Vorsorge wahrnehmen, aktiv bleiben, etwas für sich tun – und dafür belohnt werden. Mit dem digitalen Bonusprogramm AktivFit der Audi BKK zahlt sich Ihr Gesundheitsbewusstsein aus. Sammeln Sie Bonuspunkte für nachgewiesene Gesundheitsmaßnahmen und sichern Sie sich eine jährliche Prämie von bis zu 120 Euro. Für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre gibt es AktivFit Kids – mit einem Bonus von bis zu 80 Euro pro Jahr. Alles digital, über die Meine Audi BKK App. Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Bonusprogramm AktivFit wissen sollten.
Was ist das Bonusprogramm AktivFit der Audi BKK?
AktivFit ist das digitale Bonusprogramm der Audi BKK. Es belohnt Ihr Gesundheitsbewusstsein mit bis zu 120 Euro im Jahr. Sachprämien sind nicht Teil unseres Angebots. AktivFit ist unsere Anerkennung für Ihre nachgewiesenen Gesundheitsmaßnahmen.
Das Prinzip: Sie nehmen an Gesundheitsmaßnahmen teil, beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen oder zertifizierten Gesundheitskursen, und reichen Ihre Nachweise digital ein. Jede anerkannte Maßnahme wird von uns mit zehn Euro belohnt. Bereits ab einer einzigen Maßnahme können Sie sich Ihren Bonus auszahlen lassen.
Auch Kinder können mitmachen. Während es für Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren AktivFit gibt, können Kinder bis 14 Jahren an AktivFit Kids teilnehmen. Das ist ein eigenes Bonusprogramm mit altersgerechten Maßnahmen und bis zu 80 Euro Bonus.
Übrigens: Mit unserem Programm GesundheitExtra unterstützen wir Ihr Engagement für Ihre Gesundheit noch weiter. Damit erstatten wir Ihnen pro Kalenderjahr bis zu 200 Euro für ausgewählte Leistungen aus den Bereichen Zahngesundheit, Osteopathie, Arzneimittel, Schwangerschaft und Mutterschaft zurück. Mehr erfahren Sie in unserem Bereich zu GesundheitExtra.
Wer kann am Bonusprogramm teilnehmen?
Grundsätzlich können alle Audi BKK Versicherten am Bonusprogramm AktivFit und AktivFit Kids teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
AktivFit richtet sich an Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren. Für versicherte Kinder bis 14 Jahre steht AktivFit Kids zur Verfügung. Die Nachweise für Kinder reichen die Eltern über die Meine Audi BKK App ein – ganz einfach über die Familienprofilfunktion. Auf unserer Seite zur Meine Audi BKK App erfahren Sie mehr dazu.
Sie starten, indem Sie Ihre erste bonusfähige Maßnahme einreichen. Es entstehen weder zusätzlichen Kosten noch eine Bindung an bestimmte Tarife.
Welche Gesundheitsmaßnahmen werden anerkannt?
Für Erwachsene werden im Bonusprogramm AktivFit Maßnahmen aus diesen drei Bereichen anerkannt:
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sport & Entspannung
- Impfungen
Entscheidend ist, dass die Maßnahme die definierten Kriterien der Audi BKK erfüllt – nicht jede Aktivität zählt automatisch. Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden.
Vorsorgeuntersuchungen
Dazu gehören unter anderem:
- Jugendvorsorge
- J2 Vorsorgeuntersuchung
- Zahnvorsorge
- bis 17 Jahren (zweimal jährlich)
- ab 18 Jahren (jährlich)
- Check Up
- von 18 bis 34 Jahren (einmalig)
- ab 35 Jahren (alle drei Jahre)
- Krebsfrüherkennung
- Frauen ab 20 Jahren (jährlich), ab 35 Jahren (alle drei Jahre)
- Männer ab 45 Jahren (jährlich)
- Erweiterte Krebsfrüherkennung
- Frauen ab 30 Jahren (jährlich)
- Hautkrebs-Screening
- ab 35 Jahren (alle zwei Jahre)
- Darmkrebsfrüherkennung
- Ab 50 Jahren Test auf okkultes Blut im Stuhl (alle zwei Jahre)
- Alternativ ab 50 Jahren Darmspiegelung (alle zehn Jahre)
- Zusätzliche Vorsorge gemäß § 25 SGB V i.V.m. G-BA Richtlinien
- Chlamydien-Screening (Frauen: bis 24 Jahre jährlich)
- Mammographie-Screening (Frauen: von 50 bis 75 Jahren - alle zwei Jahre)
- Ultraschalluntersuchung für Männer auf Bauchaortenaneurysma (einmalig) ab 65 Jahren
- Ab 01.04.2026: Lungenkrebs-Früherkennung für Raucherinnen und Raucher (von 50 bis 75 Jahren - alle 12 Monate)
- Leistungen in der Schwangerschaft und Mutterschaft gemäß § 25 SGB V i.V.m. G-BA Richtlinien
- Screening auf Schwangerschaftsdiabetes
- Basis-Ultraschalluntersuchungen bei schwangeren Frauen zur Früherkennung von Schwangerschaftskomplikationen oder erweitertes Ultraschall-Screening im zweiten Schwangerschaftsdrittel
- HIV-Antikörper-Test für Schwangere zur Früherkennung einer HIV-Infektion
Eine Auflistung der empfohlenen Vorsorgeleistungen des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie auch unter dem Link.
Hinweis: Selbstverständlich können Sie Ihre Vorsorgetermine individuell vereinbaren und wahrnehmen.
Die jeweils festgelegten zeitlichen Intervalle der Bonifizierung - z. B. "alle drei Jahre" - orientieren sich an den Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses und schließen eine vorherige Inanspruchnahme nicht aus!
Sport und Entspannung
- Aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder qualitätsgesicherten Fitness- bzw. Yoga-Studio
- Teilnahme am Hochschulsport
- Deutsches Sportabzeichen (DOSB) oder Deutsches Schwimmabzeichen (DSV)
- Präventionskurse gemäß Leitfaden Prävention, bezuschusst durch die Audi BKK
Passende Kurse finden Sie in auch in der Kursdatenbank der Audi BKK.
Schutzimpfungen
Alle Impfungen gemäß STIKO-Empfehlung nach § 20i SGB V werden berücksichtigt, sofern die Impfserie vollständig abgeschlossen wurde. Der Nachweis wird in dem Jahr anerkannt, in dem die letzte Teilimpfung erfolgt ist.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Impfungen oder auch auf der offiziellen Seite des Robert-Koch-Instituts. Beachten Sie außerdem den Impfkalender des Robert Koch-Instituts.
AktivFit Kids: Bonusprogramm für Kinder
Gesundheitsförderung fängt früh an. Mit AktivFit Kids können auch die Jüngsten von einem eigenen Bonusprogramm profitieren. Ohne Leistungsdruck, mit Fokus auf altersgerechte Vorsorge.
Anerkannte Maßnahmen für Kinder bis 14 Jahre:
- Kinder- und Jugendvorsorge: U1 bis U6 (vollständig), U7 bis U11 (einzeln), J1 (Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie eine offizielle Übersicht über U- bzw. J-Untersuchungen
- Zahnvorsorge: je nach Alter ein- bis dreimal jährlich
- Neugeborenen Screenings (Hörscreening, Pulsoxymetrie, Mukoviszidose, sowie erweitertes Neugeborenen-Screening) und Chlamydien-Screening
- Schutzimpfungen gemäß STIKO-Empfehlung
- Aktive Mitgliedschaft im Sportverein
- Deutsches Sportabzeichen oder Deutsches Schwimmabzeichen
- Präventionskurse (ab sechs Jahren)
Die Nachweise für Kinder reichen die Eltern über die Meine Audi BKK App ein. Über die Familienprofilfunktion wechseln Sie einfach zum Profil Ihres Kindes und verwalten dort das Bonusprogramm. Zusätzliche Zugangsdaten sind für familienversicherte Kinder nicht erforderlich.
Der Bonus kann – wie bei Erwachsenen – direkt auf Ihr Bankkonto ausgezahlt werden.
Welche weiteren Vorteile die Audi BKK für Familien bereithält, erfahren Sie in unserem Bereich zur Familienversicherung.
Wie funktioniert das digitale Bonusprogramm konkret?
Das Bonusprogramm AktivFit läuft vollständig digital über die Meine Audi BKK App. Sollten Sie noch ein Bonusheft nutzen, kann dies unkompliziert über die Meine Audi BKK App eingereicht werden.
So funktioniert es – Schritt für Schritt:
- App herunterladen und einloggen: Installieren Sie die Meine Audi BKK App und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
- Maßnahme durchführen: Nehmen Sie an einer bonusfähigen Gesundheitsmaßnahme teil – etwa einer Vorsorgeuntersuchung, einem Präventionskurs oder einer Impfung.
- Maßnahme einreichen: Tragen Sie Ihre Maßnahme anschließend direkt in der App ein. Hierzu können sie z.B. Nachweise wie Teilnahmebestätigungen, einen Vertrag oder ein Foto Ihres Impfpasses hochladen
- Bonus auszahlen lassen: Sobald der Nachweis geprüft ist, können Sie Ihr Guthaben direkt auf Ihr Bankkonto überweisen lassen. Die Anweisung erfolgt taggleich oder am nächsten Werktag.
Sie behalten jederzeit den Überblick: Die App zeigt Ihnen transparent, welche Maßnahmen Sie bereits eingereicht haben und wie hoch Ihr aktuelles Bonusguthaben ist. Weniger Verwaltungsaufwand, keine zusätzlichen Apps oder Webseiten.
Tipp: Falls Sie bereits ein Bonusheft in Papierform mit Stempeln haben – kein Problem. Die Einträge lassen sich ohne großen Aufwand in das digitale Bonusprogramm übertragen.
In 3 Schritten zu Ihrem Bonus:

Welche Boni gibt es und wie erfolgt die Auszahlung?
Jede anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit einem Bonus von zehn Euro belohnt. Pro Kalenderjahr können Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren bis zu 120 Euro sammeln; bei AktivFit Kids sind es bis zu 80 Euro.
Die Auszahlung erfolgt als Geldprämie direkt auf Ihr Bankkonto. Sie entscheiden selbst, wann Sie Ihren Bonus auszahlen lassen – und zwar schon ab der ersten Maßnahme. Der Auszahlungsantrag muss bis zum 31. März des Folgejahres gestellt werden. Nicht beantragte Boni verfallen nach dieser Frist.
Den Status Ihrer Auszahlung können Sie jederzeit in der Meine Audi BKK App einsehen.
Hinweis zur Steuer: Die Audi BKK ist gesetzlich verpflichtet, neben Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auch Bonuszahlungen aus dem Bonusprogramm AktivFit an die Finanzbehörden zu melden. Im Steuerjahr 2021 hat das Bundesministerium für Finanzen eine sogenannte Vereinfachungsregelung eingeführt. Danach sind pro Versicherten Bonuszahlungen bis 150 Euro steuerfrei. Sollte die Bonuszahlung 150 Euro überschreiten, muss der übersteigende Betrag der Finanzbehörde gemeldet werden.
Häufige Missverständnisse zum Bonusprogramm
Rund um Bonusprogramme von Krankenkassen gibt es einige Irrtümer. Hier die wichtigsten Klarstellungen:
- „Der Bonus ersetzt Leistungen der Krankenkasse.“
Nein. Das Bonusprogramm ist eine zusätzliche Anerkennung für gesundheitsbewusstes Verhalten. Es hat keinen Einfluss auf Ihre regulären Leistungsansprüche.
- „Jede Sportaktivität bringt automatisch Bonuspunkte.“
Nicht ganz. Bonusfähig sind definierte Maßnahmen mit Nachweis – etwa die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder ein zertifizierter Präventionskurs. Ein Spaziergang im Park zählt leider nicht.
- „Wer nicht teilnimmt, hat Nachteile.“
Die Teilnahme ist vollständig freiwillig. Wer nicht teilnimmt, hat keinerlei Nachteile bei den regulären Kassenleistungen.
FAQ - Häufig gestellte Fragen & Antworten zum Bonusprogramm
Sie können Ihre Teilnahme ganz einfach über die Meine Audi BKK App erklären und anschließend direkt ihre bonusfähigen Maßnahmen eintragen
Je nach Maßnahme unterschiedlich: Teilnahmebestätigungen, Mitgliedschaftsverträge, Impfpässe oder ärztliche Bescheinigungen. Bei Vorsorgeuntersuchungen reicht es beispielsweise, das Datum des Arztbesuchs sowie Adressdaten einzureichen. Die digitale Einreichung über die App ist in jedem Fall ausreichend.
Akzeptiert werden folgende Nachweise:
- Teilnahmezertifikate/-bestätigungen (z.B. von Sport- und Gesundheitskursen)
- Verträge über Mitgliedschaften (z.B. im Sportverein)
- Urkunden (z.B. über Sportabzeichen)
- Stempel aus dem physischen Bonusheft mit aktuellem Datum
- Überweisungsbelege mit daraus hervorgehender Mitgliedschaft/Teilnahme an Gesundheitsmaßnahmen
- Impfpässe/-ausweise/-zertifikat
Der Bonus ist an das Kalenderjahr gebunden. Die Auszahlung muss bis zum 31. März des Folgejahres beantragt werden. Nachweise müssen innerhalb dieser Frist vorliegen.
Das digitale Bonusprogramm kann über die Meine Audi BKK App genutzt werden. Für Alternativen wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an unseren Kundenservice.

Ja, über AktivFit Kids. Familienversicherte Kinder bis 14 Jahre nehmen über das Familienprofil in der App teil. Klicken Sie dazu oben rechts auf Ihr Profil und wählen Sie das gewünschte Familienmitglied aus. Dort können Sie dann unter anderem das Bonusprogramm Ihrer Kinder verwalten und digital Stempel sammeln. Dafür werden keine weiteren Zugangsdaten benötigt.
Bereits ab einer einzigen anerkannten Maßnahme können Sie sich Ihren Bonus auszahlen lassen.
Ja. Vorhandene Stempel aus dem Bonusheft in Papierform können problemlos in das digitale Bonusprogramm übertragen werden. Ein Übertrag der Stempel in das nächste Kalenderjahr ist allerdings nicht möglich.
Die Anweisung auf Ihr Bankkonto erfolgt taggleich oder am nächsten Werktag. Danach sind noch die üblichen Bankarbeitstage zu berücksichtigen.
Bonuszahlungen bis 150 Euro pro Versicherten und Steuerjahr sind gemäß Vereinfachungsregelung steuerfrei. Beträge über 150 Euro werden den Finanzbehörden gemeldet.
Weiterführende Informationen
- Gemeinsamer Bundesausschusses - Vorsorgeleistungen
- Robert-Koch-Institut - Impfempfehlungen
- Deutsches Sportabzeichen (DOSB)
- Deutsches Schwimmabzeichen (DSV)


