Finanzsituation GKV und Beitragssätze

Finanzsituation des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung in 2021
Finanzsituation des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung in 2021

Finanzielle Stabilität der GKV

Der Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der zum Stichtag 15. Januar 2020 über eine Liquiditätsreserve von ca. 10,2 Mrd. Euro verfügte, verzeichnete allein im 1. Halbjahr 2020 aufgrund kostspieliger Reformgesetze der letzten Jahre ein Defizit von rund 7,2 Mrd. Euro.

Die Corona-Pandemie und verminderte Beitragseinnahmen führen, trotz eines Zuschusses vom Bund, zusätzlich zu einer weiteren Verringerung der Rücklagen auf ca. 5,6 Mrd. Euro zum Jahresende 2020 und somit nah an die gesetzliche Mindestreserve von aktuell ca. 4,3 Mrd. Euro.

Auch für das Jahr 2021 ergibt sich nach einer gemeinsamen Finanzschätzung von Bund und GKV-Spitzenverband unter Beibehaltung der gegenwärtigen Beitragssätze eine Finanzlücke von ca. 16 Mrd. Euro.

Damit die Lohnnebenkosten aufgrund der pandemiebedingten Mehrausgaben in allen Sozialversicherungszweigen nicht auf über 40 Prozent steigen, wurde im Juni 2020 von der Bundesregierung die „Sozialgarantie 2021“ beschlossen.

Um die ermittelte Finanzlücke im Gesundheitsfonds zu schließen und eine Anhebung des GKV-Zusatzbeitragssatzes auf 2,2 Prozent zu verhindern, wird daher

  • der jährliche Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds um einen zusätzlichen Zuschuss von 5 Mrd. Euro erhöht,
  • einmalig 8 Mrd. Euro aus den Finanzreserven von einzelnen Krankenkassen an den Gesundheitsfonds abgeführt,
  • sowie die Anhebungsverbotsgrenze der kassenindividuellen Zusatzbeiträge zur weiteren Abschmelzung der Finanzreserven der Krankenkassen verschärft. 
     

Dem Maßnahmenpaket zur Folge müssen Krankenkassen einmalig 8 Mrd. Euro aus ihren Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführen, um einen Teil der Finanzierungslücke zu schließen. Hierbei werden Finanzreserven herangezogen, die 0,4 Monatsausgaben übersteigen – das entspricht dem Doppelten der Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben.

Betroffene Krankenkassen führen dem Beschluss nach rund 66 Prozent ihrer Reserven oberhalb von 0,4 Monatsausgaben im Jahr 2021 an den Gesundheitsfonds ab.

Finanzsituation des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung
Finanzsituation des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Mittel aus den Finanzreserven einzelner Krankenkassen stehen in 2021 dann über höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds allen Krankenkassen zur Verfügung.

Gleichzeitig wird die Anhebungsverbotsgrenze der kassenindividuellen Zusatzbeiträge abgesenkt. Dies soll zukünftig zur Vermeidung unnötiger Beitragssatzerhöhungen durch einen weiteren Abbau vorhandener Finanzreserven beitragen. Krankenkassen dürfen ihren Zusatzbeitrag nur dann erhöhen, wenn die Finanzreserve grundsätzlich den Wert von 0,8 Monatsausgaben unterschreitet (bisher 1 Monatsausgabe).

Die verbleibende Finanzlücke von ca. 3 Mrd. Euro wird durch eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für 2021 um 0,2 Beitragssatzpunkte auf 1,3 Prozent ausgeglichen.

Aus Sicht der Audi BKK wird mit diesem Maßnahmenpaket erheblich in die soziale Selbstverwaltung und in die Finanzautonomie der Krankenkassen eingegriffen. Eine solide und vorausschauende Finanzplanung wird durch solche politischen Vorgaben erheblich erschwert.

Neben den pandemiebedingten Mehrausgaben stellen vor allem die kostenintensiven Gesetze der aktuellen Legislaturperiode einen Großteil der Finanzierungslücke dar und werden auch in den folgenden Jahren zu einer weiteren finanziellen Unterdeckung des Gesundheitsfonds und somit voraussichtlich zu steigenden Zusatzbeiträgen führen.

Die Audi BKK konnte ihren Mitgliedern in den letzten 6 Jahren einen stabilen, niedrigen Zusatzbeitrag deutlich unter dem GKV-Durchschnitt anbieten. Dabei haben wir vorausschauend geplant und unsere Verwaltungskosten extrem niedrig gehalten. Die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und für 2021 in erheblichem Maße zu erwartenden Mehrausgaben belasten jedoch auch die Audi BKK, sodass wir unseren Zusatzbeitrag anheben müssen.

Pflegeversicherung

Zur Finanzierung der Mehrausgaben und zur Stabilisierung der Beiträge ist erstmals ein Bundeszuschuss von 1,8 Mrd. Euro geplant.

Beitragssätze 2021
Beitragssätze 2021

Rentenversicherung

Die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung ist ebenfalls von der Corona-Pandemie, der daraus resultierenden Wirtschaftskrise und der bisher schwersten Rezession der Nachkriegszeit gezeichnet.

Kurzarbeit und steigende Arbeitslosigkeit führten im Jahr 2020 zu verminderten Beitragseinnahmen, sodass die vorhandene Nachhaltigkeitsrücklage durch den Ausgabenüberschuss weiter abgeschmolzen wurde (2019 ca. 40,5 Mrd. Euro). Die gesetzliche Rentenversicherung rechnet daher für das Jahr 2020 bundesweit mit einem Defizit von mindestens 4,4 Mrd. Euro.

Die demographische Entwicklung in Deutschland führt – auch ohne Berücksichtigung der Auswirkungen der Pandemie – zudem zu einer kontinuierlichen Abschmelzung der Nachhaltigkeitsrücklage und erfordert nach bisheriger Annahme ab dem Jahr 2024 eine Beitragssatzanpassung auf 19,5 Prozent.

Grundsätzlich ist der Beitragssatz bis zum Jahr 2025 auf maximal 20 Prozent durch eine gesetzliche Regelung aus 2018 gedeckelt.

Inwiefern dieses Ziel aufgrund der aktuellen Entwicklung nun aufrecht erhalten werden kann, bleibt abzuwarten.

Arbeitslosenversicherung

Durch den rasanten Anstieg des konjunkturellen Kurzarbeitergelds samt der damit verbundenen Erstattung des Arbeitgeberanteils an den SV-Beiträgen (Sozialschutzpaket vom 13. März 2020) und erhöhten Ausgaben für Arbeitslosigkeit, ergab sich im ersten Halbjahr 2020 bereits ein Defizit von 10 Mrd. Euro.

In der zweiten Jahreshälfte werden ebenfalls erhebliche Mehrausgaben bei geringeren Beitragseinnahmen erwartet, sodass die vorhandene Finanzrücklage von 26 Mrd. Euro (Ende 2019) vermutlich nicht zur Deckung des Finanzdefizites reichen wird.

Die Insolvenzgeldumlage erhöht sich auf 0,12 Prozent.

Die Künstlersozialabgabe bleibt 2021 unverändert bei 4,2 Prozent. Durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Form eines Entlastungszuschusses in Höhe von 32,5 Mio. Euro konnte ein Anstieg des Abgabesatzes auf 4,7 Prozent vermieden werden.

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