Anpassung beim Zusatzbeitrag, aber Beitragsvorteil für Mitglieder wird größer

Ingolstadt, 15. Dezember 2022 – Im Rahmen der Beratung des Verwaltungsrates der Audi BKK wurde aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der expansiven Ausgabenpolitik der vergangenen Legislaturperiode die Anhebung des Zusatzbeitrages für das kommende Jahr um 0,15 Prozentpunkte per Umlaufverfahren beschlossen. Die Anhebung des Zusatzbeitrages der Audi BKK fällt damit deutlich niedriger aus, als der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegte durchschnittliche Anstieg in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 0,3 Prozentpunkten. Zudem verabschiedete das Selbstverwaltungsgremium einen erneuten Rekordhaushalt mit einem Volumen von 2,559 Mrd. Euro für das kommende Jahr. 

Mit dem Beschluss des Verwaltungsrates beweist die Audi BKK in einem schwierigen Umfeld erneut ihre Finanzstärke. Die Anhebung des Zusatzbeitrags der Krankenkasse um 0,15 Prozentpunkte, auf dann insgesamt 1,25 Prozent, fällt nur halb so hoch aus, wie der für das kommende Jahr festgelegte, durchschnittliche Anstieg in der GKV um 0,3 Prozentpunkte auf dann insgesamt 1,6 Prozent. Der bereits bestehende Beitragsvorteil für Mitglieder der Audi BKK wird im Vergleich zum Durchschnitt aller Krankenkassen somit noch größer. Über 60 Millionen aller gesetzlich versicherten Mitglieder zahlen mehr als bei der Audi BKK.

Die Gesetzliche Krankenversicherung steht finanziell enorm unter Druck. Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (FinStG) wurden Ende Oktober 2022 weitreichende Änderungen an der Finanzierungsgrundlage der GKV beschlossen, um die Situation übergangsweise zu stabilisieren. Unter anderem hat der Gesetzgeber den Höchstwert der finanziellen Rücklagen einer Krankenkasse von 80 Prozent auf 50 Prozent einer Monatsausgabe gesenkt. Die Rücklage bei Krankenkassen dient dem Ausgleich von Einnahme- bzw. Ausgabeschwankungen. Die Audi BKK wird dadurch verpflichtet, etwa 40 Mio. Euro als kassenübergreifende Solidarabgabe an den Gesundheitsfonds abzuführen und das in wirtschaftlich gerade auch für Krankenkassen herausfordernden Zeiten. Eine stabile und krisenfeste Haushaltsplanung wird damit deutlich erschwert. Aufgrund ihres nachhaltigen ökonomischen Wirtschaftens und ihrer Effizienz kann die Audi BKK dennoch auf eine höhere Anhebung des Zusatzbeitrages für ihre Mitglieder verzichten.

Jörg Schlagbauer, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Audi BKK und Vertreter der Versicherten, fordert eine faire Verteilung der finanziellen Belastungen: „75 Prozent der Gesamtlast durch das FinStG wird durch die Mitglieder der Krankenkassen getragen. Zukünftige Veränderungen müssen nachhaltig und fair auf alle Schultern verteilt werden. Die Mitglieder der Audi BKK haben einen großen Vorteil, denn ihre Kasse federt die Kostensteigerungen erheblich ab. Zum 1. Januar 2023 dürfen wir zudem rund 14.500 neue Versicherte bei der Audi BKK begrüßen, die im Rahmen der Fusion mit der BKK Stadt Augsburg in die starke Gemeinschaft eintreten werden.“

Tomas Borm, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates der Audi BKK und Vertreter der Arbeitgeber, ergänzt: „Es ist eindeutig, dass eine grundlegende und langfristig ausgelegte Reform der GKV-Finanzierung unvermeidbar ist. Das Bundesministerium für Gesundheit ist in der Verantwortung, bis Ende Mai kommenden Jahres Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten, um die Wettbewerbsfähigkeit des Gesundheitssystems auch in Zukunft zu sichern.“

Zur Fusion mit der BKK Stadt Augsburg
Aufgrund der Fusion mit der BKK Stadt Augsburg zum 1. Januar 2023 findet die konstituierende Sitzung des neuen Verwaltungsrats der Audi BKK am 13. Januar 2023 statt.