Ein Kinderwunsch, der sich nicht erfüllt, belastet. Emotional, psychisch und physisch sowie auch finanziell. In Deutschland lebt etwa jedes sechste Paar mit unerfülltem Kinderwunsch. Die Reproduktionsmedizin bietet heute Möglichkeiten, die vielen Paaren helfen. Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten. Die Audi BKK geht dabei noch einen Schritt weiter: mit Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Hier erfahren Sie, welche Unterstützung Sie erhalten, was vorausgesetzt wird und wie Sie den nächsten Schritt gehen.
So beteiligt sich die Audi BKK an den Kosten der künstlichen Befruchtung
Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich nach § 27a SGB V an den Kosten reproduktionsmedizinischer Behandlungen. Sie übernehmen 50 Prozent der erstattungsfähigen Behandlungskosten – für bis zu drei Versuche mit IVF oder ICSI. Voraussetzung ist ein genehmigter Behandlungsplan eines zugelassenen Kinderwunschzentrums innerhalb Deutschlands.
Die Audi BKK bietet darüber hinaus ein Premiumangebot für verheiratete Paare: BKK Kinderwunsch bietet Ihnen Zusatzleistungen, die den Weg zum Wunschkind erleichtern.
50% Kostenbeteiligung bei künstlicher Befruchtung (gesetzliche Leistung) Höchstanspruch:
- bis zu acht Versuche bei Insemination im Spontanzyklus
- bis zu drei Versuche bei Insemination nach hormoneller Stimulation
- bis zu drei Versuche bei IVF- oder ICSI-Behandlungen
Diese Ärzte und Ärztinnen bieten die Zusatzleistung BKK Kinderwunsch an:
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Welche Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung erfüllt sein müssen
Nicht jedes Paar hat automatisch Anspruch auf Kostenbeteiligung. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Beide Partner sind miteinander verheiratet.
- Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der betroffenen Ehepartner und Ehepartnerinnen verwendet werden.
- Eine ärztlich festgestellte Fruchtbarkeitsstörung liegt vor.
- Die Behandlung erfolgt in einem zugelassenen Kinderwunschzentrum in Deutschland.
- Ein individueller Behandlungsplan wird vor Beginn der Therapie bei der Audi BKK eingereicht und genehmigt.
- Die Frau ist zwischen 25 und 39 Jahre alt (Beginn des Zyklus vor ihrem 40. Geburtstag) – im Audi BKK Premiumangebot bis 41 Jahre (Beginn des Zyklus vor ihrem 42. Geburtstag).
- Der Mann ist zwischen 25 und 49 Jahren alt.
- Vor der Behandlung muss eine medizinische oder psychosoziale Beratung stattgefunden haben.
- Der behandelnde Arzt oder die Ärztin muss gute Chancen sehen, dass die Frau durch die künstliche Befruchtung schwanger wird. Die Aussicht auf eine Schwangerschaft gilt nach drei erfolglosen Versuchen als nicht mehr wahrscheinlich.
- Ob die medizinischen Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung vorliegen, beurteilt allein Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Richtlinien über künstliche Befruchtung.
Wichtig: Die Genehmigung muss vor Behandlungsbeginn vorliegen. Rückwirkende Erstattungen sind nicht möglich.
Welche Kosten bei einer künstlichen Befruchtung entstehen
Eine künstliche Befruchtung ist mit erheblichen Kosten verbunden. Ein IVF-Zyklus kostet in Deutschland im Durchschnitt zwischen 3.000 und 5.000 Euro, je nach Verfahren, Klinik und benötigten Medikamenten. ICSI-Behandlungen können etwas höher liegen. Zur künstlichen Befruchtung gehören Voruntersuchungen, Behandlung und Medikamente vor sowie nach der Stimulation.
Die Beteiligung der Krankenkasse deckt 50 Prozent der gesetzlich vereinbarten Behandlungskosten für bis zu drei Versuche.
Für Frauen ab 40 Jahren oder im vierten Behandlungsversuch gewährt die Audi BKK im Rahmen ihres Premiumangebots einen Zuschuss zum gesamten Behandlungsversuch in Höhe von: 800 Euro bei IVF, 1.000 Euro bei ICSI. Die verbleibenden Kosten tragen Sie privat. Eine frühzeitige Beratung in ihrem behandelnden Zentrum hilft, den finanziellen Rahmen realistisch einzuschätzen.
Welche Methoden der künstlichen Befruchtung es gibt
Die Reproduktionsmedizin kennt verschiedene Verfahren. Welches zum Einsatz kommt, hängt von der Ursache der Fruchtbarkeitsstörung ab.
Insemination
Bei der Insemination werden die aufbereiteten Spermien direkt in die Gebärmutter eingebracht, um die Chancen auf eine Schwangerschaft zu erhöhen. Diese Methode wird vor allem dann eingesetzt, wenn:
- die Samenqualität leicht eingeschränkt ist
- die Spermien den Gebärmutterhals schwer durchdringen oder
- der Geschlechtsverkehr aus medizinischen oder psychologischen Gründen erschwert ist
Testikuläre Spermienextraktion (TESE)
Die testikuläre Spermienextraktion (TESE) ist ein minimalinvasiver Eingriff um Spermien aus dem Hodengewebe zu gewinnen. Durch einen kleinen Schnitt am Hoden wird Hodengewebe entnommen. Dies wird unter dem Mikroskop auf Spermien untersucht und bei Bedarf aufbereitet, um die Trennung von Spermien und Hodengewebe zu erleichtern.
In-vitro-Fertilisation (IVF)
Bei der IVF werden Eizellen außerhalb des Körpers befruchtet. Nach einer hormonellen Stimulation werden der Frau mehrere Eizellen entnommen. Im Labor treffen sie auf die Samenzellen. Die entstandenen Embryonen werden anschließend in die Gebärmutter übertragen.
IVF kommt häufig zum Einsatz bei:
- Eileiterproblemen oder Eileiterverschlüssen
- ungeklärter Unfruchtbarkeit
- Zyklusstörungen
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
Bei der ICSI wird ein einzelnes Spermium direkt in eine Eizelle injiziert. Das Verfahren ist aufwändiger als IVF und kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn die Spermienqualität oder -anzahl eingeschränkt ist.
Die Audi BKK ermöglicht im Rahmen ihres Premiumangebots bei medizinischer Notwendigkeit einen unkomplizierten Wechsel von IVF zu ICSI. Ohne bürokratische Hürden.
Wann eine künstliche Befruchtung medizinisch sinnvoll ist
Bleibt eine Schwangerschaft nach etwa zwölf Monaten regelmäßigen ungeschützten Geschlechtsverkehrs zur richtigen Zeit aus, sprechen Medizinerinnen und Mediziner von einem unerfüllten Kinderwunsch. Bei Frauen über 35 Jahren oder bei bekannten Vorerkrankungen empfiehlt sich eine frühere Abklärung.
Der erste Schritt ist ein Termin in einer gynäkologischen Praxis bzw. bei einem Urologen. Dort werden Sie beraten und gynäkologische oder urologische Ursachen abgeklärt. Gegegenenfalls kann auch ein Zykluskalender hilfreich sein. Sofern eine medizinische Diagnose festgestellt wird, werden in spezialisierten Kinderwunschzentren mögliche Ursachen eingehender untersucht und ein individueller Behandlungsplan entwickelt.
Häufige Ursachen für unerfüllten Kinderwunsch
Ursachen können bei der Frau, beim Mann oder bei beiden Partnern liegen:
- hormonelle Störungen
- eingeschränkte Spermienqualität oder -anzahl
- Eileiterprobleme oder Endometriose
- altersbedingte Abnahme der Fruchtbarkeit
- Zyklusstörungen
Ablauf einer Kinderwunschbehandlung
Eine Kinderwunschbehandlung läuft in mehreren Schritten ab. So behalten Sie den Überblick. Wichtig: Eine Behandlung kann nur mit einer Überweisung des behandelnden Gynäkologen erfolgen.
Beratung und Diagnose
Am Anfang steht die medizinische Untersuchung bei beiden Partnern. Das Kinderwunschzentrum klärt mögliche Ursachen, erhebt Befunde und bespricht Behandlungsoptionen.
Erstellung des Behandlungsplans
Auf Basis der Befunde erstellt das Kinderwunschzentrum einen individuellen Therapieplan. Dieser Plan wird vor Beginn der Behandlung bei der Audi BKK eingereicht.
Genehmigung der Behandlung
Die Audi BKK prüft die eingereichten Unterlagen und genehmigt die Behandlung sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Erst danach beginnt die eigentliche Therapie.
Haben Sie Fragen zum Ablauf oder zu den Voraussetzungen? Wir sind für Sie da.
Weitere Leistungen der Audi BKK rund um Schwangerschaft und Familie
Der Weg zum Wunschkind ist nur der Anfang. Die Audi BKK begleitet Sie auch danach mit Leistungen rund um Schwangerschaft und Familie:
- Hebammenhilfe – Professionelle Begleitung vor und nach der Geburt
- Geburtsvorbereitungskurs – Gut vorbereitet in die Geburt
- Schwangerschaft – Alle Leistungen rund um die Schwangerschaft im Überblick
- BabyCare – Vorsorgeprogramm: Früh starten, gut ankommen
- Familienpaket – Leistungen, die das Familienleben erleichtern
Häufige Fragen zu Kinderwunsch und künstlicher Befruchtung
50% Kostenbeteiligung bei künstlicher Befruchtung (gesetzliche Leistung)
- Höchstanspruch:
- bis zu acht Versuche bei Insemination im Spontanzyklus
- bis zu drei Versuche bei Insemination nach hormoneller Stimulation
- bis zu drei Versuche bei IVF- oder ICSI-Behandlungen
Die Kosten variieren je nach Verfahren und Klinik. Ein IVF-Zyklus kostet in Deutschland im Durchschnitt zwischen 3.000 und 5.000 Euro. ICSI-Behandlungen liegen häufig etwas höher. Die tatsächlichen Kosten können je nach Fall variieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt 50 Prozent der genehmigten Leistungen im Behandlungsplan.
Das gesetzliche Leistungsrecht sieht eine Kostenbeteiligung vor. Höchstanspruch: acht Versuche bei Insemination im Spontanzyklus; drei Versuche bei Insemination nach hormoneller Stimulation, IVF- und ICSI-Behandlungen (gesetzliche Regelleistung für bis zu 3 Versuche). Im Rahmen der Zusatzleistung der Audi BKK wird ein 4. Behandlungsversuch bei medizinischer Indikation unterstützt.
Beide Partner müssen miteinander verheiratet sein. Die Behandlung muss in einem zugelassenen deutschen Kinderwunschzentrum erfolgen.
Ein individueller Behandlungsplan ist vor Beginn der Therapie bei der Audi BKK einzureichen und muss vorab genehmigt werden. Die Frau muss zwischen 25 und 39 Jahren alt sein (Beginn des Zyklus vor ihrem 40. Geburtstag) – im Audi BKK Premiumangebot bis 41 Jahre (Beginn des Zyklus vor ihrem 42. Geburtstag. Der Mann ist zwischen 25 und 49 Jahren.
Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der betroffenen Ehepartner und Ehepartnerinnen verwendet werden. Es muss eine ärztlich festgestellte Fruchtbarkeitsstörung vorliegen. Der behandelnde Arzt oder die Ärztin muss gute Chancen sehen, dass die Frau durch die künstliche Befruchtung schwanger wird. Die Aussicht auf eine Schwangerschaft gilt nach drei erfolglosen IVF- oder ICSI Versuchen Versuchen als nicht mehr wahrscheinlich. Ob die medizinischen Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung vorliegen, beurteilt allein Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin.
Wenn nach etwa zwölf Monaten regelmäßigen Geschlechtsverkehr zum richtigen Zeitpunkt keine Schwangerschaft eintritt, ist eine gynäkologische und urologische Abklärung sinnvoll. Bei bekannten Vorerkrankungen oder bei Frauen über 35 Jahren empfiehlt sich eine frühere Untersuchung. Für eine weitere Abklärung im Kinderwunschzentrum ist eine Überweisung der gynäkologischen oder urologischen Praxis notwendig.


