Rechengrößen und Fälligkeitstermine

Rechengrößen 2022
Eine Tabelle zu Grenzbeträgen den Versicherungsschutz betreffend
Eine Tabelle zu Grenzbeträgen den Versicherungsschutz betreffend

Für die Fortschreibung der Rechengrößen der Sozialversicherung wird zum Zeitpunkt der Festlegung auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer des Vorjahres (2020) zurückgegriffen.

Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr (Lohnzuwachsrate) betrug 2020 bundeseinheitlich -0,15 Prozent und – auf der Basis der Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes getrennt berechnet – in den alten Ländern -0,34 Prozent.

Daher wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung leicht gesenkt auf 7.050 Euro (2021: 7.100 Euro). 

Die über das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz geregelte stufenweise Anpassung der BBG und Bezugsgröße Ost auf den jeweiligen Westwert bis 2025, führt trotz negativer Veränderungsrate zu einer leichten Erhöhung der Ostwerte. Die BBG Ost wurde folglich um 50 Euro auf 6.750 Euro erhöht.

Die bundesweit einheitliche BBG in der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenso die Versicherungspflichtgrenzen (Jahresarbeitsentgeltgrenzen) bleiben hingegen unverändert. Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren, gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung sind Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Soweit die Beträge im Kalenderjahr 4 Prozent der jährlichen BBG der Rentenversicherung West (84.600 Euro) nicht übersteigen besteht SV-Freiheit. Der steuerfreie Betrag liegt bei 8 Prozent der jährlichen BBG der Rentenversicherung.

Höchstbeiträge und Höchstzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung
Höchstbeiträge und Höchstzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung

Für zuschussberechtigte freiwillig gesetzlich bzw. privat krankenversicherte Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber als Beitragszuschuss die Hälfte des Betrages zu zahlen, der sich aus dem allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung errechnet (14,6 Prozent).

Der Beitragszuschuss des Arbeitgebers schließt den halben kassenindividuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse mit ein. Bei privat versicherten Arbeitnehmern wird der halbe durchschnittliche Zusatzbeitrag (2022 = 0,65 Prozent) bei der Berechnung berücksichtigt. 

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten jedoch als Beitragszuschuss höchstens die Hälfte des Betrags, den sie für ihre private Krankenversicherung aufwenden. Mit Urteil vom 20. März 2013 hatte das BSG bereits entschieden, dass privat krankenversicherte Arbeitnehmer für ihre gesetzlich freiwillig versicherten Angehörigen keinen Beitragszuschuss verlangen können. Dieser erstreckt sich nur auf private Versicherungsverträge.

Als Bemessungsgrundlage für den Beitragszuschuss ist das Arbeitsentgelt bis zur BBG zu berücksichtigen. Sofern das Arbeitsentgelt die BBG nicht erreicht, fällt der Höchstzuschuss geringer aus (z. B. bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern während einer Altersteilzeit).

In Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird (z. B. unbezahlter Urlaub), besteht kein Anspruch auf Beitragszuschuss, jedoch kann hier für längstens einen Monat das Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Abs. 3 SGB IV fortbestehen und weiterhin der Höchstbeitrag anfallen. Dieser ist dann vom Arbeitnehmer allein zu tragen.

Hinweis: Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, ist der ermäßigte Beitragssatz anzuwenden.

Verschiedene Grenzbeträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in 2022
Verschiedene Grenzbeträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in 2022

Als Beitragszuschuss ist auch in der sozialen Pflegeversicherung die Hälfte des Beitrags zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht als Beitragsanteil zu zahlen hat. Die Höhe des Beitragszuschusses richtet sich nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Beitragssatz (2022: 3,05 Prozent).

Der privat krankenversicherte Arbeitnehmer erhält als Beitragszuschuss jedoch höchstens die Hälfte des Betrags, den er für seine private Pflegeversicherung aufwendet.

Arbeitnehmer, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben und bei einem privaten Versicherungsunternehmen pflegeversichert sind, erhalten keinen Beitragszuschuss.
 

Ausnahme Bundesland Sachsen:

In Sachsen wurde 1995 der Feiertag Buß- und Bettag nicht gestrichen. Dafür trägt jedoch der Arbeitnehmer immer 1 Prozent des Beitragssatzes allein. Der Teil des Beitragssatzes, der über einem Prozentpunkt liegt, wird paritätisch je zur Hälfte aufgeteilt. 

Die Bezugsgröße stellt die Basis für viele Grenzwerte in der Sozialversicherung dar. In der Krankenversicherung sind dies zum Beispiel die Einkommensgrenze für die Familienversicherung oder die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag freiwillig Versicherter.

Eine kostenfreie Familienversicherung ist grundsätzlich möglich, sofern das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen nicht die Einkommensgrenze von 470 Euro überschreitet.

Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung sind weiterhin auf 450 Euro begrenzt (laut dem Sondierungsergebnis der neuen Bundesregierung ist eine Anpassung auf 520 Euro ist geplant).

Für die Jahre 2020 und 2021 wurde zur Vermeidung von pandemiebedingten Personalengpässen die Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten von 6.300 Euro auf 46.060 Euro bzw. 44.590 Euro angehoben. Rentner konnten bis zu diesen Beträgen im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wurde. Die Anhebung auf 46.060 Euro wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Sachbezugswerte 2022
Die Höhe der Sachbezugswerte in 2022
Die Höhe der Sachbezugswerte in 2022

Durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) werden die Sachbezugswerte geringfügig angehoben.

Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2020 bis Juni 2021 um 2,8 Prozent gestiegen, so dass die Sachbezugswerte für Verpflegung ab dem 1. Januar 2022 leicht angehoben werden.

Für Unterkunft oder Mieten hat sich der Verbraucherpreisindex um 1,7 Prozent verändert, die entsprechenden Sachbezugswerte werden ebenfalls angepasst. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis angesetzt werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 der SvEV). Der Gesamtsachbezugswert 2022 aus Verpflegung / Unterkunft / Miete beträgt 511 Euro.

Alle Werte gelten bundesweit.

Abgabetermin und Fälligkeit
Fälligkeit der Beiträge in 2022
Fälligkeit der Beiträge in 2022

Der Beitragsnachweis ist rechtzeitig zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstages einzureichen und hat somit grundsätzlich um 00:00 Uhr vorzuliegen, damit die Einzugsstelle am gesamten fünftletzten Bankarbeitstag des Monats über den Beitragsnachweis verfügen kann.

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt.

Sofern das Arbeitsentgelt zum Zeitpunkt der Beitragsübermittlung am fünftletzten Bankarbeitstag bereits abgerechnet ist, bemessen sich die Beiträge aus den tatsächlichen Entgelten. Bei Erstellung der Entgeltabrechnung nach diesem Stichtag sind bei Anwendung der seit 1. Januar 2017 möglichen Vereinfachungsregelung als voraussichtliche Bei-
tragsschuld die tatsächlichen Beiträge des Vormonats abzuführen.

Die Differenz gegenüber der späteren Entgeltabrechnung ist mit der nächsten Beitragsfälligkeit im Folgemonat auszugleichen. Die bisherige Schätzung der Werte entfällt in diesem Fall.

Die Audi BKK hat ihren Kassensitz in Bayern.

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