Bitte Antrag stellen

Bitte stellen Sie bei Pflegebedürftigkeit rechtzeitig einen Antrag. Eine ärztliche Bescheinigung ist dazu nicht erforderlich. Die Leistungen beginnen, wenn alle Voraussetzungen vorliegen; werden sie später als einen Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit beantragt, leistet unsere Pflegekasse ab Beginn des Monats der Antragstellung.

Auf Wunsch erhalten Sie eine Vergleichsliste mit den Leistungen und den Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Über Anträge auf Leistungen hat die Pflegekasse innerhalb von fünf Wochen zu entscheiden. Sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation angezeigt, erhalten Sie hierüber eine gesonderte Nachricht.

Vorversicherungszeit

Die Vorversicherungszeit beträgt grundsätzlich zwei Jahre innerhalb von zehn Jahren vor der Antragstellung. Es gilt sowohl die eigene Versicherung als auch die Familienversicherung – für Kinder liegt sie vor, wenn ein Elternteil sie erfüllt.

Zeiten, die bis zum Beginn der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung ununterbrochen in der privaten Pflegeversicherung zurückgelegt worden sind, werden angerechnet.

Hat die versicherte Person die zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderliche Vorversicherungszeit nicht erfüllt, beginnen die Leistungen, sobald die Vorversicherungszeit erfüllt wird. Unsere Pflegekasse berät Sie, wann ggf. ein neuer Antrag gestellt werden kann.

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