Die Pflegekasse unterstützt Maßnahmen, die das Zuhause an die Pflegesituation anpassen. Dafür gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
Ziel ist es:
- die Pflege zu Hause zu ermöglichen oder zu erleichtern
- die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu verbessern
Beispiele für Maßnahmen
Gefördert werden zum Beispiel:
- Einbau von Rampen oder Treppenliften
- Verbreiterung von Türen
- Umbau des Badezimmers (z. B. bodengleiche Dusche)
- Anpassung oder Umbau von fest eingebautem Mobiliar
Wichtig zu wissen
- Der Zuschuss gilt pro Maßnahme, nicht pauschal einmalig
- In bestimmten Fällen (z. B. mehrere Pflegebedürftige im Haushalt) kann sich der Betrag erhöhen
Beratung
Da jede Wohnsituation anders ist, ist eine individuelle Beratung sinnvoll. Nutzen Sie die vielfältigen Beratungsangebote, hier finden Sie dazu eine Übersicht.
Häufig gestellte Fragen
Weitere Zuschüsse zur Anpassung der Wohnung erhalten Sie, wenn die Pflegesituation erneute Maßnahmen notwendig macht. Ein Beispiel: Die Gefähigkeit war zunächst noch gegeben, hat sich aber so verschlechtert, dass ein Rollstuhl notwendig wird.
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Rollstuhlgaragen
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Sitzplatzerrichtung
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Brandschutzmaßnahmen (Herdsicherungssysteme)
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Elektroantrieb für Markise
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Austausch Warmwasseraufbereitungsanlagen
Nein. Maßnahmen außerhalb des Eingangsbereichs sind nicht zuschussfähig – dazu zählen zum Beispiel ein behindertengerechter Parkplatz oder die Pflasterung von Zugangswegen.
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Kriegsopferfürsorge
- Unfallversicherung (Wohnungshilfe nach Arbeitsunfall)
- Bundesagentur für Arbeit (Integrationsämter): berufsbegleitende Geldleistungen rund um das Beschaffen, Ausstatten und Erhalten einer behindertengerechten Wohnung.
Wichtig zu wissen: Die Leistungen der weiteren Sozialträger gehen der Pflegeversicherung vor. Damit sind berufstätige Pflegebedürftige mit Schwerbehinderung (mind. 50 %) von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen durch die Pflegeversicherung ausgenommen.
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