Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege
Die Pflegekasse stellt Pflegehilfsmittel zur Verfügung, die die Pflege zu Hause erleichtern.
Sie helfen dabei:
- die Pflege einfacher zu machen
- Beschwerden zu lindern
- ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen
Dazu gehören zum Beispiel:
- Pflegebetten und Zubehör
- Lagerungshilfen
- Produkte für Hygiene im Bett
- Hausnotrufsysteme
Wichtig:
Hilfsmittel wegen Krankheit oder Behinderung (z. B. Rollstuhl) übernimmt in der Regel die Krankenversicherung oder ein anderer Leistungsträger – auch in einer Pflegeeinrichtung.
Zuzahlung
Für Pflegehilfsmittel (wenn sie nicht geliehen werden) gilt:
- 10 % Zuzahlung, maximal 25 Euro pro Hilfsmittel
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts
Es gibt auch in der Pflegeversicherung eine Belastungsgrenze wie in der Krankenversicherung: Wer diese erreicht, kann sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Das sind Produkte, die regelmäßig gebraucht und verbraucht werden, zum Beispiel:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Bettschutzeinlagen
Die Pflegekasse übernimmt hierfür bis zu 42 Euro pro Monat.
Häufig gestellte Fragen
Zu den technischen Pflegehilftsmitteln zählen zum Beispiel ein Pflegebett, Pflegebett-Tische, Sitzhilfen, Lagerungshilfen oder auch ein Hausnotrufsystem.
Neben den technischen Pflegehilfsmitteln wie zum Beispiel Pflegebetten gibt es die sogenannten Verbrauchshilfsmittel. Dazu zählen Einmalhandschuhe, Fingerlinge für die private Pflegeperson, Mundschutz, Schutzschürzen, saugfähige Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für Hände und für Flächen oder Einmallätzchen.
Für einen Anteil der Kosten für technische Pflegehilfsmittel muss die pflegebedürftige Person selbst aufkommen. Der Eigenanteil beträgt zehn Prozent, jedoch maximal 25 Euro. Das heißt: Sollten größere technische Pflegehilfsmittel anzuschaffen sein, erhalten Sie diese oft über ein Leihsystem, sodass eine weitere Zuzahlung entfällt.
Ja. Die bundesweiten meist wohnortnahen Pflegestützpunkte stehen Ihnen mit Rat und Unterstützung zur Seite. Pflegebedürftige und deren Angehörige können dort all ihre Fragen rund um die Pflege und die nötige Hilfsmittelversorgung stellen.
Unser Tipp: Die Verbraucherzentrale informiert Sie in einem kompakten Überblick über Hilfsmittel, Anspruch, Antrag und Kosten.
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