Gesundheits-Apps sind in aller Munde und immer mehr Menschen nutzen sie: Die „Digitalen Gesundheitsanwendungen“, auch „DiGAs“ genannt, dienen der Erkennung, Überwachung, Behandlung und Linderung von Krankheiten oder Behinderungen. Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die „App auf Rezept“ aus den im DiGA-Verzeichnis gelisteten geprüften Apps, bzw. Webanwendungen.
Wissenswertes zu den Digitalen Gesundheitsanwendungen
Versicherte haben gemäß § 33a SGB V die Möglichkeit, sich von Ärzten oder Psychotherapeuten eine digitale Gesundheitsanwendung verordnen zu lassen oder – bei Nachweis der entsprechenden medizinischen Indikation – diese von ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffende DiGA ein Prüfverfahren beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen hat und im DiGA-Verzeichnis, einem neu eingerichteten Register für erstattungsfähige digitale Gesundheitsanwendungen, gelistet ist.
Eine digitale Gesundheitsanwendung dient der Erkennung, Überwachung, Behandlung und Linderung bestimmter Krankheitsbilder, die zuvor ärztlich diagnostiziert wurden.
Wie kann ich eine Digitale Gesundheitsanwendung nutzen?
Um eine DiGA nutzen zu können, gibt es zwei einfache Wege zur Beantragung:
Entweder durch eine vertragsärztliche Verordnung oder durch einen Antrag bei der Audi BKK.
1. Antrag durch eine vertragsärztliche Verordnung:
Wenn Ihr Arzt oder Psychotherapeut eine digitale Gesundheitsanwendung für Sie empfiehlt, stellt er Ihnen eine Verordnung aus. Diese Verordnung erfolgt entweder
- über ein Kassenrezept (Muster 16) oder
- als E-Rezept.
Der Arzt prüft dabei, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht und verordnet die passende DiGA zur Unterstützung Ihrer Behandlung. Sie reichen das Rezept zur Genehmigung bei der Audi BKK ein.
2. Direkte Beantragung bei der Audi BKK:
Sie können eine DiGA auch direkt bei der Audi BKK, ohne ärztliche Verordnung, beantragen.
Ihr Antrag sollte folgende Informationen bzw. Nachweise enthalten:
- Name der zu beantragenden DiGA
- Nachweis der medizinischen Indikation: Sie müssen bestätigen, dass eine ärztliche Diagnose vorliegt, welche die Nutzung der DiGA notwendig macht. Dies kann durch einen Diagnosenachweis Ihres behandelnden Arztes erfolgen. Der Diagnosenachweis darf nicht älter als 4 Wochen sein, um sicherzustellen, dass die DiGA sinnvoll in Ihre laufende ärztliche Behandlung integriert werden kann.
Was passiert nach der Antragstellung?
Sobald Ihre Anfrage geprüft und genehmigt wurde, erhalten Sie von der Audi BKK einen Rezept-Code. Diesen können Sie auf einem der folgenden Wegen einsehen:
- per Post,
- über das Audi BKK Online-Center,
- über die „Meine Audi BKK APP“ oder Gematik-App.
Den Rezept-Code geben Sie anschließend einfach in die App oder die Web-Anwendung des Herstellers ein, um die DiGA freizuschalten.
Wichtiger Hinweis: Der Rezept-Code ist nur 3 Monate gültig, danach verliert er seine Wirksamkeit. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie, wie Zuzahlungen oder Eigenanteile.


