In einer ambulant betreuten Wohngruppe leben mehrere pflegebedürftige Menschen gemeinsam in einer Wohnung und organisieren ihre Pflege zusammen – mit Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Bei dieser Wohnform handelt es sich nicht um eine stationäre Pflegeeinrichtung. Für diese Wohnform gibt es einen zusätzlichen Zuschlag von 224 Euro pro Monat je Bewohnerin oder Bewohner.
Voraussetzungen
Den Wohngruppenzuschlag erhalten Sie, wenn:
- Sie mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen zusammenleben
- davon mindestens zwei weitere Personen pflegebedürftig sind
- die Pflege gemeinsam organisiert wird (z. B. mit einem ambulanten Pflegedienst)
- eine Präsenzkraft die Wohngruppe unterstützt (z. B. Organisation, Betreuung im Alltag)
- Sie Leistungen der Pflegeversicherung nutzen (z. B. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen)
Der Zuschlag ist auch bei Pflegegrad 1 möglich.
Was wird finanziert?
Mit dem Zuschlag wird die Präsenzkraft in der Wohngruppe finanziert.
Diese unterstützt z. B.:
- bei der Organisation des Alltags
- bei Abstimmungen mit Angehörigen oder Diensten
- beim gemeinschaftlichen Zusammenleben
Gut zu wissen
- Der Zuschlag wird zusätzlich von der Pflegekasse zu anderen Pflegeleistungen gezahlt
- Er muss beantragt werden
- Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält den Zuschlag individuell
Kombination mit Tages- oder Nachtpflege
Wenn Sie zusätzlich Tages- oder Nachtpflege nutzen, gilt: Die Pflege in der Wohngruppe muss weiterhin im Mittelpunkt stehen. Im Einzelfall prüft der Medizinischer Dienst, ob die Versorgung auch ohne diese teilstationären Leistungen sichergestellt wäre.
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