Änderungen bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Bisher haben Sie von uns eine neue elektronische Gesundheitskarte bekommen, sobald sich Ihre Stammdaten, zum Beispiel Ihre Adresse, Ihr Status oder Ihre Versicherungszeit etc. geändert haben. Ab dem 01. September 2021 erhalten Sie in diesen Fällen von uns keine Folgekarte mehr, was bisher selbstverständlich war. Was bedeutet das genau?

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Warum erhalte ich nicht mehr automatisch eine neue elektronische Gesundheitskarte?

Weltweit gibt es aktuell eine anhaltende Knappheit von Silizium bei mehreren großen Halbleiterherstellern. Das betrifft eine Vielzahl von Branchen und auch die Chipmodule, die in Ihren elektronischen Gesundheitskarten (eGK Chipkarten) eingesetzt werden. Um einem Engpass im Jahr 2022 entgegenzuwirken und zusätzlich dem Thema Nachhaltigkeit und Plastikvermeidung Rechnung zu tragen müssen wir im ersten Schritt diese Maßnahme ergreifen.

In welchen Fällen erhalte ich trotzdem eine neue elektronische Gesundheitskarte?

Sie erhalten trotzdem eine neue eGK, wenn Sie Ihre alte verloren haben oder wenn sich Ihr Name, Ihr Bild oder die Krankenversicherungsnummer geändert haben. Also alle Daten, die unmittelbar auf der Karte sichtbar sind.

Was passiert, wenn sich meine Adresse ändert?

Ihre Adresse gehört, genauso wie Ihr Versichertenstatus oder die Versicherungszeit zu den sogenannten Stammdaten. Die Änderungen Ihrer Versichertenstammdaten auf der Karte erfolgt ausschließlich nur noch direkt in der Arztpraxis über das Kartenlesegerät.

Hat diese Maßnahme irgendwelche Nachteile für mich?

Natürlich nicht. Zukünftig werden dadurch weniger Karten produziert, an unsere Versicherten ausgegeben und die Umwelt somit geschont. Sie als Versicherte der Audi BKK können sich auch in Zukunft auf unsere umfangreichen Leistungen und auf alle Services rund um Ihre Gesundheit verlassen.

Noch mehr Infos zu Ihrer elektronischen Gesundheitskarte

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