Datenübermittlung

Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen dürfen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) seit einigen Jahren nur noch durch eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung mittels zugelassener systemgeprüfter Programme oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen an die Krankenkassen übermittelt werden.

  • Zentrale Datenannahmestelle für Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen für die Audi BKK ist die BITMARCK Service GmbH
  • Betriebsnummer Audi BKK Rechtskreise West und Ost - Krankenkasse: 82889062
  • Empfänger-Betriebsnummer Datenannahmestelle BITMARCK Service GmbH: 35382142

Im Detail

Maschinelle Datenübermittlung von Beitragsnachweisen und SV-Meldungen

Alle Dateien sind an die Datenannahmestelle der jeweils zuständigen Krankenkasse zu übermitteln, welche diese wiederum an die Krankenkassen weiterleitet.

Die Entgeltabrechnungsprogramme müssen für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch System geprüft und zugelassen sein. Ob Ihre Software zertifiziert ist, erfahren Sie von Ihrem Software-Entwickler.

Zentrale Datenannahmestelle für die Audi BKK ist die BITMARCK Service GmbH. Bitte übermitteln Sie daher sämtliche Datensätze an diese Datenannahmestelle. Sollten Sie Fragen zum maschinellen Datenaustausch haben, stehen Ihnen bei der BITMARCK Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

BITMARCK SERVICE GMBH (Datenannahmestelle)
Adresse: Kruppstraße 64, 45145 Essen
Postfach: 100 406, 45004 Essen
Email: ag@bitmarck-daten.de
Tel.:  0800 24862725
Fax: 0201 102281-177

Betriebsnummern im ÜberblickEmpfänger-Betriebsnummer
Datenannahmestelle BITMARCK Service GmbH: 35382142

Krankenkassen-Betriebsnummer Rechtskreise West und Ost: 82889062

Detaillierte Information zum Datenaustausch, sowie die Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung (DEÜV) finden Sie hier. 

Software zur elektronischen Übermittlung

Sofern Sie oder Ihr Steuerberater noch kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, das zur maschinellen Übermittlung von Meldungen und Beitragsnachweisen zugelassen ist, können Sie auf das SV-Meldeportal für Arbeitgeber zurückgreifen.

Die Ausfüllhilfe schafft vorrangig für kleine Arbeitgeber ein Angebot, die Daten in einem zentralen, sicheren Datenspeicher vorhalten zu können. Diese Daten können später auch für die elektronische Betriebsprüfung genutzt werden. Es werden keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durchgeführt. Die systemgeprüfte Ausfüllhilfe übermittelt lediglich die Daten von den Arbeitgebern an die Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger sowie von diesen an die Arbeitgeber durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung.
 

Registrierung mit ELSTER-Zertifikat

Die Europäische Union gibt vor, dass gemäß dem Online-Zugangsgesetz ein Portalverbund für die öffentliche Verwaltung zur Verfügung gestellt werden muss. In Deutschland wurde entschieden, dass die ELSTER-ID hierfür genutzt wird. Mit der Umstellung der Ausfüllhilfe ist die Registrierung und das Login für Arbeitgeber und Selbstständige daher nur noch mit einem ELSTER-Zertifikat möglich.

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist im Jahr 2024 kostenfrei, sofern die Registrierung bis 31. März 2024 erfolgt. Ab 1. April 2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Arbeitgebern sofort in Rechnung gestellt.

Die Gebühr beträgt für eine Laufzeit von 36 Monaten 36 Euro (eine Betriebsnummer) bzw. 99 Euro (mehrere Betriebsnummern) und wird im Voraus erhoben.

Detaillierte Informationen finden Sie unter www.sv-meldeportal.de sowie im nachfolgenden Video.

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