GesundheitExtra

Möchten Sie mehr für Ihre Gesundheit tun? Die Audi BKK unterstützt Ihr Engagement in Sachen Gesundheit und Vorsorge und zahlt Ihnen für ausgewählte Leistungen pro Kalenderjahr bis zu 200 Euro zurück. Sie haben die Wahl aus Zusatzleistungen zu Zahngesundheit, Osteopathie, Arzneimittel, Schwangerschaft oder Mutterschaft.

Auf einen Blick

  • Erstattung der Kosten ausgewählter Leistungen aus den Bereichen Zahngesundheit, Osteopathie, Arzneimittel, Schwangerschaft oder Mutterschaft
  • Geld zurück: Bis zu 200 Euro Kostenerstattung pro Kalenderjahr
  • Abrechnung schnell, einfach und smart mit der Audi BKK Service-App

Folgende Leistungen stehen zur Wahl

Arzneimittel

Schätzen Sie die sanfte Heilkraft der Homöopathie? Wir erstatten unseren Versicherten Kosten für die Arzneimittel, auch wenn das sonst nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zählt. Sichern Sie sich unsere Kostenerstattung für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichte Arzneimittel der Homöopathie.

Ihre Audi BKK bezuschusst dies mit bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr.

Zahngesundheit

Schützen Sie Ihre Zähne langfristig und sparen Sie gleichzeitig Geld. Ihre Audi BKK bezuschusst folgenden Leistungen ab 01.08.2023 mit bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr :

  • Professionelle Zahnreinigung: Auch wenn Ihre Zahnbürste einen guten Job macht, erreicht sie nicht immer alle Stellen. Lassen Sie Ihre Zähne deswegen regelmäßig auch professionell reinigen, um sie zusätzlich zu schützen.
  • Fissurenversiegelung: schützt Ihre Zähne rechtzeitig vor Karies
  • zweite Zahnsteinentfernung innerhalb eines Kalenderjahres
  • Bakterientest bei anstehender Parodontosebehandlung
  • Test zum Ausschluss von Metallallergien – dafür ist keine Anamnese oder klinischer Hinweis nötig
  • Kariesinfiltration: mikroinvasive Behandlung der kariösen Stelle mit einer speziellen Substanz 


Hier geht’s direkt zum digitalen ­Antrag:

Login Online-Center

Noch kein Zugang? Sie benötigen ein Benutzerkonto im Online-Center der Audi BKK, um den Antrag direkt auszufüllen und an uns zu übermitteln.
Einfach hier registrieren.

Zur Registrierung
 

Osteopathie

Wir unterstützen alternative Behandlungsmethoden – und die Osteopathie zählt dazu. Im Rahmen von GesundheitExtra beteiligen wir uns an den Kosten mit bis zu 30 Euro je Behandlung für vier Sitzungen, also maximal 120 Euro pro Kalenderjahr. Bitte beachten Sie dabei:

  • Die fachliche Qualität der osteopathischen Behandlung muss sichergestellt sein.
  • Der Osteopath oder die Osteopathin müssen eine spezifische Qualifizierung nachweisen können. Das heißt Mitglied im Bundesverband der Osteopathen oder zumindest beitrittsberechtigt zu einem solchen Verband sein.
  • Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss die osteopathische Behandlung in Form einer schriftlichen Bescheinigung empfehlen. 
Schwangerschaft/ Mutterschaft

Die Audi BKK übernimmt bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für Extraleistungen rund um Ihre Schwangerschaft und Mutterschaft:

  • Geburtsvorbereitungskurs bei einer Hebamme für den Lebenspartner je Schwangerschaft: Dieser bereitet Eltern optimal auf die Geburt ihres Babys und die erste Zeit mit dem Neugeborenen vor.
  • Rufbereitschaft einer zugelassenen freiberuflich tätigen Hebamme je Schwangerschaft
  • ärztliche Leistungen, die mit dem Ziel erbracht werden, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken:
    - Toxoplasmosetest, sofern keine Leistung nach den Mutterschaftsrichtlinien
    - Aus rechtlichen Gründen können Ultraschall-Untersuchungen seit dem 01.01.2022 nicht mehr erstattet werden
    - Feststellung der Antikörper auf Hepatitis C, Ringelröteln, Windpocken und Zytomegalie (CMV Antikörpertest), sofern keine Leistung nach den Mutterschafts-Richtlinien
  • Von Vertragsärzten und –ärztinnen während der Schwangerschaft über Privatrezept verordnete Folsäure-, Magnesium-, Jod- und/oder Eisenpräparate, sofern diese von einer Apotheke abgegeben oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels (Versandapotheke) bezogen wurden

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu GesundheitExtra

Wie hoch ist die Erstattung durch die Krankenkasse?

Sie können frei entscheiden, welches Angebot im Rahmen von GesundheitExtra persönlich für Sie passt. Bei jeder Extraleistung ist die Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse jedoch auf einen Maximalbudget pro Jahr begrenzt. Insgesamt können Sie sich jedes Jahr bis zu 200 Euro aus den ausgewählten Leistungen erstatten lassen.

Unser Tipp: Kennen Sie auch schon das Bonusprogramm Ihrer Audi BKK? Auch unser Bonusprogramm AktivFit belohnt Sie finanziell für Ihr Engagement. Jetzt teilnehmen und Belohnung sichern.

Hier geht’s zum Bonusprogramm AktivFit

Haben familienversicherte Angehörige ein eigenes Budget?

Familienversicherte Angehörige haben ein eigenes Budget über 200 Euro für die ausgewählten Leistungen.

Wann kann ich die Extraleistungen meiner Kasse in Anspruch nehmen?

Ab dem 1. Januar eines jeden Kalenderjahres (frühestens ab Versicherungsbeginn bei Ihrer Audi BKK) können Sie aus unserem breiten Angebot im Rahmen von GesundheitExtra das Passende auswählen und sich die Kostenerstattung sichern.

 

Wie kann ich GesundheitExtra in Anspruch nehmen?

Reichen Sie uns für den Nachweis einfach Ihre Unterlagen im Original ein (zum Beispiel die Rechnung oder die ärztliche Verordnung für Arzneimittel und Osteopathie). Einen besonderen Antrag der Kasse für die Zusatzleistung benötigen Sie nicht, ein kurzes Anschreiben mit Ihrer IBAN genügt. Wir prüfen die Rechnung und erstatten Ihnen dann den Betrag zu der Leistung bis zu ihrer jeweiligen Höchstgrenze.

Unser Tipp: Über die Audi BKK Service-App geht es digital. Laden Sie Ihre Rechnungen und Unterlagen für die Krankenkasse einfach in der App oder im Online-Center hoch.

Zur Audi BKK Service-App geht es hier, zum Online-Center bitte hier entlang.

Bis wann muss ich die Rechnungen bei der Audi BKK einreichen?

Bitte übermitteln Sie die Rechnungen und Unterlagen bis zum 31. März des jeweiligen Folgejahres, damit wir Ihnen Ihre Kosten erstatten können.

Kann ich mein Guthaben oder Restguthaben ins nächste Jahr mitnehmen?

Ein Übertragen des Guthabens oder Restguthabens auf das folgende Kalenderjahr ist leider nicht möglich. Sie können Ihr Guthaben auch nicht auf andere Versicherte übertragen.

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