Häusliche Krankenpflege

Sie wollen lieber zu Hause anstatt im Krankenhaus wieder gesund werden? Kein Problem. Die Audi BKK ermöglicht Ihnen, im Krankheitsfall in Ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu bleiben oder früh dorthin zurückzukehren und übernimmt die Kosten für häusliche Krankenpflege. Ergänzend zur Krankenhausvermeidungspflege erbringt die Audi BKK auch die so genannte Sicherungspflege, durch die der Erfolg der ambulanten ärztlichen Behandlung gesichert werden soll.

Auf einen Blick

  • Gesund werden in häuslicher Umgebung
  • Begleitung und Sicherung einer ambulanten Behandlung
  • Zuzahlung für Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Medizinisch nachgewiesene Notwendigkeit
Im Detail

Häusliche Krankenpflege (HKP) ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie begleitet eine ambulante ärztliche Behandlung und soll deren Erfolg sichern. HKP wird vom Arzt auf einem dafür vorgesehenen Verordnungsvordruck verordnet („Muster 12“) und durch einen Pflegedienst erbracht und findet in der Regel in der eigenen Wohnung statt. Aber auch in Einrichtungen des betreuten Wohnens, Schulen oder Kindergärten ist HKP möglich.

Die Audi BKK übernimmt die Kosten abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung für HKP in folgenden Fällen:

  • Sie bedürfen einer Krankenhausbehandlung, diese ist aber nicht möglich bzw. wird dadurch vermieden oder verkürzt; in der Regel für eine Dauer von vier Wochen
  • zur Sicherung der ärztlichen Behandlung; für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit

Anspruch auf HKP besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht im erforderlichen Umfang pflegen oder versorgen kann. Sie umfasst die Behandlungspflege (Regelleistung) sowie die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung (Satzungsmehrleistung). Wobei die Satzungsmehrleistung nur dann in Anspruch genommen werden kann, soweit kein Anspruch auf Pflegeleistungen nach dem SGB XI mit mindestens Pflegegrad 2 besteht. Die Dauer ist auf die Notwendigkeit, maximal jedoch für zwei Stunden täglich und längstens 26 Wochen je Krankheitsfall, begrenzt.

Der BKK PflegeFinder unterstützt Sie dabei, eine Pflegeeinrichtung nach Ihren Wünschen zu finden.

Leistungen

Zur Behandlungspflege gehören alle verordnungsfähigen Maßnahmen, die üblicherweise an Pflegefachkräfte/Pflegekräfte delegiert werden können (zum Beispiel Blutdruck oder Blutzucker messen, Verbände wechseln, Injektionen oder Medikamente verabreichen).

Die Grundpflege schließt die Grundverrichtungen des täglichen Lebens (zum Beispiel Körperpflege, Ernährung, etc.) ein, die hauswirtschaftliche Versorgung alle Maßnahmen zur eigenständigen Haushaltsführung (zum Beispiel Wäschepflege, Mahlzeitenzubereitung, etc.).

Maßnahmen der häuslichen psychiatrischen Fachkrankenpflege für psychisch kranke Patienten sind im Regelfall durch einen Facharzt für Psychiatrie/Neurologie zu verordnen. Sie umfassen besondere Leistungsinhalte wie z.B. zur Bewältigung von Krisensituationen und kompensatorische Hilfen
und werden durch einen spezialisierten Pflegedienst erbracht.

Zuzahlungen

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 Prozent der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr sowie zusätzlich zehn Euro je Verordnung.

Besonderheit

Grundpflege und/oder hauswirtschaftliche Versorgung kann im Einzelfall auch ohne gleichzeitig durchgeführte Behandlungspflege erbracht werden, soweit kein Anspruch auf Pflegeleistungen nach dem SGB XI besteht.

Inanspruchnahme

Ihr Arzt hat verordnet, dass Behandlungspflege und gegebenenfalls Grundpflege (Betten, Waschen, etc.) sowie hauswirtschaftliche Versorgung notwendig sind. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Audi BKK auch die Kosten der eigentlichen Behandlung übernimmt.

Die ärztliche Verordnung wird zur Genehmigung bei der Audi BKK vorgelegt, und nach der leistungsrechtlichen Prüfung informieren wir Sie und den Pflegedienst schriftliche über die Entscheidung zur Kostenübernahme.

In allen Fällen rechnen wir die Kosten direkt mit dem betreuenden Pflegedienst ab.

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