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1150 Ergebnisse ergab der Suchbegriff „“

  • Anwartschaftsversicherung

    Nach einem längeren Auslandsaufenthalt zurück in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung? Um die Rückkehr zu den ursprünglichen Bedingungen zu gewährleisten, kann eine Anwartschaftsversicherung ratsam sein. Die Anwartschaftsversicherung hilft, versicherungs- bzw. beitragsrechtliche Nachteile, beispielsweise durch einen (berufsbedingten) Auslandsaufenthalt, zu vermeiden. In welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit zum Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in...

  • Auslandsreise

  • Wohnortverlegung ins Ausland

    Bei einer Wohnortverlegung oder einer Beschäftigungsaufnahme im Ausland sollte zunächst geklärt werden, wo bzw. wie ein geeigneter Krankenversicherungsschutz erfolgen kann. Nachstehend möchten wir Ihnen dazu einige wichtige Informationen/Hilfestellungen an die Hand geben. Im Detail Rentner: Sofern Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen wollen, finden Sie in den Merkblättern für Rentnerinnen und Rentner einige grundsätzliche Informationen zu diesem Thema. Für...

  • Leistungsaushilfe Deutschland

    Sofern Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz versichert sind und in Deutschland medizinisch akut notwendige Leistungen in Anspruch nehmen müssen, nutzen Sie hierfür bitte Ihre Europäische Krankenversicherungskarte. Kunden aus der Türkei, Tunesien, Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro nutzen bitte die mitgebrachten Berechtigungsscheine der dortigen gesetzlichen Krankenkassen (z.B. A/T 11, BH 6, usw.). Im Detail Sind Sie im...

  • Leistungsaushilfe Ausland

    Sofern Sie bei der Audi BKK versichert sind, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz im europäischen Ausland ist oder Sie sich mindestens einmal wöchentlich in Ihrem Wohnland/Heimatland aufhalten, haben Sie die Möglichkeit sich dort zur Leistungsaushilfe registrieren zu lassen und medizinische Leistungen nach dortigem Landesrecht zu erhalten. Im Detail Die Leistungsaushilfe ist in den folgenden Staaten möglich. Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien – Herzegowina, Tunesien, Türkei, Belgien, Bulgarien,...

  • Entsendung innerhalb Europas

    Bei berufsbedingten Auslandseinsätzen ist ein Verbleib in der deutschen Sozialversicherung im Rahmen einer Entsendung für bis zu 24 Monate möglich. Grundsätzlich entscheidet jeder Staat in eigener Zuständigkeit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen für einen Arbeitnehmer, bei Ausübung einer Beschäftigung in diesem Staat, Beiträge zur dortigen Sozialversicherung zu entrichten sind. Um eine doppelte Beitragszahlung zu vermeiden haben sich die Staaten der Europäischen Union (EU) sowie...

  • Ausnahmevereinbarung

    Um den weiteren Verbleib in der deutschen Sozialversicherung zu ermöglichen, werden im Rahmen der Abkommensstaaten auch sogenannte Ausnahmevereinbarung ermöglicht. Bitte beachten Sie dabei, dass dies sogenannte „kann“ Bestimmungen sind, die das Einverständnis des ausländischen Sozialversicherungsträgers voraussetzen. Es besteht kein Rechtsanspruch das eine solche Vereinbarung abgeschlossen werden muss. Mit den folgenden Staaten sind Ausnahmevereinbarungen möglich: EU / EWR – Staaten und der...

  • Geplante Krankenhausbehandlung im Ausland

    Als Kunde der Audi BKK haben Sie die Möglichkeit medizinische Behandlungen auch im Ausland in Anspruch zu nehmen. Allerdings gibt es hier einiges zu beachten. Zunächst gilt es zu berücksichtigen, dass geplante Behandlungen ausschließlich in Staaten in Anspruch genommen werden können, in denen die Verordnung über Soziale Sicherheit in Europa gilt. Dies sind alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU)*, die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)* und zusätzlich die Schweiz....

  • Heilmittel im Ausland

    Als Kunde der Audi BKK können sie geplante Heilmittelbehandlungen auch im Ausland in Anspruch nehmen. Häufig gestellte Fragen und Antworten In welchen Ländern ist eine Inanspruchnahme möglich? Möglich ist dies in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,...

  • Geplante ambulante ärztliche Behandlungen im Ausland

    Als Kunde oder Kundin der Audi BKK haben Sie die Möglichkeit medizinische Behandlungen auch im Ausland in Anspruch zu nehmen. Was es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt, erfahren Sie auf dieser Seite. Zunächst gilt es zu berücksichtigen, dass geplante Behandlungen ausschließlich in Staaten in Anspruch genommen werden können, in denen die Verordnung über Soziale Sicherheit in Europa gilt. Dies sind alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU)*, die Mitgliedsstaaten des Europäischen...

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