Corona-bedingte Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten

Seit Beginn der Pandemie gab es viele arbeitsrechtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit Corona. Dazu zählen Kündigungen wegen Nichtanerkennung der Corona-Regeln am Arbeitsplatz, Lohnfortzahlung während der Quarantäne oder den Erschwerniszuschlag aufgrund des Tragens von OP-Masken. Eine Auswahl der interessantesten Urteile lesen Sie im Folgenden.

Seit 2020 ist Corona ein allgegenwärtiges Thema. Auch die Arbeitsgerichte müssen sich weiterhin stärker mit Streitigkeiten in diesem Gebiet auseinandersetzen. Durch die rasante Entwicklung in diesem Themenbereich entstehen häufig neue arbeitsrechtliche Fragen und Urteile. Dazu gehören die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, die nachträgliche Gewährung von Urlaub oder der Umgang mit Masken- oder Testverweigerungen. In einem Überblick sehen Sie, dass auch Fragen zu den Rechten von Beschäftigten auf Homeoffice und Mitbestimmung in den Betrieben während der Pandemie neue Implikationen erhalten haben.

Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers während eines Lockdowns
Inzwischen hat sich das Bundesarbeitsgericht mit einem Corona-Streit befasst. Wegen einer corona-bedingten Betriebsschließung entschied es im Fall einer Minijobberin, dass dieser Umstand nicht zum allgemeinen Betriebsrisiko eines Arbeitgebers gehört und ist damit nicht verpflichtet, für einen Vergütungsausfall während eines Lockdowns aufzukommen. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2021, Az: 5 AZR 211/21

Entschädigungsrisiko für betriebliche Quarantäneanordung
Wenn sich der Arbeitgeber nach einem Urlaub in einem Corona-Risikogebiet für die Quarantäne eines Arbeitnehmenden entschließt, so ist er laut dem Arbeitsgericht Dortmund für diesen Zeitraum zur Fortzahlung des Lohns verpflichtet. In dem vorliegenden Fall gab es keine behördliche Qurantäneanordnung. ArbG Dortmund, Urteil vom 24. November 2020, Az: 5 Ca 2057/20

Nachträgliche Gewährung von Urlaubstagen nach einer Quarantäne
Arbeitgeber müssen erkrankten Arbeitnehmenden, die während ihres Urlaubs an Corona erkranken nicht automatisch eine Nachgewährung der Urlaubstage zugestehen. Dafür ist die Vorlage eines ärztlichen Attests notwendig. Das LAG Köln hat entschieden, dass eine Quarantäneanordnung alleine dafür nicht ausreicht. LAG Köln, Urteil vom 13. Dezember 2021, Az: 2 Sa 488/21

Kündigungen nach Verstoß gegen Corona-Regeln
Verstoßen Mitarbeiter gegen betriebliche Corona-Schutzmaßnahmen, kann dies grundsätzlich eine fristlose Entlassung rechtfertigen. Die Klage aufgrund der Kündigung eines Mitarbeiters, der angeblich vorsätzlich von einem Kollegen angehustet wurde, wurde nicht stattgegeben. LAG Düsseldorf, Urteil vom 27. April 2021, Az: 3 Sa 646/20

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