Leistungen bei Pflegegrad 1

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 oder höher haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich.

Die in einem Kalenderjahr von dem Versicherten nicht in Anspruch genommenen Beträge werden auf das nächste Kalenderhalbjahr übertragen. Ein Antrag des Versicherten ist hierzu nicht erforderlich. Wird der auf das folgende Kalenderhalbjahr übertragene Leistungsanspruch nicht ausgeschöpft, verfällt dieser Anspruch mit dem 30.06. des Folgejahres. Im 1. Halbjahr eines Kalenderjahres sind deshalb ggf. aus dem Vorjahr übertragene Ansprüche vorrangig zur Erstattung von Aufwendungen einzusetzen.

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2-5 ALLE Pflegegrade
Leistungen der Tages- oder Nachtpflege Eigenanteile der Tages- oder Nachtpflege Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag
Leistungen der Kurzzeitpflege Eigenanteile der Kurzzeitpflege  
Anteilige Leistungen über den Pflegedienst für Körperpflege Zu den Eigenanteilen gehören auch
Investitionskosten
 
  Leistungen der zugelassenen Pflegedienste oder zugelassenen Betreuungsdienste – jedoch keine Leistungen der Selbstversorgung!