Suchergebnisse

1168 Ergebnisse ergab der Suchbegriff „“

  • Montenegro

    Zwischen der Republik Montenegro und der Bundesrepublik Deutschland liegt noch kein eigenständiges Sozialversicherungsabkommen vor. Es ist daher derzeit noch das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit vom 12.10.1968 im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Montenegro anzuwenden (vgl. auch Bekanntmachung vom 16.11.1992 - BGBl. II, S. 1196). Im Detail Entsendung Mit diesem...

  • Moldau

    Im Detail Entsendung Durch das Abkommen soll vermieden werden, dass eine Person, die vorübergehend im Hoheitsgebiet des jeweils anderen Vertragsstaates tätig ist, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln muss oder in beiden Staaten Beiträge zu leisten hat. Es bleibt daher bei der Versicherung und Beitragszahlung in allen Zweigen der deutschen Sozialversicherung. Liegen die Voraussetzungen für eine Arbeitnehmerentsendung im Sinne des Abkommens vor, gelten für die ersten 24 Monate allein...

  • Mazedonien

    Im Detail Entsendung Mit diesem Staat unterhält die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Bei einer Beschäftigungsaufnahme in diesem Land kann daher grundsätzlich Sozialversicherungspflicht nach den innerstaatlichen Gegebenheiten eintreten. Wie und in welcher Form müssten Sie bitten bei den lokalen Versicherungsträgern erfragen. Den deutschen Sozialversicherungsträgern sind die Versicherungspflichten in diesem Staat leider nicht bekannt. Sofern die dortigen Behörden eine...

  • Serbien und Kosovo

    Im Detail Entsendung Mit diesem Staat unterhält die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Bei einer Beschäftigungsaufnahme in diesem Land kann daher grundsätzlich Sozialversicherungspflicht nach den innerstaatlichen Gegebenheiten eintreten. Wie und in welcher Form müssten Sie bitten bei den lokalen Versicherungsträgern erfragen. Den deutschen Sozialversicherungsträgern sind die Versicherungspflichten in diesem Staat leider nicht bekannt. Sofern die dortigen Behörden eine...

  • Bosnien-Herzegowina

    Zwischen der Republik Bosnien und Herzegowina und der Bundesrepublik Deutschland liegt noch kein eigenständiges Sozialversicherungsabkommen vor. Es ist daher derzeit noch das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit in Kraft getreten zum 01.09.1969 im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bosnien und Herzegowina anzuwenden (vgl. auch Bekanntmachung vom 16.11.1992 - BGBl. II, S....

  • Albanien

    Im Detail Entsendung Mit diesem Staat unterhält die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Im Rahmen einer Arbeitnehmerentsendung besteht daher die Möglichkeit einen Mitarbeiter für bis zu 24 Monate im deutschen Sozialversicherungsrecht zu belassen. Es bleibt daher bei der Versicherung und Beitragszahlung in allen Zweigen der deutschen Sozialversicherung. Gleichzeitig sind für den genehmigten Zeitraum keine Sozialversicherungsabgaben im Einsatzland zu zahlen. Als Nachweis...

  • Kanada

    Im Detail Entsendung Mit diesem Staat unterhält die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Bei einer Beschäftigungsaufnahme in diesem Land kann daher grundsätzlich Sozialversicherungspflicht nach den innerstaatlichen Gegebenheiten eintreten. Wie und in welcher Form müssten Sie bitten bei den lokalen Versicherungsträgern erfragen. Den deutschen Sozialversicherungsträgern sind die Versicherungspflichten in diesem Staat leider nicht bekannt. Sofern die dortigen Behörden eine...

  • USA

    Im Detail Entsendung Mit diesem Staat unterhält die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Bei einer Beschäftigungsaufnahme in diesem Land kann daher grundsätzlich Sozialversicherungspflicht nach den innerstaatlichen Gegebenheiten eintreten. Wie und in welcher Form müssten Sie bitten bei den lokalen Versicherungsträgern erfragen. Den deutschen Sozialversicherungsträgern sind die Versicherungspflichten in diesem Staat leider nicht bekannt. Sofern die dortigen Behörden eine...

  • Australien

    Im Detail Entsendung Mit diesem Staat unterhält die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Bei einer Beschäftigungsaufnahme in diesem Land kann daher grundsätzlich Sozialversicherungspflicht nach den innerstaatlichen Gegebenheiten eintreten. Wie und in welcher Form müssten Sie bitten bei den lokalen Versicherungsträgern erfragen. Den deutschen Sozialversicherungsträgern sind die Versicherungspflichten in diesem Staat leider nicht bekannt. Sofern die dortigen Behörden eine...

  • Brasilien

    Im Detail Entsendung Mit diesem Staat unterhält die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Bei einer Beschäftigungsaufnahme in diesem Land kann daher grundsätzlich Sozialversicherungspflicht nach den innerstaatlichen Gegebenheiten eintreten. Wie und in welcher Form müssten Sie bitten bei den lokalen Versicherungsträgern erfragen. Den deutschen Sozialversicherungsträgern sind die Versicherungspflichten in diesem Staat leider nicht bekannt. Sofern die dortigen Behörden eine...

Ihr Kontakt zu uns

Postfach 10 01 60
85001 Ingolstadt