Verreisen, die Welt entdecken, Kraft für den Alltag tanken: Sie haben es sich verdient. Als Krankenkasse an Ihrer Seite möchten wir, dass Sie Ihren Urlaub in der Ferne frei, sorglos und mit vollem Impfschutz genießen können. Deswegen unterstützen wir Ihre Schutzimpfungen – auch über den gesetzlichen Rahmen der Krankenkassen hinaus. Haben Sie Fragen zu Ihrer Reise, Impfungen und Kostenübernahme? Dann nutzen Sie gerne auch unsere kostenfreie reisemedizinische Beratung.
In 3 Schritten zum Rechnungs-Upload:
Noch nicht Mitglied? Profitieren auch Sie von unseren Vorteilen.
FAQ – Häufige Fragen zur Reiseschutzimpfung
Sie möchten mehr Informationen über einzelne Impfungen und ihren Impfschutz oder empfohlene Schutzimpfungen für ein Land erhalten? Gerne! Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten am Gesundheitstelefon reisemedizinisch beraten. Für Versicherte der Audi BKK ist dieser Service natürlich kostenfrei. So gehen Sie sicher, dass Sie an alle notwendigen Schutzimpfungen denken, die für Ihr Reiseziel erforderlich sind. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise auch beim Centrum für Reisemedizin (CRM). Bei dem unabhängigen Fachinstitut finden Sie aktuelle reisemedizinische Meldungen aus erster Hand sowie Informationen zu Reiseländern.
Bitte beachten Sie, dass wir Impfkosten für Ihre Reise nur übernehmen können, sofern diese auch von der STIKO empfohlen sind. Halten Sie hierzu gerne Rücksprache mit unserem Gesundheitstelefon oder Ihrem niedergelassenem Arzt oder Ihrer Ärztin.
Zum Gesundheitstelefon Ihrer Audi BKK geht es hier.
Zum Centrum für Reisemedizin geht es hier.
Die folgenden Impfungen sind in der Leistung Reiseschutzimpfung enthalten.
- FSME-Impfung (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
- Hepatitis A, Hepatitis B
- Tollwut
- Typhus
- Gelbfieber
- Cholera
- Malaria-Prophylaxe (Tabletten)
- Poliomyelitis
- Japanische Enzephalitis
- Meningokokken-C-Meningitis bzw. ACWY
- Dengue (Kostenübernahme seit 01.12.2023)
Ihre Audi BKK erstattet die Kosten für Schutzimpfungen, die im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise stehen. Voraussetzung ist, dass Sie sich bei einem kassenzugelassenen Arzt oder einer kassenzugelassenen Ärztin haben impfen lassen – und zwar auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI). Die Leistung Ihrer Krankenkasse umfasst sowohl den Impfstoff als auch die Kosten für die ärztliche Behandlung. Sie haben Anspruch auf Kostenübernahme für sämtliche empfohlene Reiseschutzimpfungen in voller Höhe. Die ärztlichen Leistungen zu Ihrer Impfung können bis maximal zum 2,3-fachen Satz der GOÄ für reguläre Kosten, die der Arzt für Untersuchungen bzw. Beratungen im Rahmen der Reiseschutzimpfung abrechnet, übernommen werden.
Wir benötigen für die Erstattung folgende Unterlagen: die ärztliche Verordnung, die Rechnung für den Impfstoff sowie die Kosten für das ärztliche Honorar. Reichen Sie uns diese Unterlagen bitte im Original unter Angabe Ihres Reiselandes und Ihrer Bankverbindung ein. Nach Prüfung überweisen wir Ihnen den erstattungsfähigen Betrag direkt auf Ihr Konto.
Der Papierweg ist Ihnen zu kompliziert? Unser Tipp: Bequemer geht es auf digitalem Weg mit der Audi BKK Service App. Über den digitalen Kanal können Sie die Unterlagen für Ihre Impfungen schnell und unkompliziert hochladen.
Zur Audi BKK Service App geht es hier.