Gesundheit ist ein Geschenk – investieren sollten wir trotzdem. Die Audi BKK unterstützt Ihr Engagement in Sachen Gesundheit und Vorsorge und zahlt Ihnen für ausgewählte Leistungen pro Kalenderjahr bis zu 200 Euro zurück – mit GesundheitExtra.
Im Detail
Im Rahmen von GesundheitExtra übernimmt die Audi BKK die Kosten bis zu bestimmten Höchstgrenzen für eine Vielzahl an frei wählbaren Angeboten, die grundsätzlich Privatleistungen darstellen. Jeder Versicherte kann diese eigenverantwortlich in Anspruch nehmen und sich die Kosten anschließend von der Audi BKK erstatten lassen.
Der Gesamtanspruch im Rahmen von GesundheitExtra ist für jeden Versicherten auf höchstens 200 Euro jährlich begrenzt.
1. Arzneimittel
- nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, die durch einen Arzt verordnet wurden
Kostenübernahme von bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr
2. Zahngesundheit
- Fissurenversiegelung der kariesfreien Prämolaren
- zweite Zahnsteinentfernung innerhalb eines Kalenderjahres
- Bakterientest bei anstehender Parodontosebehandlung
- Test zum Ausschluss von Metallallergien ohne Vorliegen anamnestischer oder klinischer Hinweise
- Kariesinfiltration
- professionelle Zahnreinigung
Kostenübernahme von bis zu 40 Euro pro Kalenderjahr
3. Osteopathie
- Der Leistungserbringer der osteopathischen Behandlung erbringt die Leistung in der fachlich gebotenen Qualität
- Der Leistungserbringer hat eine umfassende osteopathische Ausbildung absolviert (nachgewiesen durch eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband der Osteopathie bzw. der Berechtigung zum Beitritt in einen Verband)
- Es liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, die die osteopathische Behandlung empfiehlt
Kostenübernahme von bis zu 30 Euro je Sitzung, für maximal vier Sitzungen. Höchstbetrag pro Kalenderjahr 120 Euro.
4. Schwangerschaft/Mutterschaft
- Geburtsvorbereitungskurs bei Hebamme für den Lebenspartner, wenn beide Elternteile bei der Audi BKK versichert sind
- Rufbereitschaft einer zugelassenen freiberuflich tätigen Hebamme
- ärztliche Leistungen, die mit dem Ziel erbracht werden, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken:
- Toxoplasmosetest, sofern keine Leistung nach den Mutterschaftsrichtlinien
- Aus rechtlichen Gründen können Ultraschall-Untersuchungen ab dem 01.01.2022 nicht mehr erstattet werden.
- Feststellung der Antikörper auf Hepatitis C, Ringelröteln, Windpocken und Zytomegalie (CMV Antikörpertest), sofern keine Leistung nach den Mutterschafts-Richtlinien - Von Vertragsärzten und –ärztinnen über Privatrezept verordnete Folsäure-, Magnesium-, Jod- und/oder Eisenpräparate, sofern diese von einer Apotheke abgegeben oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurden
Kostenübernahme von bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr.
NEU! Einreichung nun auch ganz unkompliziert per Audi BKK Service App möglich
Sie können Audi BKK GesundheitExtra ganz einfach ab dem 01.01. eines Kalenderjahres, frühestens jedoch ab Versicherungsbeginn, in Anspruch nehmen. Reichen Sie die notwendigen Unterlagen (Rechnung, ärztliche Verordnung bei Arzneimittel und Osteopathie) einfach im Original bei uns ein. Alternativ können Sie Ihre Unterlagen auch ganz einfach über unsere Service App übermitteln. Einen gesonderten Antrag für die Einreichung benötigen Sie nicht, ein kurzes Anschreiben mit Ihrer IBAN genügt. Wenn Sie eine der Leistungen in Anspruch genommen haben, erstatten wir Ihnen den Betrag bis zur jeweiligen Höchstgrenze.
Eine Übertragung des Guthabens bzw. Restguthabens auf andere Versicherte sowie auf das folgende Kalenderjahr ist nicht möglich. Bitte lassen Sie uns die zahlungsbegründeten Unterlagen bis zum 31.03. des Folgejahres zukommen.
Erstattungen über GesundheitExtra sind schädlich für einen bestehenden Wahltarif Prämienzahlung. Es erfolgt keine Auszahlung der Prämie aus dem Wahltarif.