Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden insgesamt mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst. Dadurch soll die häusliche Pflege ermöglicht bzw. erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung der pflegebedürftigen Person erreicht werden. Im Einzelnen zählen dazu fest mit dem Gebäude verbundene technische Hilfen (z. B. Rampen, Treppenlifte) oder Umbaumaßnahmen (z. B. Türverbreiterung, bodengleicher Zugang zur Dusche) bzw. der Ein- oder Umbau von Mobiliar.

Die Besonderheit dieses Leistungsbereiches erfordert eine individuelle Beratung, die Ihre Pflegekasse gern anbietet.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Zuschuss zur Wohnungsanpassung mehrmals erhalten?

Weitere Zuschüsse zur Anpassung der Wohnung erhalten Sie, wenn die Pflegesituation erneute Maßnahmen notwendig macht. Ein Beispiel: Die Gefähigkeit war zunächst noch gegeben, hat sich aber so verschlechtert, dass ein Rollstuhl notwendig wird.

Welche Maßnahmen sind nicht inbegriffen?
  • Rollstuhlgaragen

  • Sitzplatzerrichtung

  • Brandschutzmaßnahmen (Herdsicherungssysteme)

  • Elektroantrieb für Markise

  • Austausch Warmwasseraufbereitungsanlagen

Gibt es für Maßnahmen außerhalb des Eingangsbereichs/Treppenhauses einen Zuschuss?

Nein. Maßnahmen außerhalb des Eingangsbereichs sind nicht zuschussfähig – dazu zählen zum Beispiel ein behindertengerechter Parkplatz oder die Pflasterung von Zugangswegen.

An welche Sozialträger kann ich mich noch wenden, um einen Zuschuss für einen behindertengerechten Umbau zu erhalten?
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Kriegsopferfürsorge
  • Unfallversicherung (Wohnungshilfe nach Arbeitsunfall)
  • Bundesagentur für Arbeit (Integrationsämter): berufsbegleitende Geldleistungen rund um das Beschaffen, Ausstatten und Erhalten einer behindertengerechten Wohnung.

Wichtig zu wissen: Die Leistungen der weiteren Sozialträger gehen der Pflegeversicherung vor. Damit sind berufstätige Pflegebedürftige mit Schwerbehinderung (mind. 50 %) von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen durch die Pflegeversicherung ausgenommen. 

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