Arbeitsunfähigkeit im Ausland

Wenn Sie im Auslandsurlaub oder während einer Dienstreise im Ausland arbeitsunfähig erkranken, ist es erforderlich, dass Sie unverzüglich Ihren Arbeitgeber und zusätzlich die Audi BKK informieren.

Auf einen Blick

  • Arbeitsunfähigkeit im Ausland unbedingt bescheinigen lassen
  • Bescheinigung unverzüglich, spätestens am 3. Tag beim Arbeitgeber und der Audi BKK einreichen
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie der Audi BKK bequem online über das Online-Center oder per Post einreichen

Im Detail

Bei einer Arbeitsunfähigkeit im Ausland ist es erforderlich, dass Sie Ihren Arbeitgeber schnellstmöglich, am besten per Telefon oder Fax, über den Eintritt in die Arbeitsunfähigkeit informieren. Zusätzlich ist es notwendig, die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die Adresse am Urlaubsort mitzuteilen.

Denken Sie daran, sich die Arbeitsunfähigkeit vom behandelnden Arzt bescheinigen zu lassen. Für die Anerkennung in Deutschland muss die Bescheinigung mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit
  • Diagnose
  • Feststellungsdatum
  • Stempel und Unterschrift des Arztes
  • Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass krankheitsbedingt keine Ausübung der Beschäftigung möglich war bzw. ist

Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung dem Arbeitgeber und der Audi BKK unverzüglich, spätestens am 3. Tag vorzulegen ist. Die Übersendung kann ebenfalls per Fax oder an die Audi BKK auch online über das Online-Center erfolgen.

Hinweis: Bitte stellen Sie sicher, dass Sie vor Antritt Ihrer Reise für das Online-Center registriert sind. Nur so können Sie diesen Service nutzen.

Sollten Sie bei Einreise ins Inland weiterhin arbeitsunfähig sein, suchen Sie bitte umgehend einen Arzt in Deutschland auf.

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