Fragen und Antworten zur Elektronischen Gesundheitskarte

Häufig gestellte Fragen

1. Welchen Vorteil hat die eGK für mich?

Der Informationsaustausch im Gesundheitswesen findet heute oftmals auf dem Postweg oder unverschlüsselt per E-Mail und Fax statt. Das Risiko, dass dadurch Unterlagen verloren gehen, zu spät kommen oder gar in falsche Hände gelangen, ist enorm hoch. Gerade die elektronische Gesundheitskarte stellt sicher, dass das nicht passiert, denn der Versicherte entscheidet, welche medizinischen Daten von wem gelesen und genutzt werden dürfen.

Das Foto des Versicherten auf der Kartenvorderseite unterstützt Ärzte, Krankenhäuser und Apotheker außerdem dabei, den Versicherten eindeutig zu identifizieren. Dadurch wird das Risiko der missbräuchlichen Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen erschwert. Das senkt die Kosten im Gesundheitssystem, die letztlich von allen Versicherten getragen werden.

Ein weiterer Vorteil der Gesundheitskarte gegenüber der alten Krankenversichertenkarte liegt in dem Mikroprozessor – quasi einem Mini-Computer auf der Gesundheitskarte. Dieser ermöglicht, dass sensible Gesundheitsdaten künftig sicher auf der Gesundheitskarte selbst gespeichert und mit der Gesundheitskarte verschlüsselt werden können und so vor unberechtigten Zugriffen geschützt sind.

Das heißt: Ihre Daten sind durch den hohen Sicherheitsstandard der neuen Technik jederzeit optimal geschützt

2. Kann ich meine alte Gesundheitskarte auch noch nutzen?

Nein, mit Ausstellung der neuen Gesundheitskarte wird die Vorgängerkarte automatisch gesperrt.

3. Kann ich eine Zweitkarte beantragen, z. B. für das Pflegeheim?

Nein, eine Ausstellung von Zweitkarten ist mit dem jetzigen technischen Stand der Gesundheitskarte nicht mehr möglich. Jeder Versicherte ist nur noch im Besitz einer gültigen Karte. Die Vorgängerkarten werden immer automatisch gesperrt. Aus diesem Grund ist auch eine Zweitkarte, z.B. für das Pflegeheim, nicht mehr möglich.

4. Was muss ich tun, wenn ich meine Gesundheitskarte verloren habe?

Ihre Gesundheitskarte ging verloren, wurde gestohlen oder ist beschädigt?

In unserem Online-Center haben Sie schnell und kostenlos die Möglichkeit eine neue Gesundheitskarte anzufordern.

Alternativ zum Online-Center melden Sie sich telefonisch oder persönlich in Ihrem Service-Center vor Ort.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen eine neue Gesundheitskarte mit der Post.

Sollten Sie während dieser Zeit einen Arztbesuch haben, melden Sie sich gerne bei uns, damit wir Ihnen schnell weiterhelfen können, gerne können Sie eine Bescheinigung im Online-Center auch direkt herunterladen.

Die Sperrung der Vorgängerkarte erfolgt automatisch.

5. Wo kann ich meine Adresse ändern bzw. ändern lassen?

Die Änderungen können Sie am schnellsten über die Audi BKK Service App vornehmen. Speichern Sie hier ganz einfach und schnell Ihre neue Adresse. Natürlich können Sie auch das Kontaktformular auf unserer Homepage nutzen.

Ihre neue Adresse wird automatisch bei Ihrem nächsten Arztbesuch über das Lesegerät in der Arztpraxis auf Ihrer Karte aktualisiert Eine Adressänderung in der Arztpraxis ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierfür die Audi BKK Service App oder das Kontaktformular auf unserer Homepage. Eine Folgekarte wird nicht ausgestellt.

6. Wo werden die Daten gespeichert?

Die Versichertenstammdaten (z.B. Name, Adresse, Krankenversichertennummer etc.) die auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert und für die ärztliche Behandlung und Kostenabrechnung notwendig sind, stammen aus dem EDV-System der Audi BKK. Diese werden bei der Kartenherstellung auf den Datenchip der Karte verschlüsselt gespeichert. Die freiwilligen medizinischen Informationen, wie Notfalldaten, Medikationsplan, werden ausschließlich auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert, vorausgesetzt, Sie wünschen das. Sollten Ihnen einmal eine Karte abhandenkommen, auf der freiwilligen medizinischen Informationen gespeichert waren, müssen diese Daten auf der neuen Karte erneut gespeichert werden, da diese Daten ausschließlich auf dem Kartenchip gespeichert werden können. Die Daten auf der verlorenen Karte können aber aufgrund der strengen Datenschutzvorgaben nicht von Unbefugten gelesen werden.

7. Welche Daten sind auf der Gesundheitskarte gespeichert?

Folgende administrativen Daten sind immer auf der Gesundheitskarte gespeichert:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • Krankenkassenname
  • Institutionskennzeichen der Krankenkasse
  • Kennzeichen der Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk der Versicherte seinen Wohnsitz hat
  • Ihre Krankenversichertennummer
  • Ihr Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner)
  • Beginn des Versicherungsschutzes
  • Gültigkeit der Karte
  • Zuzahlungsstatus (z. Zt. auf der Gesundheitskarte inaktiv)

Diese Angaben finden Sie unter anderem auch auf einem ärztlichen Rezept oder einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgedruckt.

Wenn Sie die freiwilligen Anwendungen (Notfalldaten, Medikationsplan) nützen, werden diese ebenfalls auf den Kartenchip gespeichert. Diese Speicherung erfolgt aber in einem gesonderten Chipbereich, so dass diese nicht mit den administrativen Daten ausgelesen werden können. Hierfür ist immer, außer für die Notfalldaten, Ihre Karten-PIN notwendig.

8. Kann ich Daten auf der Gesundheitskarte löschen lassen?

Die administrativen Daten können nicht gelöscht werden, da diese durch die Gesetzgebung verpflichtend sind. Außerdem benötigt ihr Arzt diese Daten für die Abrechnung der Behandlungskosten mit Ihrer Audi BKK.

Sollten Sie zukünftig freiwillige Informationen (z. B. Notfalldaten) auf Ihrer Gesundheitskarte speichern lassen, können Sie diese jederzeit bei einem Ihrer Arztbesuche wieder löschen lassen.

9. Werden die Notfalldaten auch im Online-Center gespeichert?

Nein, das sind ausschließlich Informationen die aus Datenschutzgründen nur auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert sind. Wir als Krankenkasse haben auf diese Daten generell keinen Zugriff.

10. Welche Leistungserbringer können die Daten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht aktualisieren?

Der Ausbau des Gesundheitsnetzes (Telematikinfrastruktur) wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis alle Leistungserbringer angeschlossen sind. Danach können alle Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Psychotherapeuten, Apotheken die Aktualisierung durchführen.

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir Ihnen nicht sagen, welcher Leistungserbringer bereits angeschlossen ist. Wir als Krankenkasse bekommen diese Informationen leider nicht zur Verfügung gestellt.

11. Kann ich die Daten als Patient einsehen, z.B. den Medikationsplan oder die Notfalldaten?

Ja, es ist geplant, dass der Versicherte seine medizinischen Daten der freiwilligen Anwendungen jederzeit einsehen, ausdrucken, verbergen und löschen lassen kann. Dies ergibt sich aus den gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz. Das gilt natürlich auch für die Gesundheitskarte und die Telematikinfrastruktur.

Diese Anforderungen befinden sich in der Planung und wurden bislang technisch von der Gematik und Industrie noch nicht umgesetzt. Wir als Audi BKK haben hier leider keinen Einfluss darauf.

12. Wer hat die Einführung der eGK eigentlich beschlossen?

Das war das Bundesministerium für Gesundheit. Startschuss für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) war das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, das am 01.01.2004 in Kraft getreten ist. (GKV-Modernisierungsgesetz-GMG).

Die Rechtsgrundlagen stehen im fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V).

13. Warum benötige ich ein Lichtbild und bekomme ich auch eine eGK ohne Lichtbild?

Auf dem Foto muss der Karteninhaber zweifelsfrei zu erkennen sein, denn das erleichtert den Leistungserbringern (z.B. Ärzten) die eindeutige Identifizierung des Karteninhabers. Damit soll die missbräuchliche Inanspruchnahme medizinischer Leistungen erschwert werden. Es gibt zwar zahlreiche weitere Möglichkeiten, die Identität eines Versicherten festzustellen – etwa durch Vorlage des Personalausweises –, das aber kostet Zeit und kann den reibungslosen Ablauf in der Arztpraxis oder im Krankenhaus verzögern.

Die Krankenkassen geben ihren Versicherten vor, was beim Lichtbild beachtet werden muss. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass das Lichtbild den Anforderungen entspricht, wenn es sich an den Vorgaben für Passbilder orientiert. In der Regel sind die meisten Fotoautomaten und Fotostudios auf die Anforderungen der Krankenkassen an das Lichtbild vorbereitet. Kinder unter 15 Jahren und Pflegebedürftige, die an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können, erhalten ihre elektronische Gesundheitskarte ohne Foto. Weitere Ausnahmen, die Karte ohne Lichtbild auszugeben, wurden vom Gesetzgeber nicht eingeräumt und werden von der Audi BKK auch nicht praktiziert.

14. Was passiert, wenn ich kein Lichtbild einreiche?

Nach geltender Rechtslage dürfen wir Ihnen keine elektronische Gesundheitskarte ausstellen. Ohne Gesundheitskarte als Nachweis des Bestehens einer Mitgliedschaft bei der Audi BKK kann der behandelnde Arzt oder Zahnarzt keine Behandlungskosten mit uns abrechnen. Sie sind dann im Sinne der Rechtsprechung als Privatpatient zu behandeln. Folglich würden z.B. der Arzt oder das Krankenhaus die Behandlungen privat mit Ihnen abrechnen oder ggf. die Behandlung ablehnen, insofern es sich nicht um einen Notfall handelt. Eine Kostenerstattung/-beteiligung durch die Audi BKK scheidet in solchen Fälle aus.

15. Ich habe eine neue Gesundheitskarte erhalten, obwohl ich keine angefordert habe.

In einigen Fällen erhalten Sie automatisch von der Audi BKK eine neue Gesundheitskarte. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn Ihre alte Gesundheitskarte abläuft oder sich Ihr Name geändert hat.

16. Ich habe eine neue Versichertenkarte angefordert. Sie ist noch nicht da.

Es kann unterschiedliche Gründe haben, wieso Sie Ihre Versichertenkarte noch nicht erhalten haben. Sie haben eine neue Versichertenkarte angefordert, zum Beispiel weil diese abhanden gekommen ist? Dann erhalten Sie Ihre neue Karte in der Regel innerhalb von zehn Tagen, nachdem Ihre Anforderung bei uns eingegangen ist.

Sind Sie bei der Audi BKK neu versichert? In diesem Fall erhalten Sie die Karte normalerweise rechtzeitig zum Versicherungsbeginn, vorausgesetzt Ihr Passbild und Ihre Krankenversichertennummer liegen uns vor. Anderenfalls kann sich die Zustellung etwas verzögern.

Die Gesundheitskarte kann generell nur an die Anschrift verschickt werden, die bei uns als Melde-/Zustelladresse hinterlegt ist. Ein Versand an eine abweichende Anschrift ist aus technischen Gründen nicht möglich.

17. Was bedeutet das Mülleimer-Symbol auf der Rückseite der Gesundheitskarte?
Zeichen mit durchgekreuzter Mülltonne

Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.

Alle Elektro-/Elektronik-Altgeräte sind gemäß der Richtlinie 2012/19/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.01.2003 zu kennzeichnen. Infolge einer Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) fallen seit 15. August 2018 auch kleine Elektrogeräte, d.h. Geräte mit einer Länge von unter 25 cm, in dessen Anwendungsbereich. Laut Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fallen nach der o.g. Novellierung nun auch Chipkarten einschließlich der elektronischen Gesundheitskarte in den Anwendungsbereich des Gesetzes und müssen zukünftig nach ElektroG gekennzeichnet und entsorgt werden.

Nach ElektroG müssen betreffende Geräte nach Ende ihrer Nutzung als Elektroschrott von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Wertstoffsammelstellen), Vertreibern sowie Herstellern zurückgenommen werden. Diese Regelung soll einer ggf. umweltschädlichen Entsorgung auf anderem Wege (z.B. im Hausmüll) vorbeugen. Verstöße können mit Bußgeldern belegt werden. Ebenfalls besteht für Geräte im Anwendungsbereich des ElektroG die Pflicht zur Kennzeichnung als Sondermüll durch Aufbringen eines entsprechenden Symbols als Entsorgungshinweis für Verbraucher.

Eine Entsorgung von Karten hat ausschließlich in geeigneten und zertifizierten Entsorgungsbetrieben stattzufinden. Diese können im Rahmen der Aufbereitung, Verwertung und Entsorgung hinreichende Maßnahmen zum Datenschutz bzw. zur Datenzerstörung treffen und sind hierauf auch in hinreichender Weise vertraglich verpflichtet. Aus diesem Grund können Sie ihre ungültige Gesundheitskarte an die Audi BKK zurückgeben. Wir leiten diese an unseren Kartenhersteller (Giesecke & Devrient) zur datenschutzkonformen und umweltgerechten Vernichtung weiter.

18. Was bedeutet das CE Kennzeichen auf meiner Gesundheitskarte?
CE-Zeichen

Die Verwendung gefährlicher Stoffe in elektronischen Geräten wird in den RoHS-Richtlinien der Europäischen Union geregelt, diese wurden durch das ElektroG und die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in deutsches Recht umgesetzt.

Nach der ElektroStoffV wird der Pflichtenkatalog von Herstellern und Vertreibern elektronischer Produkte ab dem 21. Juli 2019 in Übereinstimmung mit der RoHS 2- RiLi erweitert. Einerseits wird die Liste gefährlicher Stoffe, die bei der Produktion nicht bzw. nur beschränkt verwendet werden dürfen, erweitert.

Andererseits darf ein Produkt nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es mit einem die Einhaltung der Produktionsstandards zertifizierenden CE-Kennzeichen versehen ist. Die Gesundheitskarten der Audi BKK werden von diesen Regelungen miterfasst. Demnach muss sichergestellt werden, dass alle versandten Gesundheitskarten die benannten Anforderungen erfüllen bzw. mit dem CE-Kennzeichen versehen sind.

19. Was bedeutet das „Propeller“-Symbol auf meiner Gesundheitskarte?
NFC Zeichen

NFC ist ein Funkstandard zur drahtlosen Datenübertragung. Die drei Buchstaben stehen dabei für "Near Field Communication", also Kommunikation zwischen zwei Elementen, die sich nahe beieinander befinden.

NFC bietet eine schnelle, einfache und sichere Möglichkeit, um z.B. die notwendigen Versichertendaten für die Kostenabrechnung der ärztlichen Behandlung, mit der Gesundheitskarte an die Praxissoftware ihres Arztes zu übertragen, ohne dabei ein großes Sicherheitsrisiko einzugehen. Die Übertragung ist nur möglich, wenn Sie die sechsstellige CAN-Nummer (Zugangsnummer) im Lesegerät eingeben. Durch diese CAN-Nummer ist gewährleistet, dass eine ungewollte Datenübertragung an anderen Terminals ausgeschlossen ist.

Derzeit existieren im Gesundheitswesen noch keinerlei NFC-Anwendungsmöglichkeiten. Der Gesetzgeber hat aber die Krankenkassen dennoch verpflichtet, ihre Gesundheitskarten mit der Technologie auszustatten.

Auszug aus dem Sozialgesetzbuch § 291 (1) Satz 2a SGB V:

„(2a) Die elektronische Gesundheitskarte muss technisch geeignet sein, Authentifizierung, Verschlüsselung und elektronische Signatur zu ermöglichen. Elektronische Gesundheitskarten, die ab dem 1. Dezember 2019 von den Krankenkassen ausgegeben werden, müssen mit einer kontaktlosen Schnittstelle ausgestattet sein. Die Krankenkassen sind verpflichtet, Versicherten ab dem 1. Dezember 2019 auf Verlangen unverzüglich eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle zur Verfügung zu stellen.“

20. Wann muss die Karte in der Arztpraxis eingelesen werden?

Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer (z.B. Arzt) haben bei der erstmaligen Inanspruchnahme ihrer Leistungen durch einen Versicherten im Quartal die Leistungspflicht der Krankenkasse durch die Nutzung der Dienste zu prüfen. Dazu ermöglichen sie den Online-Abgleich der auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Daten (§ 291a Absatz 2 und 3 des Sozialgesetzbuches), über das Kartenlesegerät in der Arztpraxis, mit den bei der Krankenkasse vorliegenden aktuellen Daten und die Online-Aktualisierung der auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Daten. Hierbei werden die administrativen Daten geprüft, die für die Kostenabrechnung mit der Audi BKK notwendig sind, und bei Bedarf auf der Karte aktualisiert. Dazu zählen u.a. Versichertenstatus, Versicherungszeit, Anschrift.

21. Medikationsplan

Allgemein

Der elektronische Medikationsplan enthält einen strukturierten Überblick darüber, welche Medikamente die Patientin oder der Patient aktuell einnimmt. Studien zufolge benötigen fast ein Viertel der Patienten dauerhaft drei oder mehr verordnete Arzneimittel. Nicht selten haben Ärzte und Apotheker keinen vollständigen Überblick über die aktuelle bzw. vor kurzem eingenommene Medikation. Das birgt ein enormes Risiko unerwünschter Arzneimittelwechselwirkungen sowie die Gefahr von Fehl- und Doppelverordnungen. Aber auch dem Patienten müssen verständliche Informationen zu seiner Arzneimitteltherapie vorliegen, die ihn in die Lage versetzen, die Arzneimittel richtig anzuwenden und notwendige risikominimierende Maßnahmen zu befolgen.

Ziele und Nutzen

Die Anwendung der Gesundheitskarte ermöglicht, die Medikationsdaten eines Patienten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit und zur Erstellung des Medikationsplans bereitzustellen. Der Patient erteilt durch Übergabe seiner eGK und, falls aktiviert, durch Eingabe seiner PIN den behandelnden Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Kliniken oder Apotheken den Zugriff auf seine Medikationsdaten. Durch Nutzung eines standardisierten Datenformats ist die Verwendbarkeit bei jedem Leistungserbringer gewährleistet.

Datenaustausch und Selbstbestimmungsrecht

Unter Einsatz der eGK wird ein sektorenübergreifender Austausch umfassender Medikationsdaten eines Patienten möglich. Auch wird die Aktualisierung des Medikationsplans für den Arzt oder Apotheker erheblich erleichtert. Dabei wird nicht in die Therapiefreiheit des Arztes bzw. in die pharmazeutische Verantwortung des Apothekers eingegriffen. Die Daten bleiben zu jeder Zeit in vollständiger Hoheit des Patienten. Durch den physischen Besitz der eGK bzw. die Eingabe seiner PIN entscheidet er darüber, wer Daten sehen, aktualisieren und speichern darf.

22. Notfalldaten-Management – Was ist das?

Über die Anwendung wird es zukünftig möglich sein,

  • einen Notfalldatensatz (NFD) mit notfallrelevanten medizinischen Informationen und
  • einen Datensatz „Persönliche Erklärungen“ (DPE) mit Hinweisen auf den Ablageort von Willenserklärungen des Versicherten

auf dem Speicherchip der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) getrennt voneinander abzulegen. Den Notfalldatensatz legt der Arzt auf Wunsch des Patienten auf der eGK ab. Die persönlichen Erklärungen kann der Patient alleine oder mit seinem Arzt ablegen.

Ziele und Nutzen

Notfalldaten-Management (NFDM) soll in unterschiedlichen Notfallsituationen schnell und zuverlässig den Zugang zu den beiden Datensätzen ermöglichen. Der behandelnde Arzt und das medizinische Fachpersonal erhalten über den NFD unmittelbar einen Überblick über medizinische Informationen aus der Vorgeschichte des Patienten, die zur Abwendung eines ungünstigen Krankheitsverlaufes notwendig und hilfreich sind. Der DPE erleichtert bei einem nicht ansprechbaren Patienten den Zugang zu Willenserklärungen (z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht), die Aufschluss über dessen mutmaßlichen Willen ermöglichen und so Behandlungsentscheidungen in diesem Sinne beeinflussen können.

Einsatzszenarien

Der Zugriff auf den Notfalldatensatz ist insbesondere in Fällen relevant, in denen dem behandelnden Arzt aus verschiedenen Gründen notfallrelevante medizinische Informationen nicht zur Verfügung stehen. Dazu gehören beispielsweise Bewusstseinsstörungen des Patienten, starke Beschwerden (z. B. Schmerzen), aufgrund derer der Patient notfallrelevante Informationen nicht korrekt und vollständig schildern kann, oder unzureichende Deutschkenntnisse sowie, die im individuellen Fall dazu führen, dass diese Informationen nicht im angemessenen Zeitrahmen vorliegen (z. B. weil dem Patienten nicht erinnerlich).

In den folgenden Szenarien kann ein Arzt ohne Mitwirkung des Patienten den Notfalldatensatz und den Datensatz „Persönliche Erklärungen“ auslesen:

  • Erstversorgung durch Notarzt und/oder Rettungsdienst
  • Notaufnahme eines Krankenhauses
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst, Notdienst-Praxis oder in der ambulanten Notfallversorgung

Der Inhalt des Notfalldatensatzes

Im Notfalldatensatz sind folgende Informationen gespeichert:

  • chronische Erkrankungen und wichtige frühere Operationen (z. B. Diabetes, koronare Herzkrankheit, Organtransplantation),
  • Medikamente (insbesondere Dauermedikation),
  • Allergien und Unverträglichkeiten (insbesondere Arzneimittelallergien mit bekannter schwerer allergischer Reaktion),
  • weitere wichtige medizinische Hinweise (z. B. Schwangerschaft oder Implantate) und
  • Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, und von behandelnden Ärzten (z. B. dem Hausarzt).
23. Ich habe meine PIN verloren, wie erhalte ich eine neue?

Aus Datenschutzgründen ist jede Gesundheitskarte mit einer eigenen PIN versehen. Bitte beantragen Sie sich über die Service App oder das Kontaktformular eine neue eGK und durchlaufen erneut den Identifizierungsprozess.

Nach erfolgreicher Identifikation übersenden wir Ihnen die PIN/PUK.

24. Meine Adresse hat sich geändert. Warum bekomme ich keine neue Gesundheitskarte (eGK) zugeschickt ?

Seit dem 01.09.2021 erhalten Sie eine neue elektronische Gesundheitskarte nur noch bei Verlust oder wenn sich Ihr Name, das Bild oder die Krankenversicherungsnummer geändert haben. Hiermit tragen wir zu mehr Nachhaltigkeit und Plastikvermeidung bei.

Die auf der Gesundheitskarte gespeicherten Versichertendaten wie Anschrift und Versichertenstatus werden durch das Einlesen der Karte in der Arztpraxis mit den administrativen Daten der Krankenkasse online abgeglichen und wenn neue Daten vorhanden sind auf die Karte übertragen. Dadurch sind die Daten, die ihr Arzt für die Kostenabrechnung der Behandlung benötigt, immer auf dem aktuellen Stand. Ein Kartenaustausch entfällt damit.

Neue Gesundheitskarten werden nur noch ausgegeben, wenn die bisherige Karte defekt oder verloren gegangen ist, oder sich z.B. Ihr Name ändert, da dieser auf der Kartenvorderseite aufgebracht ist.

25. Was bedeutet die NFC-Technologie?

NFC steht für „Near Field Communication“ und bedeutet, dass der Datenaustausch kontaktlos erfolgen kann. Seit August 2020 stellen wir die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der NFC-Technologie aus. Diese Funktion benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie sich mit der eGK in die Audi BKK ePA oder in die eRezept App einloggen möchten.

Wichtig: Ihre alte eGK ist weiterhin gültig!

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