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Reiseinformation für die EU- und EWR-Länder
Urlaubszeit: schöne Zeit! Doch auch im Urlaub können unvorhergesehene Dinge passieren. Beispielsweise eine Erkrankung, die eine medizinische Behandlung am Urlaubsort erforderlich macht. Als Kunde der Audi BKK erhalten Sie im europäischen Ausland die ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen direkt über Ihre Europäische Krankenversichertenkarte.
Auf einen Blick
- Grundsätzlich Behandlung über Europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite Ihrer Audi BKK – Versichertenkarte) möglich
- Bei Privatrechnungen anteilige Kostenerstattung durch Audi BKK
- Private Auslandsreisekrankenversicherung wird zwingend für alle Auslandsaufenthalte empfohlen um finanzielle Nachteile zu vermeiden!
Im Detail
Sofern eine medizinisch notwendige Behandlung nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann, haben Sie Anspruch auf alle Sachleistungen nach den rechtlichen Vorgaben des jeweiligen Staates. Dies gilt auch für bereits bestehende bzw. chronische Erkrankungen.
Für die Inanspruchnahme legen Sie dem ausländischen Vertragsarzt bitte die Europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite Ihrer Audi BKK – Versichertenkarte) sowie Ihren Personalausweis vor. Die Behandlungskosten werden dann über Ihre Versicherungskarte abgerechnet. Allerdings sind von Ihnen die im Aufenthaltsstaat vorgesehenen Eigenanteile zu zahlen. Eine Rückerstattung dieser Eigenanteile durch die Audi BKK ist leider nicht möglich. Auch können durch die Audi BKK keine Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernommen werden. Daher empfehlen wir Ihnen grundsätzlich den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Zusatzversicherung.
Müssen Sie einen Privatarzt aufsuchen oder nehmen Sie eine Leistung in Anspruch, die der Arzt nicht über die Versicherungskarte abrechnen kann, sind die Kosten von Ihnen selbst direkt vor Ort zu zahlen. Dies ist der Fall, wenn Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht anerkannt wird. Die Originalrechnungen können Sie zur Kostenerstattung bei uns einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Audi BKK Kosten jedoch nur anteilig in Höhe der deutschen Kassensätze erstatten darf. Die anteilige Kostenerstattung resultiert daraus, dass Sie im Ausland als Privatpatient behandelt wurden und die ausländischen privaten Gebührensätze deutlich über den inländischen Kassensätzen liegen. Das Antragsformular für die Kostenerstattung erhalten Sie als Download hier.
Download: Sie können eine Informationsbroschüre zu dem gewünschten EU-/EWR-Land in dem Länderverzeichnis auf der rechten Seite herunterladen. Wählen Sie dazu einfach in der Liste Ihr Wunschland aus und klicken Sie auf den Link.
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