,50 Euro pro Monat. Wer mehr verdient, zahlt oberhalb dieser Grenze keinen GKV-Beitrag mehr. Der Maximalbeitrag ist damit gedeckelt.
Der Zusatzbeitrag der Audi BKK im Überblick
Der aktuelle Zusatzbeitrag der Audi BKK beträgt 2,6 Prozent. Gemeinsam mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 17,2 Prozent.
Zum Vergleich: Der vom GKV-Spitzenverband festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2026 beträgt 2,9 Prozent. Die Audi BKK liegt damit unter dem Durchschnitt und gehört zu den günstigsten Krankenkassen Deutschlands.
Wichtig zu wissen: Der Zusatzbeitrag ist kein fixer Wert auf Lebenszeit. Er wird jährlich neu festgelegt und kann steigen oder sinken. Wenn Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt auch dann, wenn die Kasse Ihnen nur schriftlich mitteilt, dass der Beitrag angepasst wird.
Alle Beitragssätze 2026 auf einen Blick
| Art des Beitrags | Beitragssatz | Arbeitgeberanteil |
|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | 7,3 % |
| Ermäßigter Beitragssatz * | 14,0 % | 7,0 % |
| Audi BKK Zusatzbeitrag | 2,6 % | 1,3 % |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 2,9 % | 1,45 % |
| Pflegeversicherung *** | 3,6 % | 1,8 % ** |
| Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren | 4,2 % | 1,8 % |
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
* z.B. für Selbständige, die sich ohne Anspruch auf Krankengeld versichert haben
** in Sachsen 1,3 %
*** Der Beitragsanteil von Mitgliedern reduziert sich ab dem 2. bis zum 5. Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte, begrenzt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des jeweiligen Kindes.
Rechenbeispiele – was zahle ich bei der Audi BKK?
Prozentzahlen sind gut, konkrete Beträge noch besser. Die folgende Tabelle zeigt, was Sie bei verschiedenen Bruttogehältern auf Basis des aktuellen Gesamtbeitragssatzes der Audi BKK von 17,2 Prozent monatlich zahlen. Arbeitnehmende und Arbeitgebende teilen sich den Beitrag hälftig.
| Bruttogehalt | Ihr Anteil (ca.) | Arbeitgebende (ca.) | Gesamt (ca.) |
| 2.500 € | 215,00 € | 215,00 €* | 430,00 € |
| 3.500 € | 301,00 € | 301,00 €* | 602,00 € |
| 5.000 € | 430,00 € | 430,00 € | 860,00 € |
* Berechnungsgrundlage: Gesamtbeitragssatz 17,2 %, hälftige Teilung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Alle Angaben gerundet. Individuelle Abweichungen möglich (z. B. bei freiwilliger Mitgliedschaft).
Liegt Ihr Bruttogehalt über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro pro Monat, ist Ihr monatlicher Höchstbeitrag gedeckelt – unabhängig vom tatsächlichen Einkommen.
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Warum der Zusatzbeitrag nicht alles ist.
Der Preis zählt – aber er zählt nicht allein. Zwei Kassen mit demselben Zusatzbeitrag können sich in dem, was sie leisten, spürbar unterscheiden. Was Sie also zusätzlich vergleichen sollten:
- Digitales Bonusprogramm AktivFit: Sammeln Sie mit dem digitalen Bonusprogramm der Audi BKK Bonuspunkte für nachgewiesene Gesundheitsmaßnahmen und sichern Sie sich eine jährliche Prämie von bis zu 120 Euro. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre, erhalten bis zu 80 Euro.
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- Präventionsangebote: Kurse digital oder vor Ort, Screenings und Gesundheitschecks – viele davon werden von uns bezuschusst oder vollständig übernommen. Beispielsweise begleiten wir Sie mit myHEALTHcoach und myWEIGHTcoach oder den Online-Trainings von hellobetter in ein gesünderes und aktiveres Leben – ohne Wartezeiten, ohne Umwege.
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Nicht jede günstige Kasse ist auch die richtige. Und nicht jede teure Kasse liefert mehr. Wer nur auf den Zusatzbeitrag schaut, sieht nur einen Teil des Bildes.
Konkret – das sind Ihre Vorteile als Audi BKK Mitglied
FAQ - Häufige Fragen rund um Beitragssatz & Zusatzbeitrag
Der aktuelle Zusatzbeitrag der Audi BKK beträgt 2,6 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,2 Prozent. Arbeitnehmende und Arbeitgebende teilen sich diesen Betrag je zur Hälfte.
Der allgemeine Beitragssatz beträgt für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich 14,6 Prozent. Der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell. Er wird von jeder Kasse eigenständig festgelegt und jährlich angepasst. Genau hier liegt der Preisunterschied zwischen den Kassen.
Ihr Beitrag ergibt sich aus dem Gesamtbeitragssatz (allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag) multipliziert mit Ihrem Bruttogehalt – maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro pro Monat. Als Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin zahlen Sie die eine Hälfte, Ihr Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die andere Hälfte.
Ja. Wenn Ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht – unabhängig von der regulären Kündigungsfrist. Die Kasse ist verpflichtet, Sie über diese Möglichkeit zu informieren. Bei der Audi BKK können Sie jederzeit Mitglied werden, wir sind offen für alle.
Ihr Beitrag ist gedeckelt. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze – sie liegt 2026 bei 5.812,50 Euro pro Monat – wird kein zusätzlicher GKV-Beitrag fällig. Wer mehr verdient, zahlt damit monatlich denselben Höchstbeitrag.
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