Vollstationäre Pflege

Alle Bewohner und Bewohnerinnen einer Pflegeeinrichtungen zahlen dann ergänzend noch einen Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege.

Der EEE ist also der feste Betrag, den Bewohnerinnen und Bewohner im Pflegeheim für die Pflege selbst bezahlen müssen. Er gilt für die Pflegegrade 2 bis 5.

  • Der EEE ist in jeder Pflegeeinrichtung gleich hoch – unabhängig vom Pflegegrad.
  • Die Höhe ist aber von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich.

Zuschüsse zu den Pflegekosten im Heim

Die Pflegeversicherung unterstützt Sie zusätzlich durch einen Leistungszuschlag, wenn Sie in einer stationären Pflegeeinrichtung leben. Für Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5 beträgt der Leistungszuschlag

>15 Prozent des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen innerhalb des ersten Jahres,

>30 Prozent des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, wenn sie mehr als zwölf Monate in der Pflegeeinrichtung leben,

>50 Prozent des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, wenn sie mehr als 24 Monate in der Pflegeeinrichtung, und

>75 Prozent des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, wenn sie mehr als 36 Monate in der Pflegeeinrichtung leben.

Angefangene Monate in Pflegeeinrichtungen werden als volle Monate angerechnet. Die Pflegekasse verrechnet diesen Zuschuss direkt mit dem Heim, Ihre Rechnung wird automatisch niedriger. 

Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in der stationären Pflegeeinrichtung

Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Ziel ist es, die Lebensqualität zu verbessern und den Alltag abwechslungsreicher zu gestalten.

Was bedeutet das konkret?

In stationären Pflegeeinrichtungen werden zusätzliche Betreuungskräfte eingesetzt. Sie kümmern sich gezielt um:

  • Gespräche und persönliche Zuwendung
  • gemeinsame Aktivitäten (z. B. Spiele, Spaziergänge, Lesen)
  • Förderung von Alltagsfähigkeiten
  • Strukturierung des Tages

Wichtig: Diese Leistungen kommen zusätzlich zur Pflege hinzu und alle Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad haben diesen Anspruch.

Die Kosten übernimmt die Pflegeversicherung vollständig. Für Bewohnerinnen und Bewohner entsteht kein zusätzlicher Eigenanteil. Die Einrichtungen erhalten dafür einen gesonderten Zuschlag, um die Betreuungskräfte zu finanzieren. Dieser Zuschlag wird ebenso automatisch mit der Pflegereinrichtung verrechnet. 

Was kommt zusätzlich an Kosten für Sie dazu?

Sie selbst müssen neben den anteiligen Kosten für die Pflege, vollständig die Kosten für

  • Unterkunft und Verpflegung,
  • Investitionskosten (z. B. Gebäude, Ausstattung)
  • und die Ausbildungsumlage übernehmen.

Besondere Einrichtungen (z. B. für Menschen mit Behinderung)

Hier zahlt die Pflegekasse pauschal bis zu 278 € monatlich (max. 10 % des Heimentgelts).

Eine Beratung kann dabei helfen, Sie bei Entscheidung ob eine stationäre Pflege das richtig ist, zu unterstützen und mit Ihnen die nächsten Schritte zu klären.

Pflegeangebote vergleichen – leicht gemacht

In Deutschland gibt es rund 30.000 Pflegeeinrichtungen – der Vergleich hilft bei der Auswahl. Was ist möglich? Sie können gezielt nach einer Pflegeart suchen, zum Beispiel:

  • ambulante Pflege
  • Tagespflege
  • stationäre Pflege

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Sie sehen nur Angebote in Ihrer gewünschten Umgebung. So finden Sie schneller passende Einrichtungen.

Gute Übersicht

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  • verschiedene Pflegeanbieter vergleichen
  • wichtige Informationen auf einen Blick erhalten
  • und Fotos geben einen ersten Eindruck

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