Krankenversicherung für Flüchtlinge aus der Ukraine

Am 04.03.2022 erfolgte die Zustimmung zur Reaktivierung der 2001 in Kraft getretenen sogenannten EU-„Massenzustrom“-Richtlinie (2001/55/EG) durch den Rat der EU. Damit wird  Flüchtlingen aus der Ukraine vorübergehend Schutz gewährt und sie erhalten durch ein vereinfachtes Verfahren einen auf ein Jahr zeitlich befristeten Aufenthaltsstatus. Dieser kann auf bis zu 36 Monate ausgeweitet werden und endet gegebenenfalls, wenn eine sichere Lage und dauerhafte Rückkehr in die Ukraine möglich ist. Die genannten Schutzmaßnahmen gelten für Personen, die sich vor oder am 24.02.2022 in der Ukraine aufhielten.

Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Durch das am 27. April 2022 beschlossene Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz bekommen Geflüchtete aus der Ukraine ab 1. Juni 2022 Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII (ALG II / Hartz IV). Da sie direkt Anspruch auf einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) haben, erhalten sie - analog zu den anerkannten hilfsbedürftigen Asylsuchenden - in Zukunft ebenfalls diese Leistungen. Voraussetzung dafür wird eine Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer aufgrund der Registrierung ausgestellten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 AufenthG sein.  Die hierfür notwendigen gesetzlichen Anpassungen sollen unverzüglich umgesetzt werden. Durch den Bezug dieser Leistungen werden sie automatisch Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit freiem Krankenkassenwahlrecht.

Top-Zusatzleistungen bei günstigen Beiträgen:
Auch im Jahr 2022 verändert sich die Höhe des Zusatzbeitrags der Audi BKK nicht und bleibt bei niedrigen 1,1 Prozent. 95 % aller gesetzlich Krankenversicherten zahlen mehr Beitrag als Mitglieder der Audi BKK. Und das bei jeder Menge Extraleistungen und einer Top-Kundenzufriedenheit. Mehr Information und das Formular zum Online-Beitritt finden Sie hier.

Privat oder gesetzlich?
Aus der Ukraine Geflüchtete erhalten zudem ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch haben, weil sie über Einkommen oder Vermögen zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts verfügen. Ziel der Regelung ist, diesem Personenkreis eine Wahlentscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu ermöglichen. Der Beitritt muss innerhalb der Frist von sechs Monaten (die normale Beitrittsfrist nach § 9 Abs. 2 SGB V beträgt drei Monate) nach Aufenthaltnahme im Inland erklärt werden.

Welche Krankenversicherung ist die richtige?
Die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht gilt für alle. Aber: Wer 2022 mehr als 5.362,50 Euro pro Monat verdient, hat die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (PKV). Das sind Ihre Vorteile, wenn Sie sich für die Gesetzliche (GKV) entscheiden.

Beitragsrückerstattung
Außer Vorsorge und Prävention nehmen Sie keine Leistungen in Anspruch? Dann erhalten Sie mit dem Prämientarif eine Rückzahlung. www.audibkk.de/prämientarif

Attraktiver Beitrag der Audi BKK
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung ist Ihr Beitrag bei uns abhängig von Ihrem Gehalt. Sinkt es, sinken auch Ihre Beiträge – und auch im Alter oder bei Krankheit steigen sie nicht.

Kostenlose Familienversicherung
Ihre Familienmitglieder versichern wir im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung unter gewissen Voraussetzungen kostenfrei mit.

Kranken-, Mutterschafts- und Elterngeld
Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen privat Versicherte während des Bezugs dieser Leistungen weiterhin Beiträge zahlen.

Kinderkrankengeld
Sie kümmern sich um Ihr krankes Kind und können deshalb nicht zur Arbeit? Wir zahlen Ihnen Kinderkrankengeld für jedes Kind, welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Keine Gesundheitsprüfung
Sie können der gesetzlichen Krankenkasse direkt beitreten.

Keine Vorleistung und weniger Aufwand
Mit der Gesundheitskarte der Audi BKK werden Leistungen einfach und unkompliziert abgerechnet. Sie müssen keine Behandlungskosten für sich und Ihre Familienmitglieder vorstrecken. Außerdem sparen Sie sich den Aufwand einer langwierigen Rechnungs-und Erstattungsprüfung.

Umfangreicher Leistungskatalog
Die Audi BKK bietet Ihnen beispielsweise spezielle Vorsorgeprogramme für Mutter und Kind an – auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Zudem können Sie Zusatzversicherungen für eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer abschließen, ohne sich an die private Krankenversicherung binden zu müssen.

Schnell zum Arzttermin
Keine langen Wartezeiten mit den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung 116117.de und der Facharztterminvermittlung der Audi BKK. www.audibkk.de/facharzttermin

Wichtig für Ihre Wahl:

  • Sollten Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur in Ausnahmen möglich. Bedingung ist, dass Ihr Einkommen die gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreitet und dass Sie Ihr 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Sie überlegen trotzdem in die private Krankenversicherung zu wechseln? Dann stehen Sie jetzt vor der schwierigen Tarifwahl. Das ist nicht einfach, denn niemand kann heute schon sagen, welche Leistungen in Zukunft wichtig werden. Und wenn Sie später in einen anderen Tarif wechseln möchten, müssen Sie sich unter Umständen einer neuen Gesundheitsprüfung unterziehen.

Gerne beraten wir Sie persönlich, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, oder prüfen Ihren ausgewählten PKV-Tarif für Sie.

Information und Hilfe:
Für die Flüchtlinge aus der Ukraine sind die Kommunen die zuständigen Leistungsträger und somit in der Regel die Sozialämter. Dort können in der Regel auf Nachfrage Behandlungsscheine ausgestellt werden. Außerdem treten die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes in Kraft. Hilfreiche Informationen erhalten Sie im Ratgeber des BMG Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland.

Bestehende Rahmenvereinbarungen nach § 264 Abs. 1 SGB V gelten in manchen Bundesländern welche zu einer unmittelbaren auftragsweisen Versorgung und der Ausstellung elektronischer Gesundheitskarten führt. Dies gilt nur in Verbindung mit besagten Rahmenvereinbarungen, außerhalb dieser Bundeslänger erhalten Personen einen Behandlungsschein von staatlichen Einrichtungen wie Sozialämtern ausgestellt.

Quelle: Audi BKK

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