Sport machen, Vorsorge betreiben, fit sein: Gesundheit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein glückliches Leben. Nehmen Sie jetzt am Bonusprogramm AktivFit teil und sichern Sie sich einen jährlichen Bonus von bis zu 120 Euro. Machen Sie jetzt den ersten Schritt – und lassen Sie sich für Ihren Einsatz belohnen.
Es gibt so viele Möglichkeiten, um fit zu bleiben: Von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, über gesunde Ernährung bis hin zu Gesundheitskursen und einer Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Die Audi BKK unterstützt Sie mit zahlreichen Leistungen und Angeboten. Und das Beste: Je aktiver Sie sind und auf Ihre Gesundheit achten, desto mehr werden Sie von uns belohnt. Mit unserem Bonusprogramm AktivFit honorieren wir Ihr gesundheitliches Engagement mit einem jährlichen Bonus von bis zu 120 Euro. Sammeln Sie Bonuspunkte für Ihre Gesundheit und sichern Sie sich bares Geld.
Und noch eine gute Nachricht haben wir: Kinder profitieren ab sofort ebenfalls von ihrem eigenen Bonusprogramm AktivFit Kids mit bis zu 80 € jährlich.
FAQ - Häufig gestellte Fragen & Antworten
Am Audi BKK Bonusprogramm können alle teilnehmen, die bei der Audi BKK versichert sind. Sowohl Kinder als auch Erwachsene erhalten von uns einen Bonus für ihr gesundheitliches Engagement.
Um am digitalen Bonusprogramm teilzunehmen, klicken Sie einfach den Button „Bonusprogramm“ in der Audi BKK Service-App an und stimmen anschließend den Teilnahmebedingungen zu.
Alternativ können Sie Ihr Bonusheft online anfordern.
Gerne können Sie das Bonusheft mit allen wichtigen Informationen auch per Telefon oder Mail bestellen und Sie erhalten das Heft per Post.
Ja, das Nachtragen von Stempeln ins digitale Bonusprogramm ist ohne großen Aufwand möglich. Das Einreichen des Bonushefts in Papierform ist somit nicht mehr erforderlich.
Für familienversicherte Kinder kann das Bonusprogramm unter dem Nutzerkonto des Hauptversicherten angelegt werden. Hierzu muss über die Wechselfunktion auf dem Startscreen das Kind ausgewählt und anschließend das Bonusprogramm aktiviert werden.
Das Einreichen der Stempel unterscheidet sich nach der jeweiligen Sparte. In der Sparte „Vorsorge“ ist zum Beispiel die Angabe der Arztdaten plus das Untersuchungsdatum notwendig. In der Sparte „Impfungen“, sowie „Sport und Entspannung“ wird ein Nachweis (z. B. Impfnachweis, Teilnahmebestätigung für Präventionskurs, etc.) benötigt.
Über den Button „Auszahlung beantragen“ wird die erreichte Prämie ausgezahlt.
Akzeptiert werden folgende Nachweise:
- Sport & Entspannung: Teilnahmezertifikate/-bestätigungen, Verträge über Mitgliedschaften, Urkunden, Stempel aus dem physischen Bonusheft mit aktuellem Datum, Überweisungsbelege mit daraus hervorgehender Mitgliedschaft/Teilnahme etc.
- Impfungen: Impfpässe/-ausweise/ -zertifikat
Sowohl das digitale Programm als auch das Bonusheft in Papierform können Sie einmal im Jahr (spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres) einreichen.
Der Aufbau des digitalen Bonusprogramm und die dazugehörigen Bedingungen sind identisch zum Bonusprogramm in Papierform.
Eine Auszahlung ist ebenfalls grundsätzlich ab einem Stempel möglich.
Sobald alle Maßnahmen nachgewiesen sind, kann die Auszahlung der Bonusprämie beantragt werden.
Die Anweisung, das Geld auf das Bankkonto zu überweisen, erfolgt taggleich, spätestens am nächsten Werktag. Anschließend sind jedoch noch die Überweisungsdauer und Bankarbeitstage mit einzukalkulieren.
Ja! Unter dem Reiter „Bankdaten“ in der Übersicht der Service App kann diese sowohl geändert, als auch weitere Bankverbindungen hinzugefügt werden.
Nein. Den Status der Auszahlung können Sie über die Service-App einsehen.
Ob Yoga, Fitness oder Vorsorge: Es gibt eine ganze Reihe an Aktivitäten, die unser Bonusprogramm für alle Versicherten ab 15 Jahre fördert. Sich für bestimmte Sport-Sessions, Check ups und Impfungen mit einer Auszahlung belohnen zu lassen, ist unser Ansporn für Sie, um am Bonusprogramm teilzunehmen – mit ganzem Einsatz, für ein gesünderes Leben! Hier sehen Sie im Detail, welche Aktivitäten wir konkret fördern.
Rund um die Vorsorge
Jugendvorsorge
- J2 Vorsorgeuntersuchung
Zahnvorsorge
- bis 17 Jahren (zweimal jährlich)
- ab 18 Jahren (jährlich)
Check Up
- von 18 bis 34 Jahren (einmalig)
- ab 35 Jahren (alle drei Jahre)
Krebsfrüherkennung
- Frauen ab 20 Jahren (jährlich), ab 35 Jahren (alle drei Jahre)
- Männer ab 45 Jahren (jährlich)
Erweiterte Krebsfrüherkennung bei Frauen
- ab 30 Jahren (jährlich)
Hautkrebs-Screening
- ab 35 Jahren (alle zwei Jahre)
Darmkrebsfrüherkennung
- Ab 50 Jahre bis 54 Jahre (Frauen und Männer: jährlicher Test auf okkultes Blut im Stuhl)
- Ab 55 Jahre (Frauen und Männer: alle 2 Jahre Test auf okkultes Blut im Stuhl)
- Alternative zum Test auf verborgenes Blut im Stuhl:
- ab 50 Jahre Männer: alle 10 Jahre Darmspiegelung (Koloskopie)
- ab 55 Jahre Frauen: alle 10 Jahre Darmspiegelung (Koloskopie)
Zusätzliche Vorsorge gemäß § 25 SGB V i.V.m. G-BA Richtlinien
- Chlamydien-Screening (bis 25 Jahre jährlich)
- Mammographie-Screening (von 50 bis 69 Jahren - alle zwei Jahre)
- Ultraschalluntersuchung für Männer auf Bauchaortenaneurysma (einmalig)
Leistungen in der Schwangerschaft und Mutterschaft gemäß § 25 SGB V i.V.m. G-BA Richtlinien
- Screening auf Schwangerschaftsdiabetes
- Basis-Ultraschalluntersuchungen bei schwangeren Frauen zur Früherkennung von Schwangerschaftskomplikationen oder erweitertes Ultraschall-Screening im zweiten Schwangerschaftsdrittel
- HIV-Antikörper-Test für Schwangere zur Früherkennung einer HIV-Infektion
Eine Auflistung der empfohlenen Vorsorgeleistungen des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie auch hier.
Hinweis: Selbstverständlich können Sie Ihre Vorsorgetermine individuell vereinbaren und wahrnehmen.
Die jeweils festgelegten zeitlichen Intervalle der Bonifizierung – z. B. „alle drei Jahre“ – orientieren sich an den Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses und schließen eine vorherige Inanspruchnahme nicht aus!
Impfungen als gesundheitsfördernde Maßnahmen
Hier werden alle Ihre Impfungen nach der Ständigen Impfkommission (kurz: STIKO)-Empfehlung nach § 20i SGB V berücksichtigt, wenn die Impfserie vollständig durchgeführt wurde. Nähere Informationen finden Sie hier oder auch auf der offiziellen Seite des Robert-Koch-Instituts. Den Impfkalender finden Sie hier.
Sport & Entspannung
Sportliche Aktivität
- Aktive Mitgliedschaft im Sportverein
- Teilnahme am Hochschulsport
- Deutsches Sportabzeichen (DOBS) oder Deutsches Schwimmabzeichen (DSV)
Offizielle Infos finden Sie auch hier oder hier.
Fitness- oder Yoga-Studio
- Aktive Mitgliedschaft in einem qualitätsgesicherten Fitness- oder Yoga-Studio
Präventionskurs
- Kurs gemäß Leitfaden Prävention, bezuschusst durch die Audi BKK oder Kurs in der Audi BKK Gesundheitswoche
Auf der Suche nach einem passenden Kurs? Dann besuchen Sie doch mal unsere Audi BKK-Kursdatenbank. Hier ist für alle was dabei!
Unsere Gesundheitswoche finden Sie übrigens hier.
Unser Bonusprogramm für Kinder AktivFit Kids richtet sich an Versicherte bis 14 Jahre. Mit dem neuen Kinder-Bonusprogramm sorgen Sie aktiv für das Wohl Ihrer Kinder und können sich außerdem über ein jährliches Plus von bis zu 80 Euro für Ihre Jüngsten freuen.
Unser Bonusprogramm für alle Versicherten bis 14 Jahre fördert folgende Aktivitäten:
Rund um die Vorsorge
Zahnvorsorge
- Zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat (dreimal)
- danach bis zu 6 Jahren (jährlich)
- Von 6 bis 14 Jahren (zweimal pro Jahr)
Kindervorsorge
- U1 bis U6 vollständig durgeführt
- U7 bis U11 einzeln
Jugendvorsorge
- J1 Vorsorgeuntersuchung
Eine offizielle Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums über U- bzw. J-Untersuchungen finden Versicherte auch hier.
Zusätzliche Vorsorge als gesundheitsfördernde Maßnahme
- Neugeborenen-Hörscreening
- Neugeborenen-Screening Pulsoxymetrie
- Neugeborenen-Screening Mukoviszidose
- Chlamydien-Screening
- Neugeborenen-Screening auf Muskelatrophie (SMA)
- Neugeborenen-Screening auf Sichelzellkrankheit
Impfungen als gesundheitsfördernde Maßnahme
Hier werden alle Ihre Impfungen nach der Ständigen Impfkommission (kurz: STIKO)-Empfehlung nach § 20i SGB V berücksichtigt, wenn die Impfserie vollständig durchgeführt wurde (das kann bis zu drei Teilimpfungen erfordern). Der Stempel wird erst in dem Jahr berücksichtigt, indem die letzte Teilimpfung erfolgt ist.n alle Ihre Impfungen nach der Ständigen Impfkommission (kurz: STIKO)-Empfehlung nach § 20i SGB V berücksichtigt, wenn die Impfserie vollständig durchgeführt wurde.
Nähere Informationen finden Sie hier oder auch auf der offiziellen Seite des Robert-Koch-Instituts. Den Impfkalender finden Sie hier.
Sport & Entspannung
Sportliche Aktivität
- Aktive Mitgliedschaft im Sportverein
- Deutsches Sportabzeichen (DOBS) oder Deutsches Schwimmabzeichen (DSV)
Offizielle Infos dazu finden Versicherte auch hier
Präventionskurse als gesundheitsfördernde Maßnahme
- Kurs gemäß Leitfaden Prävention, bezuschusst durch die Audi BKK
Auf der Suche nach einem passenden Kurs? Dann besuchen Sie doch mal unsere Online-Audi BKK-Kursdatenbank. Hier ist für alle was dabei!