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Digitales Postfach
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Informationsmaterial
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Die elektronische Patientenakte3. Der Nutzen der elektronischen Patientenakte (ePA)4. Die elektronische Patientenakte (ePA) im Detail5. Die selbstständige Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) mit der ePA-App6. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch Leistungserbringende7. Die medizinischen Anwendungsfälle der elektronischen Patientenakte (ePA)8. Unterstützung bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)9. Der Wechsel der...
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Einleitung
Einleitung Dieses Dokument informiert Sie über die elektronische Patientenakte (ePA). Welche Möglichkeiten Ihnen die ePA ab dem 15. Januar 2025 bietet, möchten wir Ihnen im Folgenden zeigen. Einige der vorgestellten Funktionen stehen nicht von Anfang an zur Verfügung, werden aber schrittweise ergänzt. Das geplante Datum der Bereitstellung ist nach Möglichkeit mit aufgeführt. Ihre Krankenkasse aktualisiert diesen Informationstext fortlaufend und setzt Sie rechtzeitig über neue Funktionen der ePA...
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Die elektronische Patientenakte
2.1 Was ist die ePA? Die ePA ist Ihr1 persönlicher, sicherer Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten. Mithilfe der ePA können Sie und berechtigte Personenkreise, wie z. B. die sie behandelnden Ärztinnen und Ärzte, persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital verwalten.Ab dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich krankenversicherten Personen eine ePA. Sie wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Ob Sie die ePA nutzen möchten oder nicht, ist Ihre freiwillige...
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Der Nutzen der elektronischen Patientenakte
3.1 Welchen Mehrwert bietet mir die ePA? Die Nutzung der ePA hat für Sie persönlich den Vorteil, Dokumente, Befunde oder Informationen Ihrer Behandlung an einem zentralen Ort digital speichern, einsehen und an Leistungserbringende wie Ärztinnen und Ärzte oder Krankenhäuser weitergeben zu können. Dieser von Ihnen gesteuerte und kontrollierte digitale Datenaustausch kann dabei helfen, Ihre medizinische Versorgung zu verbessern. Durch den Zugriff auf relevante Gesundheitsdaten in Ihrer ePA...
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Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch Leistungserbringende
6.1 Wer kann wann auf meine ePA zugreifen? Ein Zugriff aus einer Leistungserbringereinrichtung darf nur erfolgen, soweit dies tatsächlich für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten, die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- oder Sozialbereich erforderlich ist. Der Zugriff muss im Kontext mit Ihrem Besuch...
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Die medizinischen Anwendungsfälle der elektronischen Patientenakte (ePA)
7.1 Was sind medizinische Anwendungsfälle im Sinne der ePA? Bei einem medizinischen Anwendungsfall handelt es sich um einen gesetzlich definierten Prozess zur Unterstützung der medizinischen Versorgung (gemäß § 342 Abs. 2a–c SGB V), der automatisiert abläuft und von der ePA unterstützt wird. Dazu übernimmt die ePA automatisch Daten aus anderen Anwendungen der Telematikinfrastruktur, z. B. aus dem E-Rezept. Auf diese Weise stehen den an Ihrer Behandlung beteiligten Leistungserbringenden...
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Unterstützung bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)
8.1 Wo bekomme ich Unterstützung bei der ePA-Nutzung? Einerseits bietet Ihnen Ihre Krankenkasse dazu die sogenannte Vertretungsfunktion der ePA an. Andererseits können Sie sich auch an die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse wenden. Beide Wege lassen sich nach Ihren Bedürfnissen miteinander kombinieren. 8.2 Was genau ist die Vertretungsfunktion der ePA? Der Gesetzgeber sieht vor, dass Sie über die von Ihrer Krankenkasse bereitgestellte ePA-App Vertreterinnen bzw. Vertreter für die Verwaltung Ihrer...
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Der Wechsel der Krankenkasse und die elektronische Patientenakte (ePA)
9.1 Kann ich in der ePA gespeicherte Daten beim Kassenwechsel einfach mitnehmen? Die ePA wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse angeboten. Sollten Sie die Krankenkasse wechseln, so werden die Daten aus der ePA in verschlüsselter Form übernommen. Die Übernahme der ePA von Ihrer bisherigen zu Ihrer aktuellen Krankenkasse geschieht dabei automatisch ohne Ihr Zutun. Die erteilten Befugnisse und Widersprüche sowie die Vertretungen werden dabei ebenfalls übernommen.Sollten Sie gegenüber Ihrer bisherigen...
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Die Möglichkeiten des Widerspruchs im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA)
10.1 Ich möchte nicht, dass eine ePA für mich angelegt wird. Was muss ich tun? Im Rahmen der Einführung der Widerspruchslösung für die ePA sieht der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist von 6 Wochen gegen die Einrichtung der ePA vor, nachdem Ihnen entsprechende Informationen von Ihrer Krankenkasse übermittelt wurden. Das gleiche Verfahren gilt auch, wenn Sie erstmalig Kontakt mit der gesetzlichen Krankenversicherung haben.Wenn Sie also keine ePA haben möchten, widersprechen Sie der Bereitstellung...