Verreisen, die Welt entdecken, Kraft tanken: Sie haben es sich verdient – mit der richtigen Reiseschutzimpfung. Als Krankenkasse an Ihrer Seite möchten wir, dass Sie Ihren Urlaub in der Ferne frei und sorglos genießen können. Deswegen gehört die Kostenübernahme für Ihre Reiseimpfung, auch über den gesetzlichen Rahmen der Krankenkassen hinaus, zu unseren stärksten Leistungen. Ob Fernreise, Geschäftsreise oder Familienurlaub: Wir unterstützen Sie dabei, gut geschützt unterwegs zu sein. Hier finden Sie deshalb alle wichtigen Informationen zum Thema Reiseschutzimpfung.
Welche Reiseimpfungen übernimmt die Krankenkasse?
Die Audi BKK erstattet die Kosten für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Reiseschutzimpfungen. Die Kostenübernahme der Impfleistung gilt unabhängig von Ihrem beruflichen oder privaten Reiseziel: ob Asien, Afrika, Südamerika oder andere Regionen.
Erstattet werden sowohl die Impfstoffkosten als auch die ärztliche Leistung bis zum 2,3-fachen Satz. Die Impfung muss von einem kassenzugelassenen Arzt oder einer kassenzugelassenen Ärztin vorgenommen werden.
Sie wünschen sich zusätzlichen Schutz auf Ihren Reisen? Wie das geht, erfahren Sie auf unserer Seite zum Thema Zusatzversicherungen.
Erstattungsfähige Reiseimpfungen:
- Cholera
- COVID-19
- Dengue
- FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
- Gelbfieber
- Hepatitis A und B
- Influenza
- Japanische Enzephalitis
- Meningokokken-C-Meningitis (ACWY)
- Poliomyelitis
- Tollwut
- Tuberkolose
- Typhus
- Chikungunya
- Malaria-Prophylaxe (Tabletten)
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Hinweis: Entscheidend für die Auswahl Ihrer Reiseschutzimpfung(en) ist die individuelle medizinische Empfehlung für Ihr Reiseziel.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit die Audi BKK die Kosten übernimmt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Medizinische Empfehlung: Die Impfung muss auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) vorgenommen werden. Informieren Sie sich dazu, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin oder über die kostenlose reisemedizinische Sprechstunde unserer Medizinischen Hotline.
- Zeitpunkt: Die Impfung muss vor Reiseantritt erfolgen. Wann welche Impfung vorgenommen werden sollte, ist sehr unterschiedlich. Lassen Sie sich daher mindestens sechs Wochen vorher reisemedizinisch beraten.
- Durchführung: Die Impfung muss von einer kassenzugelassenen Ärztin oder einem kassenzugelassenen Arzt durchgeführt werden.
- Abrechnung: Die Kosten werden in der Regel zunächst privat in Rechnung gestellt. Sie reichen die Rechnung anschließend bei der Audi BKK ein – beispielsweise über die Meine Audi BKK App. Die Kostenübernahme Ihrer Reiseschutzimpfung verläuft so schnell und unkompliziert.
So erstatten wir Ihre Kosten in der Meine Audi BKK App
Die Rückerstattung Ihrer Kosten für eine Reiseschutzimpfung ist unkompliziert:
- Beratung und Impfung: Lassen Sie sich reisemedizinisch beraten und die empfohlenen Impfungen durchführen.
- Rechnung erhalten: Sie erhalten eine Rechnung über den Impfstoff und die ärztliche Leistung.
- Unterlagen einreichen: Reichen Sie die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei uns ein. Geben Sie dabei Ihr Reiseland und Ihre Bankverbindung an.
- Erstattung erhalten: Nach der Prüfung Ihrer Reiseschutzimpfung Kostenübernahme überweisen wir Ihnen den erstattungsfähigen Betrag direkt auf Ihr Konto.
Tipp: Am schnellsten geht es über die Meine Audi BKK App. Dort können Sie Ihre Unterlagen direkt hochladen. Mehr zur Meine Audi BKK App erfahren Sie hier.
In 3 Schritten zum Rechnungs-Upload:

Warum Reiseschutzimpfungen medizinisch sinnvoll sind
In vielen Reiseländern kommen Infektionskrankheiten vor, die in Deutschland selten oder gar nicht auftreten, sogenannte endemische Krankheiten. Einige davon können schwere oder sogar lebensbedrohliche Verläufe nehmen.
Reiseschutzimpfungen schützen Sie gezielt vor diesen Risiken. Die Vorsorge ist dabei deutlich risikoärmer als eine Behandlung im Ausland und ergänzt Ihren allgemeinen Impfschutz sinnvoll. Auf unserer Website zu unserem Auslandnotfallservice erfahren Sie mehr über Notfallbehandlungen in anderen Ländern.
Welche Impfungen für Ihr Reiseziel empfohlen werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Land, der Region, der Reisedauer und Ihren geplanten Aktivitäten. Eine reisemedizinische Beratung klärt, welcher Schutz für Sie persönlich sinnvoll ist.
Reiseschutzimpfung oder Standardimpfung – was ist der Unterschied?
Standardimpfungen sind Teil des allgemeinen Impfschutzes, den die STIKO für alle Menschen in Deutschland empfiehlt, unabhängig von einer Reise. Dazu gehören beispielsweise Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie oder Masern.
Reiseschutzimpfungen sind dagegen anlassbezogen: Sie werden empfohlen, wenn Sie in Regionen reisen, in denen bestimmte Infektionskrankheiten verbreitet sind.
Beide Leistungsbereiche sind bei der Audi BKK abgedeckt, aber mit unterschiedlichen Abrechnungswegen. Auf der Seite zu Standardimpfungen erhalten Sie dazu mehr Informationen.
Reisemedizinische Beratung: So finden Sie die richtige Anlaufstelle
Sie sind unsicher, welche Impfungen Sie benötigen? Verschiedene Anlaufstellen helfen Ihnen weiter:
Meine Audi BKK App: In der App finden Sie aktuelle reisemedizinische Informationen und können Ihre Reise mit den empfohlenen Impfungen planen. Auf dieser Seite zur Meine Audi BKK App erfahren Sie mehr dazu.
Medizinische Hotline der Audi BKK: Unsere medizinischen Fachleute beraten Sie kostenfrei zu Impfempfehlungen für Ihr Reiseziel. Die Seite zur Medizinischen Hotline hält weiterführende Informationen für Sie bereit.
Tropeninstitut: Für komplexe Reisen oder spezielle Fragen sind Tropeninstitute die richtige Adresse.
Centrum für Reisemedizin (CRM): Online-Informationen zu Impfempfehlungen nach Ländern und des jeweiligen Reisestils (Individualreise oder Pauschalreise).
Hausärztliche Praxis: Viele Hausärztinnen und Hausärzte bieten reisemedizinische Beratung an. Die Kosten für eine reisemedizinische Beratung können nicht erstattet werden.
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FAQ – Häufige Fragen zur Reiseschutzimpfung
Die Audi BKK übernimmt alle Reiseschutzimpfungen, die medizinisch empfohlen sind basierend auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Eine pauschale Liste gibt es nicht, da die Empfehlung immer vom konkreten Reiseziel abhängt.
Ja. Gelbfieberimpfungen werden übernommen, sofern sie für Ihr Reiseziel medizinisch empfohlen sind. Bei Unsicherheiten kann eine Impfberatung vor einer Auslandsreise sinnvoll sein.
In der Regel ja. Sie erhalten eine Privatrechnung und reichen diese im Nachgang bei der Audi BKK ein. Die Erstattung erfolgt nach Prüfung direkt auf Ihr Konto. Schnell und einfach geht das über die Meine Audi BKK App. Sie haben Anspruch auf Kostenübernahme für sämtliche empfohlene Reiseschutzimpfungen in voller Höhe. Die ärztlichen Leistungen zu Ihrer Impfung können bis maximal zum 2,3-fachen Satz der GOÄ für reguläre Kosten, die der Arzt für Untersuchungen bzw. Beratungen im Rahmen der Reiseschutzimpfung abrechnet, übernommen werden.
Nein. Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich. Voraussetzung für die Erstattung ist die medizinische Empfehlung der Impfung.
Ja. Die Leistung gilt für alle Versicherten der Audi BKK unabhängig vom Alter.
Die Meine Audi BKK App bietet Ihnen umfangreiche reisemedizinische Informationen. Außerdem können Sie sich an die kostenlose Medizinische Hotline der Audi BKK wenden.
Am einfachsten über die Meine Audi BKK App. Alternativ können Sie die Unterlagen per Post einreichen. Benötigt werden: ärztliche Verordnung, Rechnung, Angabe des Reiselandes und Ihre Bankverbindung.
Ihre Audi BKK erstattet die Kosten für Schutzimpfungen, die im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise stehen. Voraussetzung ist, dass Sie sich bei einem kassenzugelassenen Arzt oder einer kassenzugelassenen Ärztin haben impfen lassen – und zwar auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI). Die Leistung Ihrer Krankenkasse umfasst sowohl den Impfstoff als auch die Kosten für die ärztliche Behandlung. Sie haben Anspruch auf Kostenübernahme für sämtliche empfohlene Reiseschutzimpfungen in voller Höhe. Die ärztlichen Leistungen zu Ihrer Impfung können bis maximal zum 2,3-fachen Satz der GOÄ für reguläre Kosten, die der Arzt für Untersuchungen bzw. Beratungen im Rahmen der Reiseschutzimpfung abrechnet, übernommen werden.
Wir benötigen für die Erstattung folgende Unterlagen: die ärztliche Verordnung, die Rechnung für den Impfstoff sowie die Kosten für das ärztliche Honorar. Reichen Sie uns diese Unterlagen unter Angabe Ihres Reiselandes und Ihrer Bankverbindung ein. Nach Prüfung überweisen wir Ihnen den erstattungsfähigen Betrag direkt auf Ihr Konto.
Am schnellsten und sichersten laden Sie bitte die Unterlagen für Ihre Impfungen einfach in der Meine Audi BKK App hoch.


