BKK Kinderwunsch

Dieses Premiumangebot richtet sich an verheiratete Heteropaare mit unerfülltem Kinderwunsch.

Auf einen Blick

  • Premiumangebot bei einem teilnehmenden Reproduktionsmedizinischen Zentrum in Deutschland
  • Für verheiratete Paare nach den Richtlinien zur künstlichen Befruchtung bei einer Kinderwunschbehandlung

Im Detail

Zusätzliche Leistungen für Kinderwunschpaare:

  • Zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350,00 EUR
  • Zweimalige Beteiligung an einer Blastozytenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250,00 EUR
  • einmalige Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer*
  • bei medizinischer Notwendigkeit unbürokratischer und einfacher Verfahrenswechsel von der „In-vitro-Fertilisation“ (IVF) zur „Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion“ (ICSI)
  • Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Beginn des anstehenden Zyklus vor Vollendung des 42. Lebensjahres)*
  • Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei bzw. einem Embryo (SET) anstatt drei Embryonen
  • Vermeidung einer zusätzlichen hormonellen Stimulationsbehandlung, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind

* Für Kinderwunschpaare, bei denen die Frau das 40. Lebensjahr vollendet hat oder den 4. Behandlungsversuch durchführt, handelt es sich um einen Zuschuss für den Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer (Versuch 1-3 Zuschusshöhe für das medizinisch angezeigte Verfahren: IVF 800 € oder ICSI 1.000 € bzw. Versuch 4 IVF: 800 € oder ICSI 1.000 €). Die restlichen Kosten (z.B. Medikamente und ärztliche Nebenleistungen der künstlichen Befruchtung) sind bei Patientinnen über 40 Jahre oder im 4. Versuch vollständig privat zu leisten. Ein sog. Abbruchszyklus (geplanter Behandlungszyklus, der aus medizinischen Gründen vor der Follikelpunktion oder nach der Follikelpunktion ohne identifizierbare Eizelle abgebrochen wird) wird nicht übernommen.

Inanspruchnahme

Kinderwunschpaare:

Teilnehmen können Sie ab Vollendung des 25. Lebensjahres. Voraussetzung für Ihre Teilnahme an diesem innovativen Vertrag ist lediglich Ihre Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung und die Genehmigung Ihrer BKK. Die Teilnahme ist freiwillig und beginnt mit dem Tag Ihrer Unterzeichnung. Ihr/-e programmteilnehmende/-r Arzt/Ärztin wird Sie umfassend über die Inhalte und Ziele des Programms aufklären.
An die Wahl Ihres Reproduktionsmedizinischen Zentrums sind Sie für die Dauer der Teilnahme (bis zum Ende des 3. bzw. des 4. Versuchs oder mit Eintreten einer ärztlich festgestellten Schwangerschaft) gebunden. Ihr Recht auf freie Arztwahl innerhalb der teilnehmenden Reproduktionsmedizinischen Zentren bleibt darüber hinaus erhalten.
Mit der Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Embryotransfer auf maximal zwei Embryonen beschränkt wird.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Datenschutz nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Teilnehmende Kinderwunschzentren finden Sie unter unter "Downloads".

Downloads

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