Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen

In einer ambulant betreuten Wohngruppe leben mehrere pflegebedürftige Menschen gemeinsam in einer Wohnung und organisieren ihre Pflege zusammen – mit Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Bei dieser Wohnform handelt es sich nicht um eine stationäre Pflegeeinrichtung. Für diese Wohnform gibt es einen zusätzlichen Zuschlag von 224 Euro pro Monat je Bewohnerin oder Bewohner.

Was wird finanziert?

Mit dem Zuschlag wird die Präsenzkraft in der Wohngruppe finanziert.

Diese unterstützt z. B.:

  • bei der Organisation des Alltags
  • bei Abstimmungen mit Angehörigen oder Diensten
  • beim gemeinschaftlichen Zusammenleben

Gut zu wissen

  • Der Zuschlag wird zusätzlich von der Pflegekasse zu anderen Pflegeleistungen gezahlt
  • Er muss beantragt werden
  • Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält den Zuschlag individuell

Kombination mit Tages- oder Nachtpflege

Wenn Sie zusätzlich Tages- oder Nachtpflege nutzen, gilt: Die Pflege in der Wohngruppe muss weiterhin im Mittelpunkt stehen. Im Einzelfall prüft der Medizinischer Dienst, ob die Versorgung auch ohne diese teilstationären Leistungen sichergestellt wäre.

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Postfach 10 01 60
85001 Ingolstadt

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