Impfungen

Ob coole Typen, starke Frauen oder vorlaute Kids: Wenn es ans Impfen geht, kriegen alle weiche Knie. Dabei ist es oft nur ein kleiner Pikser, der vor unangenehmen Infektionen schützt und Leben retten kann.

Auf einen Blick

  • Über Ihre Gesundheitskarte werden alle gesetzlichen Standardimpfungen (STIKO) im Rahmen der Regelleistung abgerechnet.
  • Wir empfehlen Ihnen die regelmäßige Überprüfung Ihres Impfpasses.

Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung

Im Detail

Wichtige Informationen zu Schutzimpfungen

  • Um einen vollständigen Impfschutz aufzubauen, braucht es Zeit. Bitte berücksichtigen Sie eventuell erforderliche Mindestabstände zwischen  einzelnen Impfungen.
  • Sämtliche Früherkennungsuntersuchungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche können für die Impfprophylaxe genutzt werden.
  • Sofern keine spezifischen Kontraindikationen vorliegen, können auch Personen mit chronischen Krankheiten die im Impfkalender angegebenen Standardimpfungen erhalten
  • Es wird empfohlen, Impfungen für Säuglinge möglichst frühzeitig durchzuführen und bis zum Alter von 14 bzw. 23 Monaten die Grundimmunisierung zu vollenden.
  • Die Erfahrung zeigt, dass Impfungen, die später als empfohlen begonnen wurden, häufig nicht zeitgerecht fortgesetzt werden.
  • Bei bestehenden Impflücken haben Kinder nur einen unzureichenden Impfschutz.
  • Es wird empfohlen, spätestens vor dem Schuleintritt für einen dem Alter entsprechenden, vollständigen Impfschutz zu sorgen.
  • Bei Jugendlichen ist es ratsam, versäumte Impfungen bis zum 18. Lebensjahr nachzuholen.

Alle Impfungen auf einen Blick im Robert-Koch-Impfkalender

Inanspruchnahme

Die Abrechnung erfolgt einfach und unkompliziert über Ihre elektronische Gesundheitskarte. Legen Sie diese bitte zusammen mit Ihrem Impfpass beim Arztbesuch vor.

Weiterführende Informationen

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