Entlastungsbetrag
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 und höher haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat. Dieses Geld ist zweckgebunden. Es kann zum Beispiel genutzt werden für:
- Unterstützung im Haushalt
- Betreuungsangebote
- Entlastung von pflegenden Angehörigen
Wichtig: Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern nur für erhaltene Leistungen erstattet. Es ist kein Antrag erforderlich. Die Leistungen müssen von anerkannten Anbietern erbracht werden.
Mehr Informationen beim Bundesministerium für Gesundheit
Übertragung von nicht genutzten Beträgen
Wenn der Betrag in einem Jahr nicht vollständig genutzt wird:
- wird er automatisch in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen
- ein Antrag ist dafür nicht notwendig
Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Das bedeutet: Im ersten Halbjahr sollten zuerst die übertragenen Beträge aus dem Vorjahr genutzt werden.