Elektronische Patientenakte

Datenschutzhinweise der Audi BKK

1. Allgemeines

Seitens des Gesetzgebers wurde der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 343 Abs. 3 SGB V damit beauftragt, die Krankenkassen bei der Erfüllung ihrer Informationspflichten im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte mit eigenem Informationsmaterial nach § 343 Abs. 1a SGB V zu unterstützen. Dieses Informationsmaterial finden Sie hier.

Die Vorgaben zur ePA werden durch die gematik unter der Rechtsaufsicht des BMG sowie im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erstellt. 

Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt unter strengen Sicherheitsauflagen und sowohl der Entwicklungsprozess selbst, der Programmcode als auch der Betrieb der Lösung werden durch unabhängige, zertifizierte und akkreditierte Stellen im Rahmen einer Zulassung sowie kontinuierlichen Audits geprüft. 

Für jede Zulassung ist ein Sicherheitsgutachten erforderlich, das sowohl eine technische als auch eine funktionale Eignung prüft.

Vorbemerkung

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit und einem vereinfachtem Bearbeitungsverfahren wurde die gendergerechte Ansprache durch die einheitliche Verwendung der Formulierungen:

  • „Versicherter“
  • „Vertreter“

ersetzt. Mit der Benutzung dieser Begriffe sind immer ohne Einschränkung alle Geschlechter gemeint.

Die folgenden Angaben gelten für mehrere Betriebssysteme: die ePA-App unter iOS, Android, Windows, macOS und Linux, sofern an entsprechender Stelle keine abweichenden Angaben gemacht werden. 

1.1 Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne von §§ 341 Abs. 4 Satz 1, 307 Abs. 4 SGB V in
Verbindung mit Art. 4 Ziffer 7 der Datenschutz-Grundverordnung ist die:

Audi BKK
Ferdinand-Braun-Str. 6
85053 Ingolstadt
www.audibkk.de
+49 (0) 841 887-887

1.2 Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen

Für Fragen und Hinweise rund um den Datenschutz in der Audi BKK steht Ihnen der Beauftragte für den Datenschutz gerne zur Verfügung.

Per Post:
Audi BKK
Datenschutzbeauftragter
Postfach 100 160
85001 Ingolstadt

Per E-Mail:
datenschutz@audibkk.de

1.3 Zuständige Datenschutzaufsicht

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorferstr. 153
53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228 997799-0
Fax: +49 (0)228 997799-5550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

1.4 Zuständige Rechtsaufsicht

Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228-619-0
Telefax +49 (0)228619-1870

1.5 Allgemeines zur Datenverarbeitung

Die Audi BKK verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Versicherten, soweit dies zur Bereitstellung bzw. Nutzung einer funktionsfähigen ePA erforderlich ist. Sofern kein Widerspruch gegen die ePA für alle 
vorliegt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten der Versicherten der Audi BKK auf der Grundlage der dahingehenden gesetzlichen Verpflichtung aus dem SGB V. Die ePA wird kraft Gesetzes allen Versicherten der Audi BKK zur Verfügung gestellt (vgl. § 342 Abs. 1 SGB V).

Die Nutzung der ePA ist für die Versicherten freiwillig. Ihnen entsteht kein Nachteil, sofern sie sich gegen die Nutzung der ePA entscheiden.

1.6 Anbieter und Betreiber der ePA

Die ePA, sowie alle dazugehörigen Module (Messenger, E-Rezept), wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse angeboten. Dabei arbeiten die Krankenkassen mit Industriepartnern zusammen, die die ePA-App technisch entwickeln und betreiben. Sie müssen grundlegende Vorgaben der gematik GmbH (im Folgenden: gematik) einhalten und mit der von ihnen entwickelten ePA-App und ihren entsprechenden Modulen ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen. Dies dient der Sicherheit Ihrer Daten.

Die Audi BKK arbeitet mit der Firma BITMARCK GmbH, Krupp-Straße 64, 45145 Essen, als Betreiber der ePA-App zusammen, um Ihnen die ePA-App zur Verfügung zu stellen.

1.7 Einbindung von Dritten

Die Audi BKK gibt Daten ihrer Versicherten grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Die Audi BKK setzt verschiedene technische Dienstleister ein, um den Versicherten die ePA bereitstellen zu können. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Unternehmen der BITMARCK GmbH, Krupp-Straße 64, 45145 Essen. In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass ein solcher technischer Dienstleister Kenntnis von personenbezogenen Daten erhält. Die Audi BKK wählt diese Dienstleister sorgfältig aus und trifft alle datenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen für eine zulässige Datenverarbeitung. Die beauftragen Dienstleister sind ebenfalls verpflichtet, alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen einzuhalten und werden im Rahmen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) verpflichtet.

1.8 Datenerhebung von Informationen beim Download

Bitte beachten Sie: Beim Herunterladen der App werden notwendige Informationen an den von Ihnen gewählten App Store (Apple App Store, Google Play Store) übermittelt. Dazu gehören typischerweise Ihr Nutzername, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Kundenkontonummer, der Zeitpunkt des Downloads, Zahlungsinformationen und die individuelle Kennnummer Ihres Geräts. Diese Datenverarbeitung liegt ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen App Stores und entzieht sich dem Einflussbereich der Audi BKK.

1.9 Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union

Eine Verarbeitung der Daten der Versicherten außerhalb der europäischen Union findet nicht statt. Alle ePA-bezogenen Datenverarbeitungen finden ausschließlich in Deutschland statt.

1.10 Ihre Rechte als Betroffener

Sie haben das Recht auf:

  • Auskunft zu den über Sie verarbeiteten Daten,
  • Widerruf von Einwilligungserklärungen

und unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen auf

  • Berichtigung unrichtiger Daten,
  • Löschung von Daten,
  • Einschränkung der Verarbeitung der Daten,
  • Datenübertragbarkeit,
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich entweder schriftlich oder per E-Mail an die Audi BKK wenden.

1.11 Löschung von Daten

Die Audi BKK löscht die ePA ihrer Versicherten grundsätzlich dann, wenn ein Widerspruch gegen die ePA vorliegt. Widersprüche, die die Versicherten über ihre ePA-App abgeben, führen zur sofortigen Löschung der gesamten Akte. Widersprüche gegen die ePA, die bei der Audi BKK eingereicht werden, können zu einer späteren Löschung der gesamten Akte führen. Der Stichtag, an dem die Akte unwiderruflich gelöscht wird, kann mit der Audi BKK individuell abgestimmt werden. Dieser Aufschub bis zur Umsetzung der vollständigen und unwiderruflichen Löschung soll den Versicherten Zeit und die Möglichkeit bieten, um ihre Dokumente herunterzuladen und zu sichern. 

1.12 Automatisierte Entscheidungsfindung

Die Audi BKK setzt keine Verarbeitungsvorgänge ein, die auf einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gem. Art. 22 DSGVO beruhen.

1.13 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Die Versicherten der Audi BKK haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei einer der in Ziffer 1.3 und 1.4 genannten Aufsichtsbehörden zu beschweren.

1.14 Recht auf Widerruf 

Eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung ist mit der Einführung der ePA 3.0 und abweichend von den vorherigen Versionen obsolet, weil die ePA kraft gesetzlicher Vorgabe grundsätzlich allen Versicherten zur Verfügung gestellt wird. Hierbei ist keine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung der Versicherten mehr erforderlich.

2. Bereitstellung der ePA durch die Audi BKK

2.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Nach Erteilung der ausdrücklichen schriftlichen oder elektronischen (über die ePA-App) Einwilligung ihrer Versicherten legt die Audi BKK eine individuelle und ausschließlich von den Versicherten verwendete elektronische Patientenakte (ePA) an, welche der Versicherte eigenständig souverän und autonom verwalten und verwenden kann. Ein Versicherter kann in seiner ePA eine oder mehrere vertretende Personen, hinzufügen, siehe hierzu Kapitel 5.2.

Bei der Bereitstellung der ePA werden folgende personenbezogene Daten der Versicherten verarbeitet:

  • Art und Nummer eines amtlichen Ausweisdokuments:
    • Aufenthaltstitel
    • oder Personalausweis
    • oder Reisepass
  • Anzahl der aktiven elektronischen Gesundheitskarten (eGK). Die Anzahl der aktiven eGK, die dem identifizierten Versicherten im eGK-System zugeordnet sind. Eine Karte gilt dabei im eGK-System als aktiv, wenn sie weder gesperrt oder logisch gelöscht ist. In der Regel ist immer nur eine eGK aktiv.
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum des Versicherten
  • Geburtsort des Versicherten
  • Versichertenart (z. B.: Mitglied, Familienversicherter, Rentner)
  • Beginn und Ende Versicherungsverhältnis
  • IdentDataTime (Zeitstempel für die vollzogene Identifizierung des Versicherten)
  • Schutzklasse für die Identifikation (mit oder ohne eGK)
  • Identifizierungsverfahren (z. B. in der Filiale oder Postident)
  • Meldeadresse: Länderkennzeichen, PLZ, Ort; Straße, Hausnummer;
  • Ende der Registrierung / Ja oder Nein
  • Zeitpunkt Registrierungsbeginn
  • Titel
  • Namenszusatz
  • Vorsatzwort (z. B.: „von“, „de“, „van“)
  • Geschlecht
  • je nach verwendetem Authentisierungsmittel:
    • ein Pseudonym bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Dabei ruft der verwendete Anbieter erstmalig alle der Audi BKK zugänglichen Daten des Personalausweises zum Personenabgleich ab und erzeugt ein Pseudonym. Jedes weitere Mal erfolgt der Abgleich durch das vom Anbieter erzeugte Pseudonym.
    • das Zertifikat der eGK bei Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte
  • VIP – Kennzeichen
  • ICCSN (Kartenkennnummer auf der Rückseite der eGK)
    • istNfcEgk (Dieser Wert gibt an, ob die im Aufruf bezeichnete eGK für „Near Field Communication“ (NFC) ausgerüstet ist.)
    • istPinBriefVersandt (Dieser Wert gibt an, ob zu der im Aufruf bezeichneten eGK ein PIN-Brief versandt wurde.)
    • pinBriefVersandDatum (Zeitpunkt zu dem der PIN-Brief-Versand dem KAMS (Kartenanwendungs-Managementsystem) gemeldet wurde.)

2.2 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Anlage der ePA ist §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.

2.3 Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung der ePA gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach SGB V. In diesem Zusammenhang bedarf es der Zuordnung einer konkreten ePA zu den Versicherten.

2.4 Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.

2.5 Widerspruchsmöglichkeiten für die Nutzung der ePA

Der Versicherte kann die Löschung einer bereits bestehende ePA jederzeit mit einem Widerspruch gegenüber der Audi BKK oder in der ePA-App verlangen. Der Versicherte erklärt den Widerspruch entweder in der App oder gegenüber der Audi BKK.

2.6 Absprünge auf das Organspenderegister des BfArM und gesundbund.de

Für alle Inhalte im Organspenderegister ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verantwortlich. 
Für alle Inhalte auf gesund.de ist das Bundesministerium für Gesundheit verantwortlich.

3. Nutzung Anwendung E-Rezept

3.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Der Versicherte kann in der ePA-App über das E-Rezept-Modul alle elektronischen Verordnungen, die von Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgestellt wurden, über den Fachdienst E-Rezept abrufen.

Dabei werden die Daten wie in Kapitel 2.1 beschrieben verarbeitet sowie Standortdaten und Versichertennummer.

Die Anmeldung am Fachdienst E-Rezept erfolgt über einen elektronischen Identitätsnachweis (z. B. elektronische Gesundheitskarte oder 2D-Code), welcher Versichertenstammdaten (z. B. Name und Versichertennummer) enthält.
 

3.2 Kommunikation zwischen ePA-App und Apotheken

Rezepte: Apotheken erhalten das Zugriffsrecht für das im Fachdienst E-Rezept gespeicherte 
E-Rezept. Eine direkte Kommunikation zwischen ePA-App und Apotheke erfolgt dabei nicht, da die ePA-App direkt mit dem Kommunikationssystem der Apotheke kommuniziert.

Mitteilungen: Die Kommunikation mit der Apotheke läuft über den Fachdienst E- Rezept, der die Mitteilungen archiviert. Die ePA-App lädt die Mitteilungen vom Fachdienst E-Rezept und speichert sie auf dem Gerät.

3.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Nutzung des E-Rezept-Moduls ist die Einwilligung des Versicherten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 360 Abs. 10 SGB V.

3.4 Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung der Anwendung E-Rezept durch den Versicherten zum Abruf und zur Einlösung von ausgestellten Rezepten.

3.5 Dauer der Speicherung

Für den Versicherten besteht die Möglichkeit Rezepte selbst zu löschen, ansonsten werden die Rezepte nach 100 Tagen durch den Fachdienst E-Rezept gelöscht (§ 360 Abs. 11 SGB V). Zugriffsprotokolle im Fachdienst E-Rezept werden nicht auf dem Gerät gespeichert und können nicht gelöscht werden. (Automatische Löschung nach drei Jahren (§ 309 SGB V))

3.6 Widerrufsmöglichkeiten für die Nutzung der Anwendung E-Rezept- Moduls

Die unter diesem Abschnitt beschriebenen Datenverarbeitungen sind zur Nutzung des E-Rezept-Moduls durch den Versicherten zwingend erforderlich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des E-Rezept-Moduls erfolgt auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Entfernen des gesetzten Bestätigungshakens in der ePA-App widerrufen werden, ohne dass daraus Nachteile entstehen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Im Falle eines Widerrufs ist die Nutzung des E-Rezept-Moduls jedoch nicht mehr möglich.

4. Nutzung Anwendung Messenger

4.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Der Versicherte kann in der ePA-App über den Messenger (bundeseinheitlicher Fachbegriff TI-Messenger, kurz TI-M) mit berechtigten Akteuren (Leistungserbringer, Leistungserbringerinstitutionen, Kostenträger) kommunizieren, sofern diese einer Chateinladung durch den Versicherten zustimmen. Darüber hinaus können berechtigte Akteure den Versicherten kontaktieren, wenn dieser einer Kommunikation zustimmt.

Kommunikation zwischen dem Messenger in der ePA-App und anderen Messenger-Teilnehmern:

Die Kommunikation findet über den Messenger in der ePA-App des Versicherten statt und befähigt diesen, mit anderen von der gematik zugelassenen Messenger-Diensten zu kommunizieren. 

Die Kommunikation zwischen den Messenger-Diensten erfolgt Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Die Adressierung der Akteure innerhalb des Messengers erfolgt über die TI-M-Adresse. Zusätzlich zu den technischen systemseitigen Prüfungen, die im Hintergrund stattfinden, soll der Messenger-Nutzer selbst bestimmen können, wer ihn in neue Chaträume einladen darf. Dies dient dem Nutzer zur eigenständigen Steuerung seines Chataufkommens.

4.1.1 Art der Daten

Die Audi BKK erhebt und verarbeitet zur initialen Einrichtung und anschließenden Verwaltung des Messengers personenbezogene Daten des Nutzers. Diese Daten sind nachstehend aufgeführt: 

  1.  in Kapitel 2.1 aufgeführte Daten
  2. Zusätzlich Daten die bei jeder Nutzung des Messengers verarbeitet werden müssen
    1. E-Mail-Adresse des Nutzers
    2. Meldeadresse
    3. TI-M-Adresse
    4. interne Geräte-ID
    5. Version des Betriebssystems
    6. Zeitpunkt des Zugriffs
    7. IP-Adresse
    8. Krankenversicherungsnummer
  3. Inhalte der Chatkommunikation
  4. Freiwillige Einwilligung zur Datenverarbeitung:
    1. Für erweiterte Funktionen des Messengers kann der Nutzer gegenüber der ePA-App freiwillig in den Zugriff auf sein Mikrofon, sein Standort und/oder seine Kamera einwilligen
    2. Push-Benachrichtigung: Die Aktivierung dieser Funktion erfolgt freiwillig durch die Zustimmung des Nutzers und kann jederzeit in den Einstellungen des Geräts vom Nutzer deaktiviert werden.

4.2 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlagen für die Zurverfügungstellung des Messengers sind §§ 342 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 284 Abs. 1 Nr. 20, Abs. 3 SGB V.

4.3 Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung und die freiwillige Nutzung der Anwendung Messenger durch den Versicherten zur Teilnahme an einem sicheren, interoperablen Sofortnachrichtendienst. Es ist wichtig zu verstehen, dass jedwede Chat-Kommunikation mit anderen Messenger-Teilnehmern eine automatische Datenverarbeitung nach sich zieht, um die Funktionsfähigkeit des Dienstes zu gewährleisten.

4.4 Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Für den Nutzer besteht zudem die Möglichkeit seine Daten im Messenger selbst zu verwalten und zu löschen.

  • Der Nutzer kann Daten selbst löschen
  • Daten, die durch die Nutzung entstehen (umfasst Chatinhalte, technische/betriebliche Daten)
  • Die Audi BKK kann eine automatische Löschfrist festlegen

Die genauen Verfahrensweisen zum Thema Löschen kann unter Punkt 11 „Löschen im Messenger“ in den Nutzungsbedingungen nachgelesen werden.

4.5 Benutzerinhalte

Alle Inhalte, die Sie über die Chat-Kommunikation des Messengers austauschen - seien es Texte, Bilder, Dokumente oder Sprachnachrichten - sind durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung davor geschützt, dass Dritte, die nicht Teilnehmende des Chats sind, diese Inhalte sehen können. Dazu gehören insbesondere auch die Audi BKK als verantwortliche Krankenkasse und der IT-Dienstleister.

Der Nutzer ist selbst für die Inhalte verantwortlich, die er mit anderen Teilnehmenden einer Chat-Kommunikation teilt.

4.6 Hinweise zu den Rechten als Betroffener

Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zur Ausübung Ihrer Rechte gemäß der DSGVO wenden Sie sich bitte direkt an die Audi BKK, die Ihnen die Nutzung der ePA-App ermöglicht hat. Diese ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche und somit für die Bearbeitung Ihrer Anliegen zuständig. Weiterführende Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO finden Sie unter Punkt 1.10 dieser Datenschutzerklärung.

4.7 Hinweise zum Beschwerderecht

Weiterführende Informationen zu Ihrem Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde kann unter Punkt 1.13 nachgelesen werden.

5. IAM Registrierungsprozess und Registrierung über den sog. „Gastzugang“ für die ePA

Die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Datenverarbeitungsprozesse sind zur Bereitstellung der ePA zwingend erforderlich.

5.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Zur rechtssicheren Einrichtung für die Bereitstellung einer ePA für den Versicherten ist es erforderlich, ein Verifikations-Verfahren durchzuführen, um zu überprüfen, ob die Person, die sich für eine ePA registriert auch tatsächlich ein Versicherter der Audi BKK ist. Diese Prozessabläufe sind nachfolgend beschrieben:

  1. Schritt: Der Versicherte installiert die ePA App und startet diese.
  2. Schritt: Der Versicherte klickt den Funktionsbutton „Los geht`s“ an.
  3. Schritt: Der Versicherte klickt, wenn bereits ein Benutzerkonto besteht, auf „Anmelden bei der Audi BKK“, oder muss sich zuerst über den Funktionsbutton „Registrieren“ ein Benutzerkonto anlegen.
  4. Schritt: Um mit der Registrierung zu starten, klickt der Kunde auf „Jetzt loslegen“
  5. Schritt: Der Versicherte gibt die folgenden Daten, gemäß der vorgegebenen Felder ein:
     
    • E-Mail-Adresse
    • Versichertennummer
    • PLZ
    • Auswahl eines individuellen Passwortes
    • Passwort Wiederholung
    • Eingabe der letzten 6 Stellen der Kennnummer der eGK (ICCSN)
  6. Schritt: Der Versicherte bestätigt in der Checkbox, die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen IAM sowie die Akzeptanz der Einwilligung IAM, um die Registrierung abzuschließen.
  7. Schritt Der Versicherte muss die E-Mail-Adresse bestätigen und muss dafür in der versendeten E-Mail den Link aufrufen, um fortfahren zu können.
  8. Schritt Der Versicherte legt einen App-Code als weiteres Sicherheitsmerkmal fest.
  9. Schritt Es wird die Identität überprüft mit einem der zur Verfügung gestellten Verfahren.
  10. Schritt Patientenakte einrichten
     
    • Höchster Komfort mit App-Code
    • Höchste Sicherheit mit Gesundheitskarte
  11. Schritt Gerät und App verknüpfen
     
    • Bei der Einrichtung der Patientenakte via App-Code
    • Eine Gerätebindung, das heißt die App mit dem Gerät zu verknüpfen, ist entsprechend der Sicherheitsvorgaben notwendig.
  12. Schritt Im Anschluss wird dem Versicherten die Freigabe zur Nutzung angezeigt und damit sind die Voraussetzungen für die Einrichtung der ePA abgeschlossen. 

Hinweise zur Nutzung der Desktop-App: 

Die Authentifizierung des Versicherten in der Desktop-App entweder durch den IAM-Registrierungsprozess oder in Form des sog. "Gastzugangs" (Anmeldung ohne Benutzerkonto). Sowohl bei der IAM-Registrierung als auch bei der Anmeldung über den Gastzugang benötigt der Versicherte ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3, um seine elektronische Gesundheitskarte auszulesen. Im Rahmen der Anmeldung über den Gastzugang werden folgende Daten verarbeitet: 

  • persönliche PIN
  • Krankenversichertennummer
  • Zugangsnummer

Beim Registrierungsverfahren werden vorstehende Daten in einem technischen Container temporär gespeichert. Nach Verifikation der eingegebenen Daten durch die Audi BKK wird der Versicherte als Nutzer der ePA angelegt und zur Nutzung freigeschaltet. Der Versicherte erhält hierzu eine Bestätigung der Audi BKK.

5.2 Erfassung der Daten für einen Fehlerreport

Die Audi BKK benötigt die im Folgenden aufgeführten Informationen, wenn ein Versicherter einen Fehler meldet und die Ursache analysiert werden muss.

5.2.1 Automatisiert übermittelte Daten

Für die ePA Apps unter iOS und Android sowie für die Desktop-Versionen unter Windows, macOS und Linux wird im Fehlerfall einen Report erstellt und dieser wird automatisch an das Business Service Management (BSM) versendet.
Diese übermittelten Daten werden ausschließlich zur Fehlerbehebung analysiert.

DatenWertBeispiel
DEVICE bezogene DatenFamily
Model
Architecture
Battery Level
Orientation
Memory
Capacity
Simulator
Boot Time
Timezone
archs
battery_temperature
brand
charging
connection_type
language
low_memory
manufacturer
online
screen_density
screen_dpi
screen_height_pixels
screen_resolution
screen_width_pixels
Nokia
Nokia 4.2 (QKQ1.191008.001)
arm64-v8a 
100%
Portrait
Total: 2.8 GB / Free: 1.4 GB 
Total: 20.2 GB / Free: 17.0 GB 
False
2021-08-18T07:29:28.162Z
Europe/Amsterdam
[arm64-v8a, armeabi-v7a, armeabi] 
31 C
Nokia 
True 
Wifi 
de_DE 
False
HMD Global 
True
1.875
300
1370
1370x720
720
APP bezogene DatenStart Time
Bundle ID
Bundle Name
Version
Build
2021-08-18T07:52:25.904Z
com.rise_world.epa.integration.debug
ePA
1.2.0
123070
 
OPERATING SYSTEMName
Version
Kernel Version
Rooted
Android
10 (00EEA_2_290)
4.9.186-perf+
No

5.2.2 Manuell übermittelte Daten

Für die ePA Apps für iOS und Android sowie die Desktop-Versionen unter Windows, macOS und Linux wird im Fehlerfall einen Report erstellt. Zusätzlich zu dem automatisiert übermittelten Report können Nutzer die folgenden Daten manuell an das Business Service Management (BSM) versenden.
Die folgenden Informationen können zusätzlich im Fehlerfall an das BSM übermittelt werden. Diese übermittelten Daten werden ausschließlich zur Fehlerbehebung analysiert.

Daten WertBeispielErläuterung
USERID
bezogene Daten
Die UserId ist eine UUID und wird pro App Session neu generiert  
TAGSID 66cfbd07-1881-4975-bc2f-
41a81f9d0907
 
TAGSandroidSDK29Android SDK Version
TAGSapplicationIdcom.rise_world.epa.integratio n.debugApp bundle name
TAGSbuildJobepa-android/developGitlab build job
TAGSdeviceNokia 4.2Gerätebezeichnung
TAGSdevice.familyNokiaProduktgruppe
TAGSdist123070Gitlab-Pipeline-ID
TAGSenvironmentdebugUmgebung
TAGSfdvSdk1.2.0Android SDK
TAGSfdvSdkModule1.2.2C++ SDK
TAGSflavorepaIntegrationApp flavor
TAGSgitHashbc5853dGit Hash
TAGSlevelerrorLoglevel
TAGSos Android10Android Version
TAGSos.nameAndroidBetriebsystemname
TAGSos.rootednoGerootetes Gerät
TAGSrelease1.2.0App Release Version
TAGSsupportIdB88G-KDVD-YNEKSupport-Code
TAGSuserid:66cfbd07-1881-4975-bc2f- 41a81f9d0907UserId
StackTraceUmfasst die technische Beschreibung des aufgetretenen Fehlers.  

5.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für den IAM Registrierungsprozess und die Authenfizierung über den sog. „Gastzugang“ in der ePA und die hierbei verarbeiteten Daten ist die Einwilligung des Versicherten nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.

5.4 Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die rechtssichere Identifikation des Versicherten sowie die Verhinderung von Daten- und Identitätsmissbrauch.

5.5 Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Dies ist der Fall, wenn die ePA gekündigt und final gelöscht wurde sowie die Einwilligung weiterer Anwendungen widerrufen wurde.

5.6 Widerspruchmöglichkeiten gegen die ePA-App

Für eine bestehende ePA kann der Widerspruch bei der Audi BKK nach § 344 Abs. 3 SGB V oder in der App nach § 342 Abs. 2g SGB V, § 344 Abs. 3 SGB V geltend gemacht werden. Ein Widerspruch bei der Audi BKK kann zu einer sofortigen Löschung oder alternativ zu einer Löschung nach einem Zeitraum von 30 Tagen führen. 

Ein Widerspruch in der App kann vom Versicherten eigenständig angestoßen werden und nach Bestätigung zur Löschung wird unverzüglich die ePA des Versicherten gelöscht.

Des Weiteren kann der Versicherte einen Widerspruch gegen das Einspielen der Abrechnungsdaten nach § 305 Abs. 1 Satz 3 SGB V bei der Audi BKK einreichen oder nach § 342 Abs. 2 SGB V in der ePA-App unter iOS und Android vornehmen.

6. Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) / Datenspeicher über die App

6.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung für den Versicherten

6.1.1 Start mit Login Maske

Der Versicherte startet die ePA-App nach erfolgter Registrierung und Identifizierung. 

Zuerst erscheint die Login Maske, in die der Versicherte seine Zugangsdaten eingibt. 

Alternativ können, unter bestimmten Voraussetzungen, auch biometrische Verfahren (z.B. Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) für die Anmeldung in der ePA-App genutzt werden. 

6.1.2 Nutzung der ePA

Beim ersten Start der Anwendung erhält der Versicherte einen ersten Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten seiner ePA-App.

Beim regulären Start kann der Versicherte kann zwischen den folgenden Anwendungen wählen:

  • Anwendung der elektronischen Patientenakte
  • Anwendung E-Rezept-Modul
  • Anwendung Messenger
  • Anwendung Organspende-Register (OGR)

Diese Anwendungen können unabhängig voneinander genutzt werden. Die Anmeldeinformationen werden dabei in die jeweilige Anwendung übernommen. 

Über das Profilbild kann der Nutzende seine Patientenakte aufrufen und seine persönlichen Daten verwalten.

Es werden die Daten gespeichert, die der Versicherte in seine elektronischen Patientenakte einstellt, bzw. die von Dritten dorthin hochgeladen werden. Hierbei kann es sich auch um Gesundheitsdaten nach Artikel 9 der DSGVO handeln.

6.1.3 Nutzung E-Rezept-Modul

Der Versicherte kann in der ePA-App über das E-Rezept-Modul alle elektronischen Verordnungen, die von Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgestellt wurden, über den Fachdienst E-Rezept abrufen. Zusätzlich kann der Versicherte weitere Inhalte wie z. B. Medikament und Einnahmehinweise einsehen sowie mit der Apotheke kommunizieren.

6.1.4 Nutzung Organspende-Register (OGR)

Die ePA-App enthält einen Absprung zur Website des OGR. Wechselt der Nutzer aus der ePA-App in das OGR, wird die Gesundheits-ID zur Authentisierung an das Webportal weitergeleitet, um die Anmeldung zu vereinfachen.

6.1.5 Patientensouveränität in der ePA

Versicherte haben das Recht, 

  • zu wissen, welche Daten von Ihnen gespeichert werden,
  • dass Ihre Daten geändert werden, wenn sie falsch sind,
  • dass Ihre Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden,
  • dass nur so viele Daten gesammelt werden, wie nötig und
  • sich Ihre Daten als Datei zuschicken zu lassen. 

Diese Rechte sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Artikel 13 bis 21 geregelt. Die Preisgabe persönlicher Informationen wird folglich durch die Versicherten selbst kontrolliert und gesteuert. Zusätzlich steht die Information zur aktuell genutzte App Version bereit.

6.2 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung für vertretende Personen

Versicherte können für Ihre Patientenakte einen oder mehrere vertretende Personen berechtigen. Die vertretende Person nutzt die eigene ePA-App ihrer Krankenkasse zur Wahrnehmung der Vertretung. Bei der Einrichtung wird der Name, die E-Mail-Adresse und die Versichertennummer (KVNr) angegeben und gespeichert. Wenn die vertretende Person in der Patientenakte als Vertretung handelt, können alle technisch möglichen Aktionen anstelle des Versicherten ausgeführt werden.
Vertretende Personen können keine weiteren vertretenden Personen für die vertretene Patientenakte einrichten und auch nicht die Patientenakte für den Versicherten insgesamt löschen. Bei der Vertretung innerhalb der ePA erfolgt eine Datenverarbeitung wie in Kapitel 5.1 beschrieben.

6.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Speicherung personenbezogener Daten in der ePA ist §§ 342 Abs. 1 SGB V, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.

6.3.1 Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung der ePA durch den Versicherten zur Archivierung und Verwendung seiner individuellen Gesundheitsinformationen.

6.3.2 Dauer der Speicherung

Die Daten werden durch den Versicherten gelöscht, wenn er entscheidet, dass die in der ePA gespeicherten Daten nicht mehr benötigt werden. Zudem werden sämtliche Inhaltsdaten gelöscht, wenn der Versicherte seiner ePA für alle widerspricht.

7. Kontaktvarianten

7.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

In der ePA sind diverse Kontaktkanäle enthalten, die von dem Versicherten für die elektronische Kontaktaufnahme mit der Audi BKK genutzt werden können.

7.2 Chatbot

Die Beantwortung von Fragen zur ePA kann über einen automatisierten Chatbot erfolgen. Ein Chatbot ist ein digitaler Assistent, mit dem Sie durch Text- oder Spracheingabe kommunizieren können. Über den Chatbot erhalten die Versicherten Zugang zu standardisierten Supportprozessen und Leistungsinhalten des Versichertenhelpdesks (VHD) im Rahmen der ePA. Die grundsätzliche Funktionalität umfasst dabei

a. die Beantwortung von Fragen zur ePA,
b. den Dialog zur Annahme von Störungen mit Hinweis auf bestehende Störungen und der Möglichkeit, sich zu einer solchen über die Erstellung eines Tickets zu registrieren,
c. die Möglichkeit zum Übergang in einen Live-Chat-Dialog,
d. die Möglichkeit zur Platzierung eines Rückrufwunsches und
e. die Hinweisfunktion, dass hier keine Beratung zum Versicherungsverhältnis
stattfindet.

Verarbeitete Daten sind hierbei die bereits vom Versicherten hinterlegten Verifikationsdaten, sowie die von ihm freiwillig, im Chatbot eingegebenen Daten. Anfragen werden im Chatbot geloggt. Eine Erfassung von Kontaktdaten sowie eine Dokumentation als Ticket erfolgt nicht. 

Kann eine Frage zur ePA nicht im Chat mit dem Chatbot beantwortet werden oder benötigt der Versicherte anderweitige direkte Unterstützung – beispielsweise bei der Meldung einer Störung – besteht die Möglichkeit, diese ad hoc über einen Live-Chat anzufordern oder einen Rückrufwunsch anzugeben.

7.3 Vorgangsbearbeitungssystem (ITSM)

Alle Anfragen, welche über den Chatbot nicht gelöst werden können, werden zur weiteren Bearbeitung mit Hilfe eines sog. Vorgangsbearbeitungssystems erfasst und dokumentiert. Diese Anfragen werden persönlich von den Supportmitarbeitern der Audi BKK bearbeitet.

Sollte der Versicherte diesbezüglich einen Rückruf wünschen, muss noch optional eine Telefonnummer angegeben werden. 
Gegebenenfalls muss zusätzlich noch eine Vorgangsbearbeitungsnummer auf Nachfrage durch den Versicherten angegeben werden; diese wird durch das Vorgangsbearbeitungssystem automatisch erzeugt und dem Versicherten übergeben.
Sollten die gemeldeten Themen nicht durch diese Variante beantwortet werden können, wird ebenfalls automatisiert ein anlassbezogenes internes Bearbeitungsticket erstellt. Je nach Bedarf wird diese Anfrage an einen verantwortlichen Mitarbeiter weitergeleitet und – insofern diese Option durch den Versicherten gewählt wurde – ein Rückruf initiiert. Nimmt ein Versicherten die Möglichkeit des Rückrufs wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an die Audi BKK übermittelt und gespeichert. 
Die folgenden Daten sind durch den Versicherten einzugeben:
a. Name,
b. Kassenzugehörigkeit,
c. E-Mail-Adresse und
d. Telefonnummer.

7.4 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die im Rahmen der Kontaktaufnahme durchgeführten Datenverarbeitungsvorgänge für die ordnungsgemäße Abwicklung des Nutzungsvertrags mit dem Versicherten über die ePA erforderlich sind.

7.5 Zweck der Datenverarbeitung

Die in diesem Abschnitt beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten wird durchgeführt, um Kontaktaufnahmen der Versicherten bearbeiten zu können und infolgedessen den Nutzungsvertrag über die ePA mit dem Versicherten durchführenzu können.

7.6 Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Dies ist der Fall, wenn die Audi BKK entscheidet, dass spätestens drei
Jahre nach Schließung des Vorgangstickets diese Daten gelöscht werden sollen.

7.7 Speicherorte aller ePA spezifischen Daten

BetreiberAnwendungDatentyp
BITMARCK GmbH Rz Essen

IAM Modul (Zugriffs- und Berechtigungsverwaltung)

SigD (Signaturdienst)

Digitale Identität und den damit verbundenen Stammdaten

Al.vi (Alternative Versichertenidentität)

BITMARCK GmbH Rz Hamburg

PKI und OCSP-Responder

EGS (Elektronisches Gesundheitssystem)

KVS (Kontenverwaltungssystem)

Aktensystem (inkl. Schlüsselgenerierungsdienst 1

Zertifikate für eGK und al.vi, Zertifikatsstatus

Verifikation des Versicherten als IAM Nutzer und der damit verbundenen Stammdaten

Metadaten der elektronischen Akte

Verschlüsselungsdaten


Nutzerbezogene Dokumente und deren Metadaten, Verschlüsselungsinformationen

   

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