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Reiseinformation für Bosnien-Herzegowina
Urlaubszeit: schöne Zeit! Doch auch im Urlaub können unvorhergesehene Dinge passieren. Beispielsweise eine Erkrankung, die eine medizinische Behandlung am Urlaubsort erforderlich macht. Als Kunde der Audi BKK erhalten Sie in Bosnien-Herzegowina ärztliche und zahnärztliche Leistungen über einen Berechtigungsschein.
Auf einen Blick
- Grundsätzlich Behandlung über Berechtigungsschein B/H6 (Auslandskrankenschein) möglich, sofern es sich um sofort medizinisch notwendige Leistungen handelt
- Bei Privatrechnungen anteilige Kostenerstattung durch Audi BKK
- Private Auslandsreisekrankenversicherung wird zwingend für alle Auslandsaufenthalte empfohlen um finanzielle Nachteile zu vermeiden!
Im Detail
Sofern eine medizinisch notwendige Behandlung nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann, haben Sie Anspruch auf alle Sachleistungen nach den dortigen rechtlichen Vorgaben.
Den notwendigen Berechtigungsschein B/H6 (Auslandskrankenschein) können Sie ganz bequem in unserem Online-Center ausdrucken.
Für die Inanspruchnahme wenden Sie sich zunächst mit dem Berechtigungsschein B/H6 bitte direkt an die nächstgelegene Stelle der Krankenversicherungsanstalt der Föderation von Bosnien und Herzegowina bzw. den Krankenversicherungsfonds der Republik Srpska oder an ein öffentliches Krankenhaus. Vor Behandlungsbeginn legen Sie den Berechtigungsschein dann bitte zusammen mit Ihrem Personalausweis dem Arzt vor. Bitte beachten Sie, dass Sie im Aufenthaltsstaat vorgesehene Eigenanteile selbst zahlen müssen. Eine Rückerstattung dieser Eigenanteile durch die Audi BKK ist leider nicht möglich. Auch können durch die Audi BKK keine Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernommen werden. Daher empfehlen wir Ihnen grundsätzlich den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Zusatzversicherung.
Bitte beachten Sie, dass beide Landesteile ein unabhängiges Krankenversicherungssystem haben und Sie zwei Berechtigungsscheine benötigen, wenn Sie beide Landesteile bereisen wollen.
Wurde der Berechtigungsschein nicht anerkannt, sind die Kosten von Ihnen selbst direkt vor Ort zu zahlen. Die Originalrechnungen können Sie zur Kostenerstattung bei uns einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Audi BKK Kosten jedoch nur anteilig in Höhe der deutschen Kassensätze erstatten darf. Die anteilige Kostenerstattung resultiert daraus, dass Sie im Ausland als Privatpatient behandelt wurden und die ausländischen privaten Gebührensätze deutlich über den inländischen Kassensätzen liegen. Das Antragsformular für die Kostenerstattung können Sie telefonisch in Ihrem Service-Center oder per E-Mail unter info@audibkk.de anfordern.
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